Einnahmen und Erstattungen des Landes NRW für Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden

Kleine Anfrage
vom 22.10.2020

Kleine Anfrage 4618der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 22.10.2020

 

Einnahmen und Erstattungen des Landes NRW für Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden

Im Rahmen der Großen Anfrage 211 erkundigte sich die AfD-Fraktion bei der Landesregierung unter den Fragen 16a – e nach Einnahmen und Erstattungen für den gemäß der Fragen 4-10 definierten Personenkreis. Die Landesregierung konnte diese Frage nicht beantworten.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein konnte – im Gegensatz dazu – für zahlreiche andere Bereiche Angaben machen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang gab es Einnahmen und Erstattungen, gemäß der Fragestellung zu Frage 16 der Großen Anfrage 211, für NRW für die Jahre 2014 bis 2020?
  2. Welche Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023?

(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 7 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695

2 Vgl. Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 19/2126; Anlage 7


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4618 mit Schreiben vom 25. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. In welchem Umfang gab es Einnahmen und Erstattungen, gemäß der Fragestellung zu Frage 16 der Großen Anfrage 21, für NRW für die Jahre 2014 bis 2020?
  2. Welche Werte ergeben sich im Rahmen der Finanzplanung für die Jahre von 2021 bis 2023?

(Antworten bitte analog zur Antwort der Landesregierung in Schleswig-Holstein auf die Große Anfrage mit der Drucksachennummer 19/2126, Anlage 7 unter Berücksichtigung der abweichenden Ministerien in NRW)

Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.

Wie bereits in der Antwort zu der genannten Frage 16 in der Großen Anfrage 21 dargestellt, werden die Haushaltsmittel bei der Veranschlagung und Verausgabung mit keinen persönlichen Merkmalen versehen. Eine Differenzierung nach den in den Fragen 4 bis 10 der Großen Anfrage 21 bezeichneten Personenkreisen ist daher nicht möglich.

Die erbetenen Daten liegen dementsprechend der Landesregierung nicht vor und können somit auch nicht mitgeteilt werden.

 

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