Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen

Große Anfrage

Große Anfrage 2

der AfD-Fraktion vom 17.08.2022

Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen

Im Sommer des vergangenen Jahres berichteten verschiedene regionale und überregionale Medien von dreisten „Plünderern“ und Dieben, die sich an dem teils ungeschützten Eigentum von Menschen in den vom Jahrhunderthochwasser im Juli 2021 betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereichert haben sollen1. Die Berliner Morgenpost etwa empörte sich Anfang August in deutlichen Worten:

„Kriminelle plündern Ruinen im Hochwassergebiet und vergehen sich an verzweifelten Menschen, die fast alles in der Flut verloren haben.“2

Anlässlich einer entsprechenden Anfrage der nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsfraktion in der 17. Wahlperiode erläuterte die schwarz-gelbe Landesregierung dann zwar, dass „Plünderungen“ im Sinne des Strafgesetzbuches nicht festgestellt werden konnten. Allerdings kam es laut Innenminister Reul in 24 Städten Nordrhein-Westfalens zu „Eigentumsdelikten unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe“.3 Euskirchen und Bad Münstereifel sind ebenso betroffen gewesen wie Stolberg, Eschweiler, Wuppertal, Hagen und Hemer, wobei Bürger im Kreis Euskirchen mit 63 Diebstählen am meisten unter den Hochwasserdieben gelitten haben. Insgesamt verübten die mehr als 140 Tatverdächtigen über 190 Straftaten. Diese Männer und Frauen, die aus 24 verschiedenen Ländern stammen, haben einen geschätzten Schaden von circa 227.000 Euro verursacht. Unter den ausländischen Dieben waren insbesondere Rumänen und Türken vertreten. Aber auch Bulgaren, Syrer, Iraker, Afghanen, Libanesen, Kongolesen und Nigerianer haben sich am Unglück der Flutopfer persönlich bereichert. Von den über 140 Tatverdächtigen besaßen nur 24 Personen eine deutsche Staatsangehörigkeit. Mindestens 7 dieser 24 Diebe besitzen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit, unter ihnen Marokkaner, Iraker und Kosovaren. Bei einer weiteren Person ist eine weitere Staatsangehörigkeit unklar.

Mindestens 9 dieser 24 Diebe tragen überdies einen nicht-deutschen Vornamen,4 was einen hinreichenden Grund zur Annahme eines Migrationshintergrundes gibt.

Weiterhin ist eine Teilmenge der in NRW polizeilich registrierten Eigentumsdelikte als Straftaten nach den §§ 244 und 244a StGB qualifiziert worden5. Demnach liegt es nahe, dass einige der Tatverdächtigen die ihnen angelasteten Taten „als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds“ verübt haben.

Eine Antwort der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Jan Bollinger zeichnet für das Nachbarbundesland ein ähnliches Bild. Hiernach sind in Rheinland-Pfalz bis zum 9. September 2021 insgesamt 228 Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophenlage begangen worden. 73 dieser Straftaten sind aufgeklärt und 71 Tatverdächtige ermittelt worden, von denen lediglich 24 deutsche Staatsbürger sind.6

Obschon allein in Nordrhein-Westfalen nach damaliger Mitteilung 188 Personen, Institutionen und Firmen von diesen Eigentumsdelikten betroffen sind, ist laut Mitteilung der Landesregierung NRW „keine finanzielle Entschädigung für Schäden aufgrund von Diebstählen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe“ vorgesehen gewesen. Die Landesregierung verwies in diesem Zusammenhang lediglich auf die Verordnung „Aufbauhilfe 2021“ aufgrund des Aufbauhilfegesetzes 2021 des Bundes, auf deren Grundlage die nordrhein-westfälische „Richtlinie Wiederaufbau“ erarbeitet worden ist, und ferner auf die allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Polizei Nordrhein-Westfalen.7

