Düsseldorfer Altstadt: Verdächtiger begeht nach Diebstahl ein Sexualdelikt

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 165
des Abgeordneten Markus Wagner vom 19.07.2022

 

Düsseldorfer Altstadt: Verdächtiger begeht nach Diebstahl ein Sexualdelikt

Am 17. Juni 2022 berichtete die Rheinische Post darüber, dass ein Passant in der Düsseldorfer Altstadt einen Taschendiebstahl verhinderte und den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festhielt. Der Vorfall ereignete sich gegen 1:00 Uhr nachts in einer Kneipe an der Kurze Straße. Die Polizei stellte bei dem 17-jährigen Tatverdächtigen diverse Schmuckstücke sicher. Ein mutmaßlicher Mittäter konnte zunächst flüchten, wurde allerdings rund eine Stunde später auf der Bolkerstraße wegen sexueller Belästigung von der Polizei gestellt.1

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Ist es den Ermittlern mittlerweile möglich gewesen, die bei dem Tatverdächtigen sichergestellten Schmuckstücke anderen Diebstählen zuzuordnen?
  3. Wurde bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten, wo die zwei mutmaßlichen Täter gemeldet sind, weiteres Diebesgut und/oder andere verbotene Gegenstände sichergestellt?
  4. Wie viele (Taschen-)Diebstähle in der Düsseldorfer Altstadt hat die Polizei in dem Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 registriert? (Bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-altstadt-verdaechtiger-begeht-nach-diebstahl-ein-sexualdelikt_aid-71488697.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 165 mit Schreiben vom 17. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Ist es den Ermittlern mittlerweile möglich gewesen, die bei dem Tatverdächtigen sichergestellten Schmuckstücke anderen Diebstählen zuzuordnen?
  3. Wurde bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten, wo die zwei mutmaßlichen Täter gemeldet sind, weiteres Diebesgut und/oder andere verbotene Gegenstände sichergestellt?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Am 16. Juni 2022, um 0:50 Uhr, wurde eine Streife des Polizeipräsidiums Düsseldorf zu einer Gaststätte an der Kurze Straße gerufen. Eine Frau bemerkte, dass sich ein Unbekannter an ihrer Tasche zu schaffen gemacht hatte. Sie sprach ihn lautstark an, woraufhin ein Zeuge einschritt und den Mann bis zum Eintreffen der Polizei festhielt. Zuvor warf der Verdächtige das Mobiltelefon der Frau – welches er offenbar aus deren Tasche entwendet hatte – in Richtung eines mutmaßlichen Mittäters. Dieser verließ fluchtartig den Tatort. Das Mobiltelefon konnte unbeschädigt auf dem Boden aufgefunden werden. Bei dem festgehaltenen Tatverdächtigen, einem 17-jährigen Algerier, fanden die Polizeibediensteten diverse Schmuckstücke. Ob diese ebenfalls aus Straftaten stammen, wird im Rahmen laufender Ermittlungen geklärt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Rund eine Stunde später nahm eine Streife des Polizeipräsidiums Düsseldorf auf der Bolkerstraße eine Anzeige wegen sexueller Belästigung zum Nachteil einer Frau auf. Dabei wurde der noch vor Ort angetroffene Tatverdächtige durch die Polizeibediensteten aufgrund einer Personenbeschreibung als mutmaßlicher Mittäter des vorangehend dargestellten Taschendiebstahls erkannt. Gegen den 26-jährigen Algerier wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Diebstahls und der sexuellen Belästigung eingeleitet.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.

  1. Wie viele (Taschen-)Diebstähle in der Düsseldorfer Altstadt hat die Polizei in dem Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 registriert? (Bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Diese Daten können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen. Daten der PKS NRW unterliegen grundsätzlich einer jährlichen Betrachtung, um einen hinreichend validen Darstellungszeitraum abzubilden und eine Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen. Hierzu werden die Daten der PKS NRW am Jahresende in einem aufwändigen Prozess qualitätsgesichert.

Die geographische Eingrenzung des Bezirks der Düsseldorfer Altstadt erfolgte analog zur dortigen Waffenverbotszone. In der Düsseldorfer Altstadt wurden für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 insgesamt 1.172 Diebstahlsdelikte in der PKS NRW erfasst, darunter 665 Taschendiebstähle.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner