Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1962
Wenn es um Organisierte Kriminalität, Clan- oder Rockerkriminalität geht, steht Duisburg schon seit längerer Zeit im Visier der Ermittlungsbehörden. Insbesondere nach der spektakulären Schießerei auf dem Altmarkt in Duisburg-Hamborn vor über einem Jahr stand dieser nun im Zentrum des „Aktionstages Clan und Rocker“ der Polizei. Am Mittwochabend des 7. Juni 2023 rückte die Polizei mit einem Großaufgebot an und durchsuchte Wettbüros, Cafés, Bars, Spielhallen, Teestuben und Shishabars. Gleichzeitig waren der Zoll, die Essener Steuerfahndung, das Gewerbeamt sowie die Bezirksregierung und Staatsanwälte ebenfalls an dem Einsatz beteiligt.1
Den Schwerpunkt dieses Einsatzes bildete die Überprüfung mehrerer Gastronomiebetriebe und eines Wettbüros am Hamborner Altmarkt. Dabei konnten Mitarbeiter des Zolls drei Kilo unversteuerten Tabak sicherstellen und leiteten ein Strafverfahren ein. Darüber hinaus wurde bei der Überprüfung eines verdächtigen Fahrzeugs mit Krefelder Kennzeichen auf dem Marktplatz bei dem 25-jährigen Fahrzeugführer ein verbotenes Einhandmesser sowie eine entsicherte und geladene Pistole vom Typ Walther P22 sichergestellt. Gegen den Besitzer wurde eine Strafanzeige gestellt.2
Bei der Durchsuchung einer Gaststätte an der Dieselstraße in Bruckhausen wurde ein verbotener Spielautomat sichergestellt. Gleichzeitig befand sich unter den zehn Gästen der Kneipe ein 44-Jähriger, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht wurde. Aber auch an anderen Orten im Stadtgebiet wurden verbotene Wettautomaten sichergestellt und versiegelt sowie ein Kiosk wegen einer fehlenden Konzession geschlossen.3
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1962 mit Schreiben vom 12. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister der Finanzen und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Durchsuchungen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Am 07.06.2023 erfolgte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums (PP) Duisburg die Durchführung eines „Aktionstages zur Bekämpfung der Rocker- und Clankriminalität“ im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation. Die damit einhergehenden operativen Maßnahmen beruhten daher nicht auf der Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen aufgrund eines oder mehrerer konkreter Ermittlungsverfahren, sondern der Durchführung eines gemeinsamen behördenübergreifenden Schwerpunkt- und Kontrolleinsatzes in dem zuvor genannten Kriminalitätsphänomen.
Auch die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 19.06.2023 im Wesentlichen berichtet, bei dem Einsatz am 07.06.2023 habe es sich um gemeinsame Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Duisburg mit der Stadt Duisburg, dem Zoll und der Steuerfahndung gehandelt, die ihren Ursprung nicht in bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängigen Ermittlungsverfahren gehabt hätten.
Soweit bei den Kontrollen Straftaten festgestellt worden seien, seien entsprechende Strafanzeigen gefertigt und Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, von denen bislang lediglich ein Vorgang zur Staatsanwaltschaft gelangt sei. Insoweit richteten sich die wegen des Verdachts des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels, des Verstoßes gegen das Markengesetz und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz geführten und andauernden Ermittlungen gegen einen deutschen und einen türkischen Staatsangehörigen, deren Strafregisterauszüge bislang keine Eintragungen enthielten. Da die Vorgänge aufgrund eines Widerspruchs gegen die erfolgten Sicherstellungen bereits dem zuständigen Amtsgericht mit dem Antrag auf Anordnung der Beschlagnahme zugeleitet worden seien, sei die Nennung näherer Einzelheiten zum Tathergang derzeit nicht möglich.
Von Angaben zu dem Vornamen des Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
Darüber hinaus ergab sich im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die diesbezüglichen Ermittlungen und Untersuchungen dauern derzeit an.
- Wurden bei den Durchsuchungen weitere legale bzw. illegale Waffen sichergestellt? (Bitte nach Waffenart aufschlüsseln.)
Dem vorbezeichneten Bericht zu Folge sind nach Auskunft des Polizeipräsidiums Duisburg insgesamt eine Schusswaffe, zwei Messer, zwei Reizstoffsprühgeräte und ein Elektroimpuls-gerät aufgefunden und sichergestellt worden. Ob es sich um erlaubte oder unerlaubte Waffen handelt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
- Wurden bei den Durchsuchungen illegale Betäubungsmittel sichergestellt?
- Welche Bezüge gibt es zur Organisierten bzw. Clan- bzw. Rocker-Kriminalität? (Bitte die betreffenden Clan- und/oder Rockergruppen einzeln benennen.)
Das vorgenannte Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz richtet sich gegen einen Beschuldigten, der der Rockergruppierung „Hells Angels MC“ zuzuordnen ist. Der Leitenden Oberstaatsanwältin in Duisburg liegen aus den in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen bisher keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
- Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einnahmen aus unerlaubtem Glücksspiel beziehungsweise nicht regulären Automaten?
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
2 Ebenda.
3 Ebenda.