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier et al. und der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag vom 7. April 2022 sind dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle gemäß § 2 BKAG (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) durch die Länderpolizeien bislang keine Meldungen über „Straftaten mit länderübergreifender […] oder erheblicher Bedeutung“ bzw. „Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben“, wie es auf der Internetpräsenz des BKA heißt,8 in diesem Sachzusammenhang übermittelt worden. Dem BKA, das bislang kein Lagebild zu diesen Straftaten erstellt hat, und der Bundesregierung liegen keine Informationen zu diesen Straftaten, zu den Tatorten, den Tatbegehungsweisen, den verwirklichten Straftatbeständen, der Anzahl der Geschädigten und deren Alter vor. Auf die Frage der AfD-Bundestagsfraktion, ob die Bundesregierung beabsichtige, zeitnah politische Anstrengungen zu unternehmen, um die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Bund-Länder-Vereinbarungen) zu schaffen, und entsprechende zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, um finanzielle Entschädigungen auch für Schäden aufgrund von Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe zu ermöglichen, heißt es, dass über die bisherigen Sofort- und Aufbauhilfen und die Möglichkeit einer Beantragung von Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds keine zusätzlichen finanziellen Entschädigungen geplant seien.9

Wir fragen daher die Landesregierung:

I. Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Strafverfolgung, sowie Opferschutzmaßnahmen und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen

  1. Wie viele Eigentumsdelikte, die unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 begangen wurden, sind nach Kenntnis der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage polizeilich registriert worden? (Bitte nach Tattag und -zeit, Tatort und Straftatbestand aufschlüsseln.)
  2. Was ist den Polizeibehörden des Landes über Unterschiede und Gemeinsamkeiten der festgestellten Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe hinsichtlich der Tatbegehungsweise bekannt geworden?
  3. Wie viele weitere Straftaten sind nach Kenntnis der Landesregierung darüber hinaus unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage polizeilich registriert worden? (Bitte nach Tattag und -zeit, Tatort und Straftatbestand aufschlüsseln.)
  4. Wie viele Tatverdächtige konnten nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit den begangenen Eigentumsdelikten unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage polizeilich ermittelt werden? (Bitte nach der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen aufschlüsseln.)
  5. Wie viele Tatverdächtige konnten nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit den weiteren begangenen Straftaten unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen, die hier vorstehend unter der Ziffer 3. erfragt werden sollen, bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage polizeilich ermittelt werden? (Bitte nach der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen aufschlüsseln.)
  6. Zu wie vielen Anklageerhebungen, Erlassen von Strafbefehlen und Verfahrenseinstellungen kam es nach Kenntnis der Landesregierung bezüglich aller in den vorstehenden Fragen abgefragten Straftaten?
  7. Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach Kenntnis der Landesregierung bezüglich aller in den vorstehenden Fragen abgefragten Straftaten?
  8. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Abhängigkeit vom Ausgang der hier erfragten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausländerrechtliche Konsequenzen im Einzelfall durch die zuständigen Ausländerbehörden geprüft worden? (Bitte die jeweiligen Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen in der Antwort darstellen.)
  9. Wie viele Privatpersonen, Firmen und Institutionen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen insgesamt Opfer der hier erfragten Eigentumsdelikte und sonstigen Straftaten geworden?
  10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die bis zum Zeitpunkt der Anfrage entstandene Gesamtschadenssumme aller unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen begangenen Eigentumsdelikte und sämtlicher weiteren Straftaten?
  11. Wie viele der ermittelten deutschen Tatverdächtigen besitzen nach Kenntnis der Landesregierung eine weitere, nicht-deutsche Staatsangehörigkeit? (Bitte nach der jeweiligen weiteren Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  12. Wie lauteten nach Kenntnis der Landesregierung die Vornamen der ermittelten Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit aller in den vorstehenden Fragen abgefragten Straftaten?
  13. Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen aller in den vorstehenden Fragen abgefragten Straftaten sind nach Kenntnis der Landesregierung zum Tatzeitpunkt bereits vorbestraft gewesen? (Bitte nach Tatverdächtigen mit deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  14. Wie viele Opfer der hier erfragten Straftaten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe sind durch Polizeivollzugsbeamte auf die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Opfer der Polizei Nordrhein-Westfalen hingewiesen worden?
  15. Wie viele Opfer der hier erfragten Straftaten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe haben jene Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Opfer der Polizei Nordrhein-Westfalen sodann tatsächlich in Anspruch genommen?
  16. Welche konkreten polizeilichen Opferschutzmaßnahmen sind über einen solchen unter Ziffer 14. erfragten Hinweis hinaus konkret ergriffen worden?
  17. In wie vielen der hier erfragten Fällen haben die Staatsanwaltschaften Verletzte im Rahmen der §§ 406i und 406j der Strafprozessordnung über ihre Befugnisse informiert, die aus einer Straftat erwachsenen Ansprüche innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens geltend zu machen?
  18. Wie hoch ist der durch die Straftaten entstandene Schaden? (Bitte nach einzelnen Delikten und betreffender Schadensumme aufschlüsseln.)
  19. Wie viele der registrierten Delikte sind bisher aufgeklärt worden?

