Duisburg: Kinder misshandeln und töten Tiere – Woher kommt die Kindergewalt?

Kleine Anfrage
vom 06.06.2024

Kleine Anfrage 3928

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Duisburg: Kinder misshandeln und töten Tiere Woher kommt die Kindergewalt?

In Duisburg und Berlin kam es unabhängig voneinander zu schwerwiegenden Straftaten, die von sehr jungen Tatverdächtigen begangen wurden. In Berlin wurde einem 7-jährigem Jungen von einem 8-jährigem Mitschüler der Arm mit der Klinge eines Bleistiftanspitzers aufgeschlitzt. Der Verletzte wurde von Rettungskräften zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, wo die Wunde genäht werden musste. Der 8-jährige Täter wurde seinen Eltern übergeben und mehrere Tage vom Unterricht suspendiert. Jedoch sollen weder er selbst noch seine Eltern jegliche Form von Reue in Bezug auf den Sachverhalt gezeigt haben.1

In Duisburg-Marxloh brachen Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren in das Sozialpastorale Zentrum Petershof ein und quälten dort ein Huhn und einen Ziegenbock auf bestialische Weise. Sie sollen Pflastersteine auf das Huhn geworfen und es dadurch getötet haben. Anschließend misshandelten sie den Ziegenbock mit Steinen, Stöcken und einem Spaten über einen Zeitraum von mehr als 45 Minuten. Die Kinder wurden von der eintreffenden Polizei noch auf frischer Tat ertappt. In diesem Moment sollen sie versucht haben, eine elektrische Heckenschere zu benutzen. Dieser Einbruch scheint außerdem nur ein Fall einer ganzen Einbruchserie zu sein. Demzufolge sollen immer wieder Tiere verschwunden sein, was den Petershof dazu veranlasste, Überwachungskameras aufzuhängen, die die brutale Tat filmten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall in Duisburg? (Bitte Tathergang, Straftatbestände nennen und angeben, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind.)
  2. Welche Strafen erhielten die in Frage 1 erfragten Täter?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-9532

 

1 https://www.nius.de/common/in-berlin-und-duisburg-grundschueler-schlitzt-kumpel-den-arm-auf-zehnjaehrige-misshandeln-tiere/0164f659-06d4-4c3c-a799-08facd562dc8.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3928 mit Schreiben vom 11. Juli 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Straftatbe­stände nennen und angeben, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deut­schen Staatsbürgerschaft sind.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 18.06.2024 nebst Randbericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom selben Tag be­richtet, dort sei ein Ermittlungsverfahren gegen vier strafunmündige Kinder wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall, wegen Hausfriedensbruchs, wegen Sachbeschädigung und wegen Verstoßes gegen § 17 des Tierschutzgesetzes anhängig, dem nach den bisherigen Ermittlungen folgender Lebenssachverhalt zugrunde liege:

Der Polizei in Duisburg sei am Nachmittag des 12.05.2024 ein Diebstahl aus einer Kinderta­geseinrichtung gemeldet worden. Bei Eintreffen der Beamten seien vier strafunmündige Kin­der, ein 7-jähriges Mädchen, ein 9- und zwei 10-jährige Jungen, vor Ort angetroffen worden. Das vermeintliche Diebesgut, eine Heckenschere, sei durch die Polizei sichergestellt und an die geschädigte Einrichtung herausgegeben worden.

Am frühen Abend desselben Tages sei der Polizei durch den Hausmeister der Einrichtung gemeldet worden, dass am Nachmittag ein Huhn des dortigen Streichelzoos durch Kinder ge­tötet und mehrere Ziegen verletzt worden seien. Die Tat sei durch dortige Videokameras auf­genommen worden. Bei Inaugenscheinnahme der Aufzeichnungen unmittelbar vor Ort seien die drei vorbezeichneten Jungen durch die Polizeibeamten wiedererkannt worden.

Die eingesetzten Beamten hätten bei einer Ziege eine Verletzung unterhalb des rechten Auges festgestellt; das getötete Huhn sei bereits vor Eintreffen der Beamten durch den Hausmeister entsorgt worden.

Die Auswertung des Videomaterials habe ergeben, dass die drei Jungen wiederholt mit Back­steinen nach den Hühnern und Ziegen geworfen, sie gejagt, nach ihnen getreten sowie mit Stöcken nach ihnen geschlagen hätten. Am 11.05.2024 habe einer der 10-jährigen Jungen zwei Hühner über das umzäunte Freigelände des Streichelzoos geworfen und diese wohl mit­genommen.

Dem Ministerium des Innern liegen keine über die bereits in das Ermittlungsverfahren einge­flossenen Erkenntnisse hinausgehenden Informationen vor.

  1. Welche Strafen erhielten die in Frage 1 erfragten Täter?

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Kinder, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, so dass eine strafrechtliche Ahndung nicht in Betracht kommt (§ 19 StGB).

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nen­nen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat in ihrem Bericht mitgeteilt, die vier strafun­mündigen Kinder besäßen die rumänische Staatsangehörigkeit.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben einschließlich etwaiger strafrechtli­cher und sonstiger polizeilicher Vorerkenntnisse der strafunmündigen Kinder wird unter Abwä­gung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrech­ten der Kinder und mit Blick auf die Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Vorfall eine Identifizierbarkeit der Betroffe­nen jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Ge­setzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

 

MMD18-9934

Beteiligte:
Markus Wagner