Kleine Anfrage 5311
des Abgeordneten Zacharias Schalley AfD
Einrichtung der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf
Zur Umsetzung des Antrags „Kinderschutz in Theorie und Praxis stärken: Eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in NRW einrichten“ führte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ein Interessensbekundungsverfahren durch. Dieses wurde von einem zweistufigen Auswahlprozess begleitet.
In der ersten Auswahlrunde bewarben sich sechs Hochschulen, von denen nach eingehender Prüfung durch externe Experten sowie Vertreter des Ministeriums drei für die zweite Stufe empfohlen wurden. Zusätzlich entschied das Ministerium eigenständig, eine weitere Hochschule in das Verfahren aufzunehmen. Die Bewertung erfolgte anhand zentraler Kriterien wie sozialpädagogischer Expertise, Qualität der Lehrkonzepte, Forschungspotenzial und Strategien für den Wissenstransfer.
Nach Abschluss des Verfahrens fiel die Entscheidung zugunsten der Hochschule Düsseldorf. Diese überzeugten nach Aussagen des Ministeriums insbesondere durch ihre interdisziplinäre Struktur, langjährige Expertise im Kinderschutz, enge Vernetzung mit relevanten Organisationen sowie eine umfassende Transferstrategie, die den Wissenstransfer in Fachpraxis und Gesellschaft fördert. Ziel der Professur soll die nachhaltige Stärkung der Forschung, Lehre und praktische Umsetzung im Kinderschutz sein.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche sechs Hochschulen haben ihr Interesse an der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte bekundet?
- Welche Hochschule wurde vom MKJFGFI zusätzlich in die zweite Stufe des Auswahlverfahrens aufgenommen?
- Wie hoch waren jeweils die veranschlagten Kosten der Hochschulen für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte? (Bitte nach Hochschule und Kostenangaben aufschlüsseln.)
- Wie setzen sich die Kostenangaben der Hochschulen für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte zusammen? (Bitte detailliert nach Hochschule, Kostenstruktur und Einzelposten aufschlüsseln.)
- Welche Folgekosten sind aus Sicht der Landesregierung über die angegebenen Kosten der Hochschule Düsseldorf für die Professur für Kinderschutz und Kinderrechte hinaus zu erwarten?
Zacharias Schalley
1 Lt.-Vorlage 18/3636
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5311 mit Schreiben vom 29. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Im Zuge der Umsetzung des parlamentarischen Antrags „Kinderschutz in Theorie und Praxis stärken: Eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen einrichten“ hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) ein zweistufiges Interessenbekundungsverfahren konzipiert und durchgeführt. Ziel war die Auswahl eines geeigneten Hochschulstandortes, an dem die Professur eingerichtet werden soll. Das Verfahren richtete sich an staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen.
Die eingereichten Interessenbekundungen enthielten Angaben zur Hochschule, Angaben zum Fachbereich, an dem die Professur eingerichtet werden sollte sowie umfassende Konzepte für die einzurichtende Professur unter Berücksichtigung der inhaltlichen Ausrichtung und Schwerpunktbildung sowie der personellen Ausstattung der Professur inklusive Mitarbeitenden und einem Finanzierungsplan.
In der Ausschreibung war ausdrücklich geregelt, dass die Interessenbekundungen im Rahmen des Begutachtungs- und Entscheidungsverfahrens durch das Ministerium an Gutachterinnen und Gutachter weitergegeben werden. Eine Weitergabe an die Öffentlichkeit oder namentliche Nennung der beteiligten Hochschulen war nicht vorgesehen.
Im vorliegenden Fall stehen die Interessen der beteiligten Hochschulen an einer vertraulichen Behandlung ihrer Bewerbungen im Interessensbekundungsverfahren einem parlamentarischen Informationsinteresse gegenüber.
Vor diesem Hintergrund können die Namen der im Verfahren berücksichtigten Hochschulen nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit dient dem Schutz der beteiligten Institutionen, dem fairen Wettbewerbsprozess sowie der Integrität des Verfahrens.
Die Hochschule, an der die Professur eingerichtet wird, wurde der Öffentlichkeit bereits im Rahmen des Berichts an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend mitgeteilt.
- Welche sechs Hochschulen haben ihr Interesse an der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte bekundet?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
- Welche Hochschule wurde vom MKJFGFI zusätzlich in die zweite Stufe des Auswahlverfahrens aufgenommen?
Bei der vom MKJFGFI zusätzlich zu der Empfehlung des Gutachtergremiums in die zweite Stufe des Auswahlverfahrens aufgenommene Hochschule handelt es sich nicht um die am Ende ausgewählte Hochschule. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
— siehe PDF —
Abgesehen von allgemeinen Dynamisierungsregelungen in der Förderung des Hochschulwesens entstehen keine Folgekosten.