Kleine Anfrage 2409
des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD
Eine Kindheit zwischen BDSM und Pubertätsblockern
Das Kind ist ein Kinderbuchautor aus Bayern und wurde geboren als Junge.1 Im Alter von neun Jahren stellte es fest, dass es als Junge geboren wurde, sich aber selbst als Mädchen sieht.2 Das Kind nimmt Pubertätsblocker ein.3 Der Vater des Kindes ist in einem Verein aktiv, welcher sich sowohl für Transgeschlechtlichkeit als auch für Menschen einsetzt, welche sadomasochistische Sexualpraktiken ausüben.4
Darüber hinaus betreibt der Vater einen Onlineshop, in dem er Produkte für Personen mit sadomasochistischen Neigungen verkauft. Auffällig ist der Verkauf eines Buches, welches das Kind zu ihrer Transsexualität geschrieben hat und das über denselben Onlineshop vertrieben wird.5 Auf der Instagram-Seite der Eltern waren zeitweise Bilder des Kindes neben Bildern von BDSM-Artikeln und Sexspielzeug zu sehen. 6
Der leitende Oberarzt einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie kritisiert eine Geschlechtsangleichung bei Minderjährigen. Der Jugendpsychiater sagt: „Es wäre darüber nachzudenken, ob der Körper dem inneren Empfinden angeglichen werden muss oder ob nicht in manchen Fällen die Selbst- und Körperwahrnehmung verbessert werden kann.“7
Fraglich beim Fall des o.g. Kindes ist, inwiefern eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Sexualisierung des Kindes oder voreiliger Nutzung von Pubertätsblockern vorliegt. Die Thematisierung von Transsexualität in Form von Schulmaterialien in Nordrhein-Westfalen zeigt eine zunehmende Relevanz des Themas Transsexualität und der damit einhergehenden Nutzung von Pubertätsblockern, welche nicht nur im Bundesland des o.g. Kindes, sondern auch in NRW gegeben ist.8 Ähnliche Fälle wie der des o.g. Kindes sind von daher auch in Nordrhein-Westfalen möglich.
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2022 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdungen gemeldet. Fünf Prozent der Kindeswohlgefährdungen fallen beim Statistischen Bundesamt in die Kategorie „Sexuelle Gewalt“.9 Dies sind 3115 Fälle, bei denen eine Kindeswohlgefährdung auf Grundlage von sexueller Gewalt stattgefunden hat.10
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Fälle an bestätigten Kindeswohlgefährdungen wurden innerhalb des Jahres 2022 im Land Nordrhein-Westfalen in der Kategorie „sexuelle Gewalt“ aufgelistet? (Bitte aufschlüsseln in akute Kindeswohlgefährdung und latente Kindeswohlgefährdung)
- Welche Handlungen werden unter dem Begriff „sexuelle Gewalt“ subsumiert? (Bitte um Nennung der expliziten Handlungen, welche innerhalb des Jahres 2022 als Kindeswohlgefährdung gezählt wurden)
- In wie vielen Fällen im Jahr 2022 in NRW, bei denen die Eltern eine Kindeswohlgefährdung verursacht haben, lag beim Kind oder bei einem Elternteil eine diagnostizierte Geschlechtsdysphorie vor? (Bitte aufschlüsseln in KWG aufgrund körperlicher Gewalt, aufgrund psychischer Gewalt und aufgrund sexueller Gewalt)
- In wie vielen KWG-Meldungen in NRW innerhalb des Jahres 2022 lag beim Kind oder einem Elternteil eine diagnostizierte Geschlechtsdysphorie / Genderinkongruenz vor?
- Existieren Fälle im Zeitraum von 2013 bis 2022 in NRW, in denen der Einsatz von Pubertätsblockern als Kindeswohlgefährdung gemeldet wurde?
Zacharias Schalley
1 https:// www .abendzeitung-muenchen.de/bayern/12-trans-vom-weg-zum-richtigen-ich-art-815453
2 Ebenda.
3 https:// www .nzz.ch/feuilleton/draglesung-mit-transkind-wird-vom-jungen-zum-maedchen-ld.1738732 (abgerufen am 21.08.2023)
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 https:// reduxx .info/germany-trans-activist-parents-publicly-transitioning-son-revealed-to-be-operating-bdsm-club-out-of-residence/ (abgerufen am 21.08.2023)
7 https:// www .nzz.ch/feuilleton/draglesung-mit-transkind-wird-vom-jungen-zum-maedchen-ld.1738732 (abgerufen am 21.08.2023)
8 Vgl. https:// jungefreiheit .de/politik/deutschland/2023/cdu-geschlechtsumwandlung/ (abgerufen am 21.08.2023)
9 https:// www .destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_304_225.html (abgerufen am 21.08.2023)
10 Ebenda.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2409 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Wie viele Fälle an bestätigten Kindeswohlgefährdungen wurden innerhalb des Jahres 2022 im Land Nordrhein-Westfalen in der Kategorie „sexuelle Gewalt“ aufgelistet? (Bitte aufschlüsseln in akute Kindeswohlgefährdung und latente Kindes-wohlgefährdung)
Im Jahr 2022 wurde von den nordrhein-westfälischen Jugendämtern 627 Fälle sexueller Gewalt als akute Kindeswohlgefährdung und 358 Fälle als latente Kindeswohlgefährdung an das Statistische Bundesamt gemeldet.
- Welche Handlungen werden unter dem Begriff „sexuelle Gewalt“ subsumiert? (Bitte um Nennung der expliziten Handlungen, welche innerhalb des Jahres 2022 als Kindeswohlgefährdung gezählt wurden)
„In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder Psychologie wird jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können als sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.“ Quelle: https://beauftragte-miss-brauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch (aufgerufen am 28.09.2023)
Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung zur Form der sexuellen Gewalt besteht nicht.
- In wie vielen Fällen im Jahr 2022 in NRW, bei denen die Eltern eine Kindeswohlge-fährdung verursacht haben, lag beim Kind oder bei einem Elternteil eine diagnostizierte Geschlechtsdysphorie vor? (Bitte aufschlüsseln in KWG aufgrund körperlicher Gewalt, aufgrund psychischer Gewalt und aufgrund sexueller Gewalt)
Statistisch erfasst werden die Meldungen gem. § 8a SGB VIII in der Kinder- und Jugendhil-festatistik.
Die Art der Kindeswohlgefährdung ist gemäß § 99 SGB VIII ein Erhebungsmerkmal. Die bei den Jugendämtern eingehenden Meldungen im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sind zur statistischen Erfassung in die Merkmale „akute Kindeswohlgefährdung“, „latente Kindeswohlgefährdung“, „keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf“ und „keine Kindes-wohlgefährdung und kein Hilfebedarf“, kategorisiert. Die Arten der Kindeswohlgefährdung werden aufgeschlüsselt in „Vernachlässigung“, „körperliche Misshandlung“, „psychische Misshandlung“, „sexuelle Gewalt“.
Weitere Daten, wie Anamnesedaten, die nachvollziehen lassen, ob z.B. eine diagnostizierte Geschlechtsdysphorie vorliegt werden nicht erhoben und liegen nicht vor.
4. In wie vielen KWG-Meldungen in NRW innerhalb des Jahres 2022 lag beim Kind oder einem Elternteil eine diagnostizierte Geschlechtsdysphorie / Genderinkongruenz vor?
Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben und liegen nicht vor.
5. Existieren Fälle im Zeitraum von 2013 bis 2022 in NRW, in denen der Einsatz von Pubertätsblockern als Kindeswohlgefährdung gemeldet wurde?
Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben und liegen nicht vor.