II. Erkenntnisse über kriminelle Strukturen, insbesondere Bandenstrukturen

  1. Weisen ermittelte Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung Bezüge zum Kriminalitätsphänomenbereich der Clankriminalität auf?
  2. Weisen ermittelte Tatverdächtige nach Kenntnis der Landesregierung Bezüge zum Kriminalitätsphänomenbereich der Organisierten Kriminalität auf?
  3. Bei wie vielen der festgestellten Eigentumsdelikte handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung um Bandendiebstahl und/oder schweren Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und § 244a StGB?
  4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Anzahl, der Personenpotenziale, der Organisationsstrukturen und der Staatsangehörigkeiten der Mitglieder derjenigen Banden vor, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden haben und aus denen heraus die hier erfragten Straftaten begangen wurden?

III. Überregional handelnde Täter

  1. Wie viele Tatverdächtige der in Nordrhein-Westfalen begangenen Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 haben nach Kenntnis der Landesregierung ihren Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Wohnsitzen aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Tatverdächtige haben nach Kenntnis der Landesregierung Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz verübt?
  3. Haben Tatverdächtige respektive kriminelle Strukturen Straftaten im Grenzgebiet der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz begangen und/oder dafür Vorbereitungshandlungen vollzogen?
  4. Fand bis zum Zeitpunkt der Anfrage ein Informationsaustausch zwischen Kreispolizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Landesoberbehörden oder Ministerien der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz bezüglich der in dem hiesigen Sachzusammenhang erfragten Straftaten statt?

IV. Kommunikation zwischen den Kreispolizeibehörden und den Landesoberbehörden sowie ergriffene Gegenmaßnahmen zum Schutz vor weiteren Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe

  1. Wie gestaltete sich der zeitliche Ablauf der behördlichen Kenntniserlangung von Straftaten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe? (Bitte die Antwort nach den Daten der Anzeigeaufnahmen und den bearbeitenden Kreispolizeibehörden aufschlüsseln und idealerweise in einem Zeitstrahl visualisieren.)
  2. Fand bis zum Zeitpunkt der Anfrage ein Informationsaustausch bezüglich der zahlreichen festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe auf der Ebene der betroffenen Kreispolizeibehörden und Staatsanwaltschaften statt, der nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion, Drs. 17/15327, und dem von der AfD-Fraktion beantragten Bericht für den Innenausschuss, Vorlage 17/5610 A 09, stand?
  3. Fand bis zum Zeitpunkt der Anfrage ein Informationsaustausch bezüglich der zahlreichen festgestellten Straftaten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe zwischen den betroffenen Kreispolizeibehörden und Staatsanwaltschaften, Landesoberbehörden und Ministerien statt, der nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion, Drs. 17/15327, und dem von der AfD-Fraktion beantragten Bericht für den Innenausschuss, Vorlage 17/5610 A 09, stand?
  4. Welche polizeilich-präventiven und gefahrenabwehrenden Maßnahmen sind aufgrund der behördlichen Kenntniserlangung von zahlreichen begangenen Straftaten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkatastrophe ergriffen worden, um die von der Hochwasserkatastrophe betroffene Bevölkerung vor weiteren (Eigentums-)Delikten zu schützen? (Bitte die Antwort nach den Daten der ergriffenen Maßnahmen, der Art der ergriffenen Maßnahmen und den handelnden Kreispolizeibehörden aufschlüsseln und idealerweise in einem Zeitstrahl visualisieren.)

