Kleine Anfrage 5437
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Duisburg: Brutale Jugendbande prügelt 59-jährigen Mann bewusstlos – Warum wird erst jetzt die Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet?
In der Nacht auf den 14. Dezember 2024 ging ein 59 Jahre alter Mann gegen 1:45 Uhr am Hauptbahnhof in Duisburg zur U-Bahn. Noch im Abgang am Harry-Epstein-Platz traf er auf eine Gruppe von sechs unbekannten jungen Männern. Nach Informationen der Polizei versuchten sie zunächst, dem 59-Jährigen das Portemonnaie aus der Hosentasche zu stehlen. Da ihnen der Diebstahl nicht glückte, schlug einer der Männer dem Geschädigten vermutlich mit der Faust gegen den Kopf. Daraufhin stürzte das Opfer zu Boden und verlor das Bewusstsein. Anschließend wurde der Mann von einem der Angreifer in den Rücken getreten, „bevor ihn mehrere aus der Gruppe ausraubten und mit nicht näher beschriebenen „persönlichen Gegenständen“ flohen“.1
Der Verletzte wurde noch vor Ort von Rettungssanitätern versorgt und anschließend zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Bis heute konnte keiner der Tatverdächtigen ermittelt werden. Daher haben die Ermittler nun mit Beschluss eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet und suchen mit Fotos der Überwachungskameras aus dem Bahnhofsbereich nach den jugendlichen Tätern.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)
- Warum wurde die Öffentlichkeitsfahndung nach den oben beschriebenen Tatverdächtigen erst knapp vier Monate nach der Tat eingeleitet?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5437 mit Schreiben vom 21. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat mir unter dem 25.04.2025 zu dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalt im Wesentlichen berichtet, nachdem eine sechsköpfige Gruppe Jugendlicher und Heranwachsender den 58-jährigen Geschädigten angesprochen habe, habe ein Gruppenmitglied ihn in das Gesicht geschlagen, wonach er zu Boden gegangen sei. Andere Gruppenmitglieder hätten den Geschädigten sodann nach Wertgegenständen durchsucht und dessen Geldbörse sowie Mobiltelefon entwendet. Die Tat werde zum derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen als schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung gewertet.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Von den fünf bislang identifizierten Tätern sind einer bisher nicht, einer in elf, einer in 15, einer in neun und einer in 30 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten.
Von weiteren Angaben zu personenbezogenen Daten der bislang identifizierten Beschuldigten wird aus ermittlungstaktischen Gründen unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Von der Angabe der Nationalität der bislang identifizierten Beschuldigten wird aus ermittlungstaktischen Gründen unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen.
- In welchem Umfang wurde eine Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)
Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Duisburg zufolge wurde die Fahndung gemäß § 131b der Strafprozessordnung aufgrund der zuvor ergangenen Anordnung des Amtsgerichts Duisburg am 27.03.2025 über das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen im Internet veröffentlicht und durch die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Duisburg mit einer Pressemitteilung im Presseportal begleitet.
- Warum wurde die Öffentlichkeitsfahndung nach den oben beschriebenen Tatverdächtigen erst knapp vier Monate nach der Tat eingeleitet?
Die Öffentlichkeitsfahndung gemäß § 131b der Strafprozessordnung ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der tatverdächtigen Personen, für die die Unschuldsvermutung gilt, der zudem die Gefahr birgt, dass unbeteiligte Personen vermeintlich erkannt werden. Das Gesetz sieht für die Anordnung der Öffentlichkeitsfahndung unter anderem vor, dass die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre. Daraus folgt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass – wie auch hier erfolgt – zunächst mildere Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen sind.