Kleine Anfrage 474
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD
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Prolog: In den vergangenen Tagen war auch in der überregionalen Presse immer wieder von der „No-go-Zone im Herzen von Köln“1 zu lesen: der Ebertplatz.
Revierkämpfe zwischen Männern aus Schwarz- und Nordafrika kommen demnach beinahe täglich vor. Am 15. Oktober wurde ein Mann erstochen, die Polizei konnte die flüchtenden „Flüchtlinge“ festnehmen: „Sowohl der Getötete als auch die Tatverdächtigen stammen laut Polizei aus Afrika.“2 Am 21. Oktober gab es einen weiteren „Gewaltexzess am Ebertplatz“3 mit vier beteiligten Männern.
Der Kölner Bezirksbürgermeister Andreas Hupke behauptet: „Die Polizei hat den Ebertplatz aufgegeben.“4 Der Platz wird von der Stadt Köln offiziell als „Angstraum“ eingestuft. Mitte Oktober besuchte Innenminister Herbert Reul den Ebertplatz.5 Er plädiert unter anderem für „mehr Beleuchtung“, jedoch trifft eine bessere Beleuchtung offenbar „in der Umweltverwaltung auf Kritik, weil dadurch Fledermäuse gestört werden können“.6
Einheimische versuchen den „Krieg zwischen Schwarzafrikanern und Marokkanern“7 auf dem Ebertplatz zu meiden, insbesondere für Frauen ist hier offensichtlich eine größere No-go-Zone in Köln entstanden:
Die Sprecherin des örtlichen Bürgervereins kennt mehrere Frauen, die an der Station Ebert-platz nicht mehr aussteigen. „Es ist für sie eine No-go-Zone geworden. Die Jungs trinken schon ab Mittag harten Alkohol.“ Abends ab 20 Uhr beherrschten dann die Afrikaner den Platz, (…) In den vergangenen neun Monaten kam es zu 19 Festnahmen und 137 Strafanzeigen auf dem Ebertplatz.8
Nicht nur Frauen flüchten vor den Kriminellen auf dem Ebertplatz, im Juni musste eine ZDF-Filmproduktion die Dreharbeiten für eine Serie abbrechen und fliehen. In Zukunft will die Produktionsfirma den (eigentlich öffentlichen) Ebertplatz nicht mehr nutzen.9
Die Oberbürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, plant gegen die No-go-Zone Ebertplatz „zum Beispiel den Rückschnitt von Bäumen, der mehr Übersichtlichkeit schaffen soll“.10
Daher frage ich die Landesregierung:
- Welche konkreten Maßnahmen (außer „Rückschnitt von Bäumen“ und „mehr Lichtquellen“) will Innenminister Herbert Reul kurzfristig ergreifen, um den nun überregional negativ bekannten Ebertplatz für alle Menschen wieder weitestgehend belästigungs- und gefahrlos begehbar zu machen?
- Wie hat sich die Kriminalität am bzw. auf dem Ebertplatz zwischen 2014 und heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Anzahl/Art Straftaten)?
- Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der massenhaften Einwanderung an den unkontrollierten deutschen Grenzen und der Situation am Kölner Ebert-platz?
- Welche Plätze in den NRW-Städten Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum und Wuppertal werden derzeit als „Angstraum“ eingestuft (bitte aufschlüsseln nach Stadt und Örtlichkeit)?
1 https://www.welt.de/vermischtes/article169813343/Eine-No-go-Zone-im-Herzen-von-Koeln.html
6 Ebd.
7 https://www.welt.de/vermischtes/article169813343/Eine-No-go-Zone-im-Herzen-von-Koeln.html
8 Ebd.
10 https://www.welt.de/vermischtes/article169813343/Eine-No-go-Zone-im-Herzen-von-Koeln.html
Herbert Strotebeck
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 474 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration wie folgt:
Frage 1
Welche konkreten Maßnahmen (außer „Rückschnitt von Bäumen“ und „mehr Lichtquellen“) will Innenminister Herbert Reul kurzfristig ergreifen, um den nun überregional negativ bekannten Ebert-platz für alle Menschen wieder weitestgehend belästigungs- und gefahrlos begehbar zu machen?
