Duisburg: 41-jähriger Mann erschossen – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5253

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Duisburg: 41-jähriger Mann erschossen Was sind die Hintergründe?

Am Sonntagabend, den 26. Januar 2025, gingen gegen 20:10 Uhr mehrere Notrufe bei der Leitstelle ein, wonach zwei Männer auf dem Bürgersteig miteinander gestritten hätten und anschließend mehrere Schüsse im Duisburger Stadtteil Neudorf gegeben hätte. Einsatzkräfte rückten umgehend zur Grabenstraße aus, wo sie nach BILD-Informationen ein schwer bis lebensgefährlich verletztes, 41 Jahre altes Opfer vorfanden. Zu diesem Zeitpunkt war der Tatverdächtige bereits geflüchtet. Rettungssanitäter versorgten den Mann vor Ort, bevor er in ein Krankenhaus gebracht wurde und dort wenig später an einer Schussverletzung starb. Das Opfer wurde von mindestens einem Projektil in den Kopf getroffen.1

Am Tatort entdeckten die Ermittler ein Projektil in der gegenüberliegenden Hausfassade, ein weiteres durchschlug das Fenster einer Erdgeschosswohnung. Außerdem wurden mehrere Patronenhülsen auf der Straße sichergestellt. Eine Mordkommission nahm noch in der Nacht die Ermittlungen auf und Beamte der Kriminaltechnischen Untersuchung (KTU) sicherten Beweise. Aufgrund der unübersichtlichen Lage leitete die Polizei eine groß angelegte Fahndung ein, die sich über mehrere Städte erstreckte und zunächst ohne Erfolg blieb. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Polizei wurde am Dienstagabend, den 28. Januar 2025, gegen 22:00 Uhr ein 37 Jahre alter Mann in seiner Wohnung in Duisburg-Neudorf festgenommen. Er stehe in Verdacht, den 41-Jährigen mit einer Schusswaffe tödlich verletzt zu haben. Bei dem Tatverdächtigen wie auch dem Opfer handele es sich um Asiaten. Beide Männer sollen sich gekannt haben. Zudem schließen die Ermittler nach derzeitigem Ermittlungsstand einen Bezug zum Rocker- oder Clanmilieu aus.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?
  5. Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Schusswaffe zugeordnet werden?

Markus Wagner

 

MMD18-13063

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/in-duisburg-festnahme-nach-kopfschuss-mord-679a1356fa057975442093f4.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5253 mit Schreiben vom 15. April 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 19.03.2025 im Wesentlichen berichtet, der am 28.01.2025 festgenommene und in Untersu­chungshaft befindliche Beschuldigte habe am 26.01.2025 aus naher Distanz drei Mal mit einer Schusswaffe auf den Kopf des am selben Tag Verstorbenen geschossen. Die Tat werde zum derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen als Mord gewertet.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in einem Fall wegen falscher Verdächtigung
  • in zwei Fällen wegen Bedrohung
  • in fünf Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen Sachbeschädigung
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Beschuldigte besitzt die deutsche und die serbische Staatsangehörigkeit.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über das Opfer bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Geschädigte ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen Nötigung
  • in einem Fall wegen Betruges
  • in einem Fall wegen Beförderungserschleichung
  • in einem Fall wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • in einem Fall wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  1. Welchen anderen Kriminalfällen konnte die Schusswaffe zugeordnet werden?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge ist eine derartige Zuordnung nicht erfolgt.

 

MMD18-13504

Beteiligte:
Markus Wagner