Einsatz von Schulhunden in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1772 vom 3. Mai 2023
des Abgeordneten Carlo Clemens AfD

Einsatz von Schulhunden in Nordrhein-Westfalen

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Ende April 2023 veranstaltete das Qualitätsnetzwerk Schulbegleithunde e.V. die 5. Schulhund-konferenz in Warburg.1 Studien bestätigen, dass Hunde für ein besseres Arbeitsklima sorgen, Stress abbauen und die Leistungsbereitschaft erhöhen. Es besteht eine Handreichung des Schulministeriums über Rechtsfragen zum Einsatz von Schulhunden, datiert auf September 2015. Der Einsatz von Schulhunden obliege demnach den Schulleitungen im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung. Grundsätzlich müssen der Hund und die das Tier haltende Person eine Ausbildung für den in der Schule vorgesehenen Einsatzbereich nachweisen. Es sei sicherzustellen, „dass der Hund artgerecht in den Räumlichkeiten der Schule dem jeweili­gen Einsatzbereich zugeführt werden kann.“2 Außerdem müsse der Schulhund über die vor­geschriebenen Impfungen verfügen und regelmäßig vom Tierarzt untersucht werden.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1772 mit Schreiben vom 23. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Schulhunde sind derzeit an Schulen in Nordrhein-Westfalen im Einsatz (bitte aufschlüsseln nach Schulform und Schulstandort)?

Die angeforderten Daten liegen der Landesregierung nicht vor und können in der für die Be­antwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.

  1. Welche pädagogischen und schulpraktischen Erkenntnisse liegen der Landesre­gierung in Bezug auf den Einsatz von Schulhunden vor?

Pädagogisch gibt es seitens des Ministeriums für Schule und Bildung keinerlei Vorgaben zur tiergestützten Pädagogik. Die zitierte Handreichung zu Rechtsfragen zum Einsatz eines Hun­des in Schulen (sog. Schulhund) vom September 2015 unterscheidet in pädagogischer Hinsicht zwischen normalen Schulhunden und Therapiebegleithunden. Es werden lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen folgender Aspekte behandelt: Genehmigung des Schulhun­des, Befähigung von Hund und Hund haltender Person, Räumlichkeiten in der Schule, Sicher­heit und Hygiene im Unterricht sowie Tierschutz und Versicherung.

Die Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: Schulhund | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

  1. Inwieweit plant die Landesregierung, den Einsatz von Schul-, Klassen-, Besuchs-bzw. Schulbegleithunden in Nordrhein-Westfalen zu fördern?

Derzeit sind diesbezüglich keine Planungen vorgesehen.

  1. Inwieweit plant die Landesregierung, Fort- und Weiterbildungen im Bereich hun­degestützter Pädagogik in der Schule (Hupäsch) zu fördern?

Derzeit sind diesbezüglich keine Planungen vorgesehen.

  1. Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus der 5. Schulhundkonferenz in Warburg?

Das Ministerium für Schule und Bildung hat an der Konferenz nicht teilgenommen und zieht dementsprechend keine Erkenntnisse aus der Veranstaltung.

 

Antwort als PDF

 

1 Vgl. https://schulhundkonferenz.de/.

2 https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Allgemeine-Hinweise-Schulhund.pdf.

Beteiligte:
Carlo Clemens