Duisburg: Radfahrer richtet Waffe auf Autofahrerin?

Kleine Anfrage
vom 23.07.2024

Kleine Anfrage 4210

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Duisburg: Radfahrer richtet Waffe auf Autofahrerin?

Am Sonntagabend, den 7. Juli 2024, kam es gegen 20:20 Uhr in Duisburg zu einem großen Polizeieinsatz. Wie die Bild-Zeitung berichtete, fuhr ein Mann, der in Begleitung einer Frau war, auf dem Rad in Schlangenlinien vor einem Auto, in dem zwei Frauen saßen, die Elisabethstraße entlang. Unvermittelt richtete der Mann eine Waffe auf die beiden Insassen und soll abgedrückt haben, wobei kein Schuss auslöst wurde. Die verängstigten Frauen fuhren schnell vom Ort des Geschehens davon, stoppten jedoch ein paar Straßen weiter, um die Polizei zu alarmieren. In der Zwischenzeit war es dem Tatverdächtigen möglich, in seine Wohnung zu flüchten.1

Da die Polizei davon ausgehen musste, dass es sich um eine echte Schusswaffe handeln könnte, umstellten Einsatzkräfte das Mietshaus im Duisburger Norden und leiteten den Verkehr um. Als ein 37-jähriger, auf den die Beschreibung passte, zusammen mit einer 38­jährigen Frau das Haus verließ, wurde er von den Polizeibeamten überwältigt und festgenommen. Dem Tatverdächtigen wurden Blutproben entnommen, da er offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Bei der Durchsuchung der Wohnung und der Kellerräume konnten die Ermittler eine Softair-Waffe, CO2-Pistolen sowie Betäubungsmittel sicherstellen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte den Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-10092

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/er-bedrohte-autofahrerinnen-radfahrer-richtet-waffe-auf-frauen-668c05cbc22da971a1737d3a?wtmc=whtspp-shr&t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4210 mit Schreiben vom 14. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte den Tatverdächtigen, Tathergang, Vor­strafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatver­dächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürger­schaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tat­verdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.07.2024 im Wesentlichen berichtet, die Staatsanwaltschaft führe wegen des der Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Tatgeschehens ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Bedro­hung und Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen einen nicht vorbestraften deutschen Staatsangehörigen. Die Ermittlungen dauerten an.

Von Angaben zum Vornamen der vorgenannten Person wird unter Abwägung des parlamen­tarischen Informationsinteresses mit deren allgemeinem Persönlichkeitsrecht und der Un­schuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre die genannte Personen bei Nennung des Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfol­gung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Der Tatverdächtige ist zurückliegend wegen des Verdachts der Begehung folgender Delikte polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (zwei Fälle)
  • Körperverletzung (ein Fall)

 

MMD18-10306

Beteiligte:
Markus Wagner