Kleine Anfrage 4710
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Düsseldorf: Reporter nach Interview mit syrischem Sänger verprügelt
Am 11. Oktober 2024 gab der aus Syrien stammende 29 Jahre alte Sänger Al Shami am Abend ein Konzert in der Mitsubishi Electric Halle in Düsseldorf. Der für die Deutsche Welle tätige Journalist A. und seine Kollegin waren ebenfalls vor Ort, um ein Video-Interview mit dem Musiker in einem Hinterhof der Eventlocation zu führen. Doch bereits während des Video-Interviews wurden A. und seine Kollegin laut Deutscher Welle vom anwesenden Sicherheitspersonal bedroht und beleidigt. A sei als „Schwuchtel“ beschimpft worden und über den TV-Sender sollen abfällige Bemerkungen gefallen sein. Daraufhin habe das Reporterteam das Gespräch abgebrochen. Allerdings sei die Situation weiter eskaliert und A. von den Sicherheitskräften zusammengeschlagen worden, teilte der deutsche Auslandssender mit. Demnach habe eine Person mehrfach auf den Reporter eingeschlagen.1
Die Polizei in Düsseldorf bestätigte, dass eine Anzeige des Journalisten eingegangen sei. Dieser habe von einem Übergriff auf ihn berichtet. DW-Intendant Peter Limbourg (64) verurteilte den Angriff scharf:
„Diese Tat ist nicht nur eine widerliche Gewalttat, sondern auch ein Angriff auf die Pressefreiheit. Täter und Anstifter müssen hier die ganze Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen.“2
Auch der Journalist A. selbst äußerte sich zu dem Vorfall:
„Journalisten müssen in der Lage sein, ihre Arbeit ohne Bedrohungen und Gewalt auszuüben, um die Öffentlichkeit objektiv und unabhängig informieren zu können. Solche Angriffe gefährden dieses grundlegende Recht und behindern die Arbeit der Presse.“3
Al Shamis Pressesprecherin teilte mit, dass man erst durch eine E-Mail der Deutschen Welle von dem Vorfall erfahren habe. Das Management des Künstlers sei nicht in den Vorfall involviert gewesen. Das Interview sei „reibungslos ohne Probleme“ verlaufen. Der gewalttätige Übergriff sei geschehen, nachdem der Musiker und seine Crew gegangen seien.4
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Die Ministerin der Justiz hat die Kleine Anfrage 4710 mit Schreiben vom 25. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat mir unter dem 15.11.2024 im Wesentlichen berichtet, bei ihrer Behörde werde aufgrund des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung geführt. Diesem Verfahren liege im Wesentlichen zugrunde, dass bislang unbekannte Securitiy-Mitarbeiter ein Interview des Geschädigten mit dem Künstler Al-Shami gestört und zum Abbruch geführt hätten. Im Anschluss sei der Geschädigte durch zwei der vier Security-Mitarbeiter gegen seinen Willen weggeschoben worden. Einer der Security-Mitarbeiter soll ihm sodann mindestens zwei Kopfstöße versetzt und mit den Fäusten gegen das Gesicht geschlagen haben. Währenddessen soll er den Geschädigten beleidigt haben. Die Ermittlungen, insbesondere zur Identifizierung des Haupttäters und der beteiligten weiteren Security-Mitarbeiter, dauerten an.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt? Tatverdächtige konnten bislang nicht ermittelt werden.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf die Frage 2 wird Bezug genommen.