Kleine Anfrage 4721
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Duisburg: Nach Tötungsdelikt abgeschobener Rumäne kehrt nach Deutschland zurück und begeht die nächste Straftat
In Duisburg steht ein 25-jähriger Rumäne wegen versuchten Diebstahls vor Gericht. Am 13. Mai 2024 betrat der Tatverdächtige das Juweliergeschäft mit einer Staubmaske bekleidet und mit einem Messer bewaffnet. Er hatte das Geschäft beobachtet, um sicherzugehen, dass der 56 Jahre alte Ehemann der Inhaberin, der als Aushilfe in dem Geschäft arbeitet, allein war. Der Mann begann zu schreien, als der Rumäne das Geschäft betrat, woraufhin der ihn in ein Nebenzimmer drängen wollte. Bei der Rangelei verlor der Rumäne sein Messer, das der Mitarbeiter ergreifen konnte. Der Tatverdächtige konnte dem Mann das Messer aber wieder abnehmen und flüchtete anschließend. Die Polizei nahm ihn bald darauf in der Nähe des Tatorts fest.1
Der Rumäne, der erstmals mit elf Jahren mit seiner Familie nach Deutschland kam, hatte im Januar eine neunjährige Haftstrafe abgesessen, weil er im Alter von fünfzehn Jahren bei einem Diebstahl einen Zeugen tödlich verletzt hatte. Nach Beendigung der Haftstrafe wurde er abgeschoben. Die erneute Einreise wurde ihm für zehn Jahre untersagt. Doch schon im Mai war er wieder in Deutschland und beging wenige Tage später den Raubüberfall im Juweliergeschäft. Der Angeklagte selbst behauptet, dass er fünf Tage vor dem Überfall zwei Schmuckstücke verkauft habe. Drei Tage später wollte er den Schmuck zurückkaufen, weil der Verkauf des Schmucks seiner Familie nicht gefallen habe, so der Angeklagte. Der Mitarbeiter habe ihm den Rückkauf jedoch verweigert. Der 56-Jährige, der im Juweliergeschäft seiner Frau arbeitet, hält dagegen, dass er erst von der Polizei erfahren habe, dass der Angeklagte in dem Geschäft Schmuckstücke verkauft hatte. Er wisse nichts davon, dass der Tatverdächtige den Schmuck zwei Tage vor der Tat zurückkaufen wollte. Außerdem gab der Angeklagte an, dass er den Raubüberfall mit dem Messer spontan begangen habe. Zu seiner Motivation für den Überfall führte er aus: „Ich wollte aber nichts rauben. Ich wollte nur mit dem Mann sprechen. Und ich wollte ihm Angst machen.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Rumänen vor dem oben beschriebenen Vorfall eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Rumänen nach dem oben beschriebenen Vorfall eingeleitet?
Markus Wagner
1 Vgl. https://apollo-news.net/duisburg-abgeschobener-kommt-zurueck-und-ueberfaellt-juwelier/.
2 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4721 mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 11.11.2024 im Wesentlichen berichtet, die Staatsanwaltschaft habe am 10.06.2024 Anklage zum Landgericht Duisburg gegen einen rumänischen Staatsangehörigen wegen des folgenden Sachverhalts erhoben:
Der Angeklagte habe am 13.05.2024 ein Juweliergeschäft, in dem sich keine Kunden befanden, betreten, habe den Mitarbeiterraum aufgesucht und sei dort mit einem gut sichtbaren Obstmesser auf einen Angestellten zugegangen. Dem sei es im Verlauf der anschließenden körperlichen Auseinandersetzung gelungen, den Angeklagten in die Flucht zu schlagen. Dabei habe der Geschädigte Schmerzen am Kiefer und Kratzwunden an den Armen erlitten.
Das Landgericht habe den Angeklagten, der sich seit dem 14.05.2024 in Haft befinde, am 08.11.2024 wegen versuchten schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten nicht rechtskräftig verurteilt.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
− in elf Fällen wegen Diebstahlsdelikten,
− in zwei Fällen wegen Körperverletzungsdelikten,
− in einem Fall wegen Betrugs,
− in einem Fall wegen Beleidigung,
− in zwei Fällen wegen Raubes,
− in einem Fall wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz,
− in einem Fall wegen räuberischer Erpressung und
− in einem Fall wegen Mordes.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Die Person ist rumänischer Staatsangehöriger.
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Rumänen vor dem oben beschriebenen Vorfall eingeleitet? (Bitte einzeln auflisten.)
Gegen die Person wurde am 18.02.2021 eine Ordnungsverfügung zum Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 6 FreizügG/EU und die Androhung der Abschiebung erlassen. Am 03.01.2024 wurde die Person abgeschoben.
- Wann wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Rumänen nach dem oben beschriebenen Vorfall eingeleitet?
Der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 6 FreizügG/EU ist weiterhin wirksam. Die Ausländerbehörde prüft derzeit die Einleitung erneuter aufenthaltsbeendender Maßnahmen.