Einsatztraining bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 21.02.2022

Kleine Anfrage 6440des Abgeordneten Nic Vogel vom 21.02.2022

 

Einsatztraining bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen

Polizeibeamte leben gefährlich. So wurden allein im Jahre 2020 8.016 Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen Opfer von Gewalttaten.1 26 Prozent aller bundesweit begangenen Straftaten von Widerstand wurden in unserem Bundesland registriert.2 Polizisten benötigen für eine angemessene Bewältigung dieser Konfliktsituationen ein spezielles Training.

Das dafür konzipierte sogenannte Einsatztraining ist durch die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen.

Die Trainingsinhalte umfassen die Fachsegmente Taktik/Eigensicherung, Einsatz­kommunikation, Eingriffstechniken, Einsatzmehrzweckstock-Ausziehbar und Schie-ßen/Nichtschießen.3

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Polizeivollzugsbeamten der Zielgruppe Einsatztraining sind verpflichtet, mit welchem Stundenvolumen für die einzelnen Fachsegmente, bei einem solchen Training teilzunehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeibehörden, Zielgruppen, Fachsegmenten und Stundenvolumen)
  2. Wie viele Stunden umfasste das Einsatztraining für die jeweiligen Fachsegmente in den Jahren von 2019 bis 2021? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Polizeibehörden, Zielgruppen, Fachsegmenten und Stundenvolumen)
  3. Wie viele Einsatztrainer im Haupt- oder Nebenamt sind in Nordrhein-Westfalen tätig?
  4. Wie viele Einsatztrainer wurden in der Zeit von 2019 bis 2021 aus- und fortgebildet?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung für das Einsatztraining? (Bitte für personelle und materielle Ausstattung beantworten)

Nic Vogel

 

Anfrage als PDF

 

1 file:///C:/Users/paulw/Downloads/GewaltGegenPVBBundeslagebild2020%20(2).pdf, Seite 15

2 file:///C:/Users/paulw/Downloads/GewaltGegenPVBBundeslagebild2020%20(2).pdf, Seite 16

3 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=20024&show_preview=1


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6440 mit Schreiben vom 18. März 2022 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Polizeivollzugsbeamten der Zielgruppe Einsatztraining sind verpflich-tet, mit welchem Stundenvolumen für die einzelnen Fachsegmente, bei einem solchen Training teilzunehmen? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeibehörden, Zielgruppen, Fachsegmenten und Stundenvolumen)

Das Einsatztraining der Polizei NRW (ET NRW) besteht aus fünf Einsatztrainingsmodulen (ETM 1-5) mit je sechs Zeitstunden und umfasst die Fachsegmente Taktik/Eigensicherung, Einsatzkommunikation, Eingriffstechniken, Schießen/Nichtschießen und den ausziehbaren Einsatzmehrzweckstock (EMS-A). Daran nehmen grundsätzlich alle Polizeivollzugsbeamtin­nen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) verpflichtend jährlich teil. In Abhängigkeit ihrer Ver­wendung und Funktion gibt es vier Zielgruppen mit aufwachsenden Trainingszeiten.

Um die Berechtigung zum Führen der dienstlich zugewiesenen Waffe zu erhalten, muss jeder PVB einmal jährlich die „Landeseinheitliche Überprüfung zur Handhabungs- und Treffsicher­heit“ (LÜHT) erfüllen. Diese wird im Rahmen des ETM 4 (Schießtraining/Nichtschießtraining) abgenommen. Der Zielgruppe „LÜHT 2“ gehören die PVB an, die zwar Waffenträger sind, aber im Wesentlichen Innendienst versehen.

Die Zielgruppe „ET 18“ (Einsatztraining ohne EMS-A; 18-Stundenanteil) absolviert in jedem Halbjahr ein dreistündiges Schießtraining und ist verpflichtet, jährlich die Einsatztrainingsmo-dule (ETM 1 und 2) von jeweils sechs Zeitstunden durchzuführen. Die ETM bauen inhaltlich aufeinander auf und umfassen, an die jeweilige dienstliche Verwendung angepasst, das Trai­ning von Einsatzhandlungen (ETM 1) und Einsatzmaßnahmen (ETM 2). Der jährliche Zeitan­satz für diese Zielgruppe umfasst insgesamt 18 Zeitstunden.

