Duisburg: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt

Kleine Anfrage
vom 26.02.2025

Kleine Anfrage 5164

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Duisburg: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt

Am Samstagabend, den 1. Februar 2025, kam es kurz nach 15:00 Uhr auf der Straße „Auf dem Damm“ in Duisburg-Meiderich/Beeck zu einer schweren Gewalttat, bei der ein Messer eingesetzt wurde. Bei der Tat hat ein Mann einem anderen Mann ein Messer in die Brust gestochen und ihn dadurch lebensgefährlich verletzt. Der 37 Jahre alte mutmaßliche Täter sei kurz nach der Tat vor Ort festgenommen worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Er kam wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in U-Haft.1 Zwei Männer, die den Messerangriff beobachteten, verfolgten den mutmaßlichen Täter bis zur Von-der-Mark-Straße, wo der Tatverdächtige schließlich von der Polizei festgenommen werden konnte. Zudem sicherten sie die Tatwaffe.2

Das 51 Jahre alte Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Motive und Umstände der Tat seien noch Gegenstand von Ermittlungen, sagte der Staatsanwalt. Anhaltspunkte dafür, dass sich die Tat im Rocker- oder Clan-Milieu abgespielt habe, gebe es nicht.3 Der mutmaßliche Täter habe die deutsche und die marokkanische Staatsbürgerschaft.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
  4. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  5. Seit wann besitzt der Tatverdächtige die deutsche Staatsbürgerschaft?

Markus Wagner

 

MMD18-12917

 

1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-mann-durch-messerstich-lebensgefaehrlich-verletzt_aid-123716289#:~:text.

2 Vgl. https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburg-messer-angriff-mordkommission-blutige-id301352237.html.

3 Ebenda.

4 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/nrw-mann-bei-messerangriff-lebensgefaehrlich-verletzt-679f0d6208bc756e749d456f.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5164 mit Schreiben vom 4. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 10.03.2025 im Wesentlichen berichtet, der am Tattag festgenommene und in Untersuchungs­haft befindliche Beschuldigte habe am 01.02.2025 mit einem Messer zielgerichtet auf den Ge­schädigten eingestochen, wodurch dieser lebensbedrohliche Verletzungen erlitten habe. Die Tat werde zum derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen als versuchter Tot­schlag und gefährliche Körperverletzung gewertet.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Tatverdächtiger ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in sechs Fällen wegen Körperverletzungsdelikten
  • in drei Fällen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-gesetz
  • in zwei Fällen wegen Hausfriedensbruchs
  • in einem Fall wegen Beleidigung
  • in einem Fall wegen Bedrohung
  • in einem Fall wegen Datenveränderung
  • in einem Fall wegen Beförderungserschleichung
  1. Welche Vorstrafen sind über den Tatverdächtigen bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)

Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht ist der Beschuldigte u. a. wegen Erschleichens von Leistungen, Betäubungsmitteldelikten, Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tat­einheit mit Führen eines nicht versicherten Kraftfahrzeugs und vorsätzlicher Körperverletzung vorbestraft. Von einer detaillierten Aufschlüsselung der rechtskräftigen Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlich­keitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafver­folgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Tatverdächtige besitzt die deutsche und marokkanische Staatsangehörigkeit.

  1. Seit wann besitzt der Tatverdächtige die deutsche Staatsbürgerschaft?

Der Tatverdächtige besitzt seit 2001 die deutsche Staatsbürgerschaft.

 

MMD18-13393

Beteiligte:
Markus Wagner