Kleine Anfrage 3890
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Duisburg: Streit zwischen „Personengruppen“ eskaliert und führt zu gewalttätiger Auseinandersetzung – erneut Jugendliche beteiligt
Am späten Sonntagabend, den 19. Mai 2024, kam es in der Gegend des Duisburger Bahnhofs nahe des „Mercator One“-Gebäudes zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Nach Welt-Informationen waren etwa zehn Personen an der Auseinandersetzung beteiligt. Mehrere Personen seien dabei durch Schnitte und Messerstiche verletzt worden. Ein Beteiligter sei sogar potentiell lebensbedrohlich verletzt worden, während weitere Personen schwere Verletzungen erlitten. Im Anschluss an den Vorfall seien einige Beteiligte vom Tatort geflohen.1 Die WAZ berichtete sogar davon, dass zwei von drei Opfern in Lebensgefahr schweben sollen.
Gegen 21:00 Uhr wurden die Einsatzkräfte alarmiert und eilten zum Tatort. Vor Ort soll ein Streit zwischen zwei „Personengruppen“ zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung eskaliert sein, bei welcher auch Messer zum Einsatz gekommen sein sollen. Bei den drei Verletzten handelt es sich um einen 16-jährigen Jugendlichen und zwei 21- und 22-jährige Erwachsene. Noch am Abend der Tat konnten Ermittler einen 15- und einen 18-jährigen Tatverdächtigen festnehmen und auch die mutmaßliche Tatwaffe sicherstellen. Da von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen wird, wurde eine Mordkommission zur Ermittlung eingerichtet. Diese soll auch das bislang ungeklärte Tatmotiv ermitteln. Hinweise für Verstrickungen der Beteiligten in das Clanmilieu sollen derzeit nicht vorliegen. Der 18-jährige Tatverdächtige wurde am Tag nach der Tat einem Haftrichter in Duisburg vorgeführt, welcher umgehend einen Haftbefehl wegen mehrfachen versuchten Todschlags vollstreckte. Nun hofft die Polizei durch Zeugen weitere Details klären zu können.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen?
- Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen? (Bitte eine Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 https://www.waz.de/staedte/duisburg/article242375268/Messerattacke-in-der-Duisburger-City-mehrere-Verletzte.html.
Der Minister für Justiz hat die Kleine Anfrage 3890 mit Schreiben vom 25. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat mir unter dem 27.05. und 10.06.2024 unter anderem berichtet, dass am 19.05.2024 gegen 21:05 Uhr zwei Personengruppen im Bereich Mercatorstraße/Königstraße in Duisburg in Streit geraten seien. In diesem Rahmen habe nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ein 18-jähriger Beschuldigter mit bedingtem Tötungsvorsatz drei Geschädigte mit einem Einhandmesser lebensgefährlich verletzt. Ihre Leben seien durch ärztliche Operationen gerettet worden. Der Beschuldigte sei am Tattag in
Tatortnähe vorläufig festgenommen und am 20.05.2024 dem Ermittlungsrichter in Duisburg vorgeführt worden, der antragsgemäß Haftbefehl erlassen habe. Das Ermittlungsverfahren richte sich auch gegen zwei weitere Jugendliche.
- Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
Den in der Antwort zu Frage 1 genannten Berichten zufolge sind die Beschuldigten nicht vorbestraft.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen?
- Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen? (Bitte eine Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Der 18-jährige Beschuldigte ist dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Bericht vom 27.05.2024 zufolge libanesischer Staatsangehöriger.
Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben einschließlich der Vornamen sowie etwaiger strafrechtlicher und polizeilicher Vorerkenntnisse habe ich unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Jugendlichen und des Heranwachsenden sowie mit Blick auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts und die Wertung des § 48 Absatz 1 JGG abgesehen. Durch die zeitliche und örtliche Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Vorfall dürfte andernfalls eine Identifizierung der Beschuldigten möglich sein. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.