V. Erstellung eines Lagebildes sowie nicht erfolgte Meldung an das Bundeskriminalamt

  1. Hat das Landeskriminalamt NRW jemals ein (internes) Lagebild zur Kriminalität im Kontext der Flutkatastrophe 2021 erstellt?
  2. Weshalb haben nordrhein-westfälische Polizeibehörden dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle gemäß § 2 BKAG (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) keine Meldung über „Straftaten mit länderübergreifender […] oder erheblicher Bedeutung“ bzw. „Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben“, wie es auf der Internetpräsenz des BKA heißt, im Zusammenhang mit den hier erfragten Eigentumsdelikten unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe gemacht?
  3. Hatten die annähernd 200 Straftaten, die in 24 Städten Nordrhein-Westfalens unter Aus­nutzung einer außergewöhnlichen Katastrophenlage durch mehr als 140 fast ausschließlich migrantische Diebe – teils in Banden zusammengeschlossen – begangen wurden und die kurzzeitig eine bundesweite Medienberichterstattung ausgelöst hatten, aus Sicht der nordrhein-westfälischen Behörden lediglich einen lokalen oder regionalen Charakter und auch keine länderübergreifende oder erhebliche Bedeutung, obschon auch im benachbarten Bundesland Rheinland-Pfalz hunderte vergleichbare Taten begangen wurden?
  4. Welche Kriterien, die bestimmen, welche Straftaten nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung die Voraussetzungen erfüllen, um als Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung zu gelten, sind zum Zeitpunkt der Tatbegehung im Sommer 2021 durch die am polizeilichen Informationsverbund teilnehmenden Stellen unter Beteiligung der jeweils zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden festgelegt und damit gültig gewesen?

VI. Schlussfolgerungen aus den Eigentumsdelikten für künftige Katastrophenlagen

  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den hunderten Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit bzw. unter Ausnutzung der Hochwasserkata­strophe, um die Bevölkerung bei zukünftigen Katastrophenlagen besser und frühzeitiger vor Dieben, Räubern und Bandenstrukturen zu schützen?

VII. Finanzhilfen

  1. Beabsichtigt die Landesregierung im Unterschied zur vormaligen Landesregierung politische Anstrengungen dergestalt zu unternehmen, dass die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Bund-Länder-Vereinbarungen) – beispielsweise über den Weg einer Bundesratsinitiative – geschaffen und entsprechende zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um finanzielle Entschädigungen auch für Schäden aufgrund von Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe zu ermöglichen (bitte ausführen und begründen)?

Andreas Keith
Zacharias Schalley
Markus Wagner
Carlo Clemens

und Fraktion

 

Große Anfrage als PDF

 

Antwort der Landesregierung als PDF

 

1 Vgl. Der Westen (2021): Hochwasser: Plünderer und Katastrophen-Tourismus – DIESE Vorfälle schockieren; online im Internet: https://www.derwesten.de/region/hochwasser-pluenderer-katastrophen-tourismus-gaffer-polizei-hagen-muelheim-altena-solingen-wuppertal-leichlingen-eschweiler-stolberg-id232833621.html; Bild (2021): Plünderer-Alarm! 6 Festnahmen; online im Internet: https://www.bild.de/news/inland/koeln-aktuell/hochwasser-sechs-festnahmen-nach-pluenderungsversuchen-in-nrw-und-rheinland-pfalz-77100502.bild.html.

2 Berliner Morgenpost (2021): Raubzug im Katastrophengebiet wie Plünderer Not ausnutzen; online im Internet: https://www.morgenpost.de/vermischtes/article232962689/Raubzug-im-Katastrophengebiet-wie-Pluenderer-Not-ausnutzen.html.

3 Vgl. Landtagsvorlage Nr. 17/5610 A09, S. 2; online im Internet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5610.pdf

4 Vgl. Landtagsdrucksache 17/15327; online im Internet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15327.pdf sowie Landtagsvorlage 17/5610 A 09; online im Internet:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5610.pdf.

5 Vgl. Landtagsvorlage 17/5610 A 09, S. 2, online im Internet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5610.pdf.

6 Vgl. Landtagsdrucksache 18/1539; online im Internet:
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1539-18.pdf.

7 Vgl. Landtagsdrucksache 17/15327, S. 1f.; online im Internet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15327.pdf.

8 Vgl. Bundeskriminalamt (2022): Zentralstellen des Bundeskriminalamtes; online im Internet: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/zentralstellen_node.html.

9 Vgl. Bundestagsdrucksache 20/1364; online im Internet:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001364.pdf.