Kleine Anfrage 2970
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Einbruchsserie in Mönchengladbach – Vier Tatverdächtige festgenommen
Nachdem in der vergangenen Zeit vermehrt von Einbrüchen, Einbruchsversuchen und Aufbrüchen von Fahrzeugen in der Gegend Korschenbroich berichtet wurde, scheint nun der Polizei im Rhein-Kreis Neuss in Kooperation mit der Polizeibehörde aus Mönchengladbach ein Erfolg gegen die Tatverdächtigen gelungen zu sein. Speziell für die beschriebenen Fälle wurden Ermittler beider Behörden eingesetzt, die durch die „aufwendigen Ermittlungen“1 die Tatverdächtigen ermitteln und schlussendlich in Mönchengladbach festnehmen konnten. Dazu wurden am Dienstagmorgen des 24. Oktober 2023 acht Durchsuchungsbefehle durch die Beamten vollstreckt. Diese wurden zuvor durch die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft erwirkt. Insgesamt konnten im Anschluss vier Tatverdächtige, die allesamt die deutsche Staatsbürgerschaft und einen Wohnsitz in Mönchengladbach haben sollen, festgenommen werden. Dabei soll einiges an Diebesgut sichergestellt worden sein. Die Ermittlungen dauern jedoch noch weiter an.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Einbrüche, Einbruchsversuche und Aufbrüche von Fahrzeugen gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele dieser Delikte wurden von mehreren Tätern bzw. Tätergruppen begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Bei wie vielen dieser Delikte konnten die Täter auch im Nachhinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)
Markus Wagner
1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5634641.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2970 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.12.2023 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde ein Ermittlungsverfahren gegen sechs deutsche Staatsangehörige geführt, von denen sich vier Beschuldigte u. a. wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Bandendiebstahls seit dem 24.10.2023 in Untersuchungshaft befänden.
Den in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten würden Straftaten i. S. d. §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3, 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a Abs. 1, 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, 263a Abs. 1 und 2, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB zur Last gelegt und im Wesentlichen vorgeworfen, aufgrund einer zwischen ihnen bestehenden bandenmäßigen Abrede in der Zeit von Anfang September 2023 bis Mitte Oktober 2023 in zahlreichen Fällen gemeinschaftlich in wechselnder Beteiligung in Mönchengladbach, Neuss und Meerbusch Fahrzeuge aufgebrochen und daraus Gegenstände entwendet zu haben. Teilweise hätten die Beschuldigten mit den aus den Fahrzeugen entwendeten EC-Karten im Anschluss Geld von den Konten der Geschädigten abgehoben oder diese in sonstiger Weise für Einkäufe verwendet. Zwei dieser Beschuldigten seien darüber hinaus verdächtig, Anfang bis Mitte Oktober 2023 in mehreren Fällen gemeinschaftlich in Wohnungen eingebrochen zu sein und daraus Gegenstände entwendet bzw. dies versucht zu haben. Die zwei nicht inhaftierten Beschuldigten seien in einzelnen Fällen verdächtig, sich an den Fahrzeugaufbrüchen der inhaftierten Beschuldigten beteiligt zu haben. Die Ermittlungen dauerten weiter an.
Nach den derzeit nur unvollständig vorliegenden Auskünften aus dem Bundeszentralregister seien drei der Beschuldigten teilweise einschlägig vorbestraft. Einer der Beschuldigten sei bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Daten der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten abgesehen. Wegen der weiteren Angaben zu dem Verfahren wären die Beschuldigten bei Nennung ihrer Vornamen identifizierbar bzw. wäre die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht.
- Wie viele Einbrüche, Einbruchsversuche und Aufbrüche von Fahrzeugen gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Fälle der Einbruchskriminalität, die dazugehörigen Versuche und die schweren Diebstähle an/aus Kraftfahrzeugen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Einbruchs- kriminalität | davon Versuche | Schwerer Diebstahl an/aus Kfz |
2015 | 122.103 | 49.608 | 66.209 |
2016 | 107.108 | 44.697 | 59.325 |
2017 | 85.569 | 35.729 | 49.072 |
2018 | 72.264 | 30.136 | 40.080 |
2019 | 69.064 | 28.102 | 34.626 |
2020 | 66.430 | 26.982 | 31.345 |
2021 | 55.103 | 22.512 | 31.467 |
2022 | 62.159 | 25.329 | 36.113 |
- Wie viele dieser Delikte wurden von mehreren Tätern bzw. Tätergruppen begangen? (Bitte nach Jahr, Ort, erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Fälle bei denen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen für das Fallmerkmal „Tatverdächtiger alleinhandelnd“ der Wert „Nein“ erfasst wurde, bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen. In diesen Fällen besteht unabhängig von einer Tatklärung die kriminalpolizeiliche Erkenntnis, dass mehr als ein Tatverdächtiger an der Tat beteiligt war.
Jahr | Einbruchskriminalität | Schwerer Diebstahl an/aus Kfz |
2015 | 12.666 | 3.679 |
2016 | 10.885 | 3.094 |
2017 | 8.391 | 2.770 |
2018 | 6.878 | 2.228 |
2019 | 6.131 | 2.273 |
2020 | 5.740 | 1.344 |
2021 | 4.651 | 1.818 |
2022 | 5.187 | 2.039 |
- Bei wie vielen dieser Delikte konnten die Täter auch im Nachhinein nicht festgestellt werden? (Bitte nach Jahr, Ort und erbeuteter Summe bzw. entstandenem Schaden aufschlüsseln.)
Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik automatisiert kein konkreter Bezug des einzelnen Falls zu einer Klärung hergestellt werden kann.
Hilfsweise wird in der nachfolgenden Tabelle die Differenz zwischen den bekannt gewordenen Fällen und den aufgeklärten Fällen im jeweiligen Berichtsjahr berechnet. Klärungen von Fällen werden dabei im jeweiligen Berichtsjahr erfasst, auch wenn die Tat selbst bereits als ungeklärte Tat in den Vorjahren erfasst wurde. Die Anzahl der nicht geklärten Fälle bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Einbruchskriminalität | Schwerer Diebstahl an/aus Kfz |
2015 | 106.689 | 60.801 |
2016 | 92.334 | 54.021 |
2017 | 73.850 | 44.905 |
2018 | 61.413 | 36.556 |
2019 | 59.920 | 31.869 |
2020 | 57.702 | 29.332 |
2021 | 47.057 | 28.925 |
2022 | 54.224 | 33.190 |