Die Zielgruppe „ET 24“ (Einsatztraining ohne EMS-A; 24-Stundenanteil) baut auf den Inhalten der Zielgruppe „ET 18“ auf und erhält das zusätzliche ETM 3, in dem bestimmte Einsatzan­lässe trainiert werden. Der Zeitansatz für diese Zielgruppe umfasst insgesamt 24 Zeitstunden pro Kalenderjahr.

Die Zielgruppe „ET 30“ (Einsatztraining mit EMS-A; 30-Stundenanteil) besitzt als zusätzliches Einsatzmittel den ausziehbaren Einsatzmehrzweckstock (EMS-A). Um die Berechtigung zum Führen des EMS-A jährlich zu erhalten, stehen dieser Zielgruppe im ETM 5 weitere sechs Zeitstunden und damit insgesamt 30 Zeitstunden pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Die Zielgruppen (am Beispiel des Jahres 2021) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Kreis­polizeibehörden:

=> siehe PDF

  1. Wie viele Stunden umfasste das Einsatztraining für die jeweiligen Fachsegmente in den Jahren von 2019 bis 2021? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Polizeibehör­den, Zielgruppen, Fachsegmenten und Stundenvolumen)

Die Zeitanteile der einzelnen Fachsegmente werden nicht differenziert erfasst. Daher werden im Folgenden lediglich die Stundenanteile der einzelnen Einsatztrainingsmodule (ETM1-5), wie sie in Frage 1 dargestellt sind, aufgeführt. In der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war im Übrigen eine Abfrage bei den Kreispolizeibehörden nicht möglich, sodass hier nur landesweite Jahresgesamtwerte angegeben werden können.

Im Jahr 2019 umfasste das Einsatztraining 122.496 Stunden im ETM 1, 108.990 Stunden im ETM 2, 83.022 Stunden im ETM 3, 142.395 Stunden im ETM 4 und 152.370 Stunden im ETM 5.

Im Jahr 2020 umfasste das Einsatztraining 66.270 Stunden im ETM 1, 40.392 Stunden im ETM 2, 34.164 Stunden im ETM 3, 122.595 Stunden im ETM 4 und 41.658 Stunden im ETM 5.

Im Jahr 2021 umfasste das Einsatztraining NRW 41.748 Stunden im ETM 1, 37.524 Stunden im ETM 2, 52.326 Stunden im ETM 3, 119.112 Stunden im ETM 4 und 88.260 Stunden im ETM 5.

  1. Wie viele Einsatztrainer im Haupt- oder Nebenamt sind in Nordrhein-Westfalen tä­tig?

In den Fortbildungsstellen der Polizeibehörden in NRW sind landesweit aktuell 298 hauptamt­liche Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer tätig. Hinzu kommen 143 Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer in der Bereitschaftspolizei, die ihre Trainertätigkeit im Nebenamt wahrnehmen.

  1. Wie viele Einsatztrainer wurden in der Zeit von 2019 bis 2021 aus- und fortgebil­det?

Im Jahr 2019 wurden 80 PVB zur Einsatztrainerin bzw. zum Einsatztrainer qualifiziert. In An­passungsfortbildungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wurden in dem Jahr 520 Teil­nehmerplätze durch Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer belegt.

Im Jahr 2020 wurden 38 PVB zur Einsatztrainerin bzw. zum Einsatztrainer qualifiziert. In An­passungsfortbildungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wurden in dem Jahr 252 Teil­nehmerplätze durch Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer belegt.

Im Jahr 2021 wurden 34 PVB zur Einsatztrainerin bzw. zum Einsatztrainer qualifiziert. In An­passungsfortbildungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wurden in dem Jahr 262 Teil­nehmerplätze durch Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer belegt.

Bei den Zahlen ist zu berücksichtigen, dass einzelne Einsatztrainerinnen bzw. Einsatztrainer innerhalb eines Kalenderjahres mehrfach Anpassungsfortbildungen besucht haben.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung für das Einsatztraining?

Für das Einsatztraining stehen den Fortbildungsstellen der Kreispolizeibehörden alle notwen­digen Materialen zur Verfügung, um den Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln sowie tak­tische Maßnahmen adäquat zu trainieren. Die Ausstattung wird fortwährend angepasst und verbessert, um den Trainingserfordernissen gerecht zu werden.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Nic Vogel