Kleine Anfrage 4841
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Duisburg: Fahndung nach einem bewaffneten Mann
Aktuell fahndet die Mordkommission Duisburg nach dem 37-jährigen Ö., der mit einer Pistole bewaffnet ist und als gefährlich gilt. Am 12. November 2024 feuerte der Gesuchte in Duisburg-Rheinhausen gegen 18:25 Uhr bei einer Auseinandersetzung auf der Straße auf einen Kontrahenten. Das 32 Jahre alte irakische Opfer wurde schwer am Bein verletzt und musste operiert werden. Der Schütze floh und konnte in der Dunkelheit unerkannt entkommen. Die Staatsanwaltschaft sucht den Tatverdächtigen mit einem Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Die Ermittlungen der Duisburger Mordkommission führten schnell auf die Spur des Ö. Bei der Auseinandersetzung soll es um Drogengeschäfte gegangen sein. Obwohl der Angeschossene nicht in Lebensgefahr schwebte, wurde die Tat von der Staatsanwaltschaft Duisburg als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft, sodass eine Mordkommission sofort mit Ermittlungen begann. Am Mittwochmorgen, den 20. November 2024, stürmte ein schwer bewaffnetes Spezialeinsatzkommando der Polizei die Wohnung des Tatverdächtigen in Duisburg. Allerdings blieb der Zugriff erfolglos, da Ö. sich bereits abgesetzt hatte.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den 32 Jahre alten Iraker bekannt?
- Welche Anhaltspunkte gibt es für Bezüge zur Organisierten Kriminalität?
- Wie viele Straftaten, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde, wurden in Duisburg von 2020 bis heute pro Jahr registriert?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4841 mit Schreiben vom 10. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 10.12.2024 im Wesentlichen berichtet, der am 04.12.2024 in Rumänien festgenommene und in Auslieferungshaft befindliche Beschuldigte habe am 12.11.2024 in Duisburg im Laufe einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Schusswaffe zunächst auf den Brustkorb des Geschädigten gezielt und abgedrückt. Nachdem sich aufgrund einer Ladehemmung zunächst kein Schuss gelöst habe, habe er ein Bein des Geschädigten durchschossen. Die Tat werde zum derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gewertet.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in vier Fällen wegen einfacher Körperverletzung.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den 32 Jahre alten Iraker bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der 32-jährige Iraker ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz
- in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Wohnungseinbruchdiebstahl
- in einem Fall wegen Beleidigung
- in einem Fall wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmittel.
- Welche Anhaltspunkte gibt es für Bezüge zur Organisierten Kriminalität?
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge bestehen bislang keine Anhaltspunkte für Bezüge zur Organisierten Kriminalität.
- Wie viele Straftaten, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde, wurden in Duisburg von 2020 bis heute pro Jahr registriert?
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten für das Jahr 2024 noch nicht vor.
Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle von Straftaten in Duisburg, bei denen eine Schusswaffe „eingesetzt“ wurde (gedroht oder geschossen), bitte ich, der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Fälle |
2020 | 104 |
2021 | 115 |
2022 | 88 |
2023 | 82 |