Düsseldorf: Reporter nach Interview mit syrischem Sänger verprügelt – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 05.05.2025

Kleine Anfrage 5543

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Düsseldorf: Reporter nach Interview mit syrischem Sänger verprügelt Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 26. November 2024, Drucksache 18/11590, auf meine Kleine Anfrage vom 31. Oktober 2024, Drucksache 18/11270, wurde Frage 1

„Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir unter dem 15.11.2024 im Wesentlichen berichtet, bei ihrer Behörde werde aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung geführt. Diesem Verfahren liege im Wesentlichen zugrunde, dass bislang unbekannte Security-Mitarbeiter ein Interview des Geschädigten mit dem Künstler Al-Shami gestört und zum Abbruch geführt hätten. Im Anschluss sei der Geschädigte durch zwei der vier Security-Mitarbeiter gegen seinen Willen weggeschoben worden. Einer der Security-Mitarbeiter soll ihm sodann mindestens zwei Kopfstöße versetzt und mit den Fäusten gegen das Gesicht geschlagen haben. Währenddessen soll er den Geschädigten beleidigt haben. Die Ermittlungen, insbesondere zur Identifizierung des Haupttäters und der beteiligten weiteren Security-Mitarbeiter, dauerten an.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welchen Stellenwert hat für die Landesregierung die freie Berichterstattung respektive die freie Presse?
  2. In welchen Umfang liegt Video/Fotomaterial hinsichtlich des Vorfalls vor?
  3. Wurde durch Zeugen und/oder den Geschädigten ein Phantombild erstellt?
  4. In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)

Markus Wagner

 

MMD18-13658

 

1 Antwort der Landesregierung vom 26. November 2024, Drucksache 18/11590.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5543 mit Schreiben vom 3. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Welchen Stellenwert hat für die Landesregierung die freie Berichterstattung res­pektive die freie Presse?

Die Landesregierung misst der Pressefreiheit eine herausragende Bedeutung bei. Unabhän­giger Journalismus ist ein Grundpfeiler der Demokratie und von zentraler Bedeutung für den gesamtgesellschaftlichen Diskurs. Mit guten und uneingeschränkt fortbestehenden Gründen ist die Pressefreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich ver­ankert. Sie ist konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine tra­gende Säule unseres Gemeinwesens.

Nur unter der Gewährleistung seiner Freiheit kann Journalismus das leisten, was ihn für Staat und Gesellschaft so essenziell macht. Bedrohungen und Gewalt gegen Medienschaffende sind daher losgelöst von dem vorliegend anlassgebenden Sachverhalt stets inakzeptabel. Auch extremistischen Strategien, die solchem Verhalten einen Nährboden bereiten, ist vor diesem Hintergrund entschieden entgegenzutreten.

  1. In welchen Umfang liegt Video/Fotomaterial hinsichtlich des Vorfalls vor?

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir hierzu unter dem 13.05.2025 im We­sentlichen berichtet, es liege lediglich eine kurze Videosequenz zu dem Vorfall vor.

  1. Wurde durch Zeugen und/oder den Geschädigten ein Phantombild erstellt?

Dies ist in dem vorgenannten Bericht verneint worden.

  1. In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächti­gen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)

Dem in der Antwort auf die Frage 2 genannten Bericht zufolge ist eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen, die aus dem erwähnten Video extrahiert werden konnten, im polizeilichen In-tranet veranlasst worden. Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf hat gegen diese Sachbe­handlung keine Bedenken erhoben.

 

MMD18-14127

Beteiligte:
Markus Wagner