Kleine Anfrage 5579
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Duisburg: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 4. April 2025, Drucksache 18/13393, auf meine Kleine Anfrage vom 19. Februar 2025, Drucksache 18/12917, wurde Frage 2
„Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?“1
unter anderem wie folgt beantwortet:
„Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in sechs Fällen wegen Körperverletzungsdelikten
- in drei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
- in zwei Fällen wegen Hausfriedensbruchs
- in einem Fall wegen Beleidigung
- in einem Fall wegen Bedrohung
- in einem Fall wegen Datenveränderung
- in einem Fall wegen Beförderungserschleichung“2
Auf die Frage 4
„Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)“3
erhielt ich folgende Antwort:
„Der Tatverdächtige besitzt die deutsche und marokkanische Staatsangehörigkeit.“4
Frage 5
„Seit wann besitzt der Tatverdächtige die deutsche Staatsbürgerschaft?“5
wurde wie folgt beantwortet:
„Der Tatverdächtige besitzt seit 2001 die deutsche Staatsbürgerschaft.“6
Ich frage daher die Landesregierung:
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügte der Tatverdächtige, bevor er die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt?
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
- Von wann bis wann haben die 15 Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
- In Anbetracht der zahlreichen mutmaßlichen Straftaten frage ich erneut:
Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 4. April 2025, Drucksache 18/13393.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5579 mit Schreiben vom 5. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Auf welchem Einreiseweg gelangte der Tatverdächtige nach Deutschland?
- Über welchen Aufenthaltsstatus verfügte der Tatverdächtige, bevor er die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt?
- Wann wurden jeweils aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen eingeleitet?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Der Tatverdächtige wurde im Jahr 2001 eingebürgert. Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 des Aus-länderzentralregistergesetzes ist der Datensatz eines Ausländers unverzüglich zu löschen, wenn die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat oder die Registerbehörde nach der Speicherung der Daten der betroffenen Person erfährt, dass sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist.
Insofern können keine Erkenntnisse aus dem Ausländerzentralregister herangezogen werden.
Die Einbürgerungsakte des Tatverdächtigen wurde archiviert und kann kurzfristig nicht beschafft werden.
- Von wann bis wann haben die 15 Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen jeweils stattgefunden?
Von einer Aufschlüsselung der Dauer der Ermittlungsverfahren wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen und polizeilichen Erkenntnissen in der Antwort auf die Kleine Anfrage 5164 (LT-Drs. 18/13393) entsprochen.
- In Anbetracht der zahlreichen mutmaßlichen Straftaten frage ich erneut: Welche Vorstrafen hat der Tatverdächtige jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 5164 (LT-Drs. 18/13393) verwiesen.