Die Polizei trifft vor Ort umfangreiche Maßnahmen:
- Offensive Präsenzmaßnahmen durch lageangepassten und flexiblen Einsatz von uniformierten Polizeikräften
- Gemeinsame Streifen mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln Offene und verdeckte Maßnahmen durch zivile Polizeikräfte
- Regelmäßige Razzien (auch in Zusammenarbeit mit den Netz- Seite 2 von 4 werkpartnern)
- Zielgerichtetes Initiieren von Ermittlungsverfahren und priorisierte Bearbeitung unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten
- Prüfung von Bereichsbetretungsverboten.
- Regelmäßige Razzien (auch in Zusammenarbeit mit den Netz- Seite 2 von 4 werkpartnern)
- Zielgerichtetes Initiieren von Ermittlungsverfahren und priorisierte Bearbeitung unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten
- Prüfung von Bereichsbetretungsverboten.
Darüber hinaus wird aktuell die Einrichtung einer Videobeobachtung für den Bereich Ebertplatz geprüft.
Jedoch fördern auch insbesondere die baulichen Gegebenheiten des Ebertplatzes Tatgelegenheiten. Der Platz ist so verwinkelt, dass die gesamte Fläche kaum einsehbar ist. Dies bietet gute Deckung auch für die Begehung von Straftaten.
Die Situation kann jedoch nicht allein mit polizeilichen Maßnahmen verbessert werden. Nur ein Zusammenwirken aller Akteure von Stadt, Polizei, Justiz und Ausländerämter kann dazu nachhaltig Abhilfe schaffen.
Durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Herstellung guter Einsehbarkeit durch helle Beleuchtung und angemessen platzierte und gepflegte Bepflanzungen können unbeobachtetes Annähern an Personen und Gebäude verhindert und somit Tatgelegenheiten reduziert werden. Die Polizei berät die für Raum- und Bauplanung zuständigen Behörden hinsichtlich der städtebaulichen Kriminalprävention.
Frage 2
Wie hat sich die Kriminalität am bzw. auf dem Ebertplatz zwischen 2014 und heute entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und An-zahl/Art Straftaten)?
Die Entwicklung der Kriminalität im Bereich des Ebertplatzes in Köln ergibt sich aus der Anlage 1. Der Anstieg der Fallzahlen (+ 314) zwischen 2014 und 2016 ist anteilig zu ca. 60 % auf den Anstieg der Fall zahlen der allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (+ 166) und der Beförderungserschleichungen (+ 24) zurückzuführen.
Frage 3
Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der massenhaften Einwanderung an den unkontrollierten deutschen Grenzen und der Situation am Kölner Ebertplatz?
Die Entwicklung der Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt, der nichtdeutschen Tatverdächtigen sowie der tatverdächtigen Zuwanderer und ihr Anteil an den Tatverdächtigen insgesamt sind in Anlage 2 dargestellt. Der Anstieg der Anzahl der Tatverdächtigen zwischen 2014 und 2016 ist überwiegend auf den Anstieg der Fallzahlen der allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und der Beförderungserschleichung zurückzuführen.
Frage 4
Welche Plätze in den NRW-Städten Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum und Wuppertal werden derzeit als „Angstraum“ eingestuft (bitte aufschlüsseln nach Stadt und Örtlichkeit)?
Die Landesregierung geht bei der Verwendung des Begriffes „No-Go-Area“ von der Wahrnehmung der Menschen vor Ort aus.
Eine „No-Go-Area“ ist ein Ort, an dem Menschen entweder erhebliche Angst und Unsicherheit empfinden oder den Menschen aus Angst gar nicht mehr betreten. Dementsprechend ist jede „No-Go-Area“ auch als „Angstraum“ zu bezeichnen.
Eine flächendeckende Bestandsaufnahme konnte die Landesregierung mit Übernahme der Regierungsverantwortung nicht vorfinden. Die Bekämpfung derartiger „Angsträume“ und Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürgern ist erklärtes Ziel der Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Reul