Einsetzung eines „Sakralausschusses“ zur Denkmalpflege

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 425
des Abgeordneten Carlo Clemens vom 08.09.2022

 

Einsetzung eines „Sakralausschusses“ zur Denkmalpflege

Die zum 1. Juni 2022 in Kraft getretene Novelle des Denkmalschutzgesetzes sieht vor, dass kirchliche bzw. sakrale Bauten künftig von einem „Sakralausschuss“ hinsichtlich ihrer Erhal-tungswürdigkeit und einer möglichen Umwidmung mitbewertet werden. Einen solchen „Sakral-ausschuss“ gibt es in anderen Bundesländern nicht.

Kirchen erhalten damit das Sonderrecht, über den Schutz von Denkmälern in ihrem Besitz mitzuentscheiden – ein Recht, das andere Eigentümer von Denkmälern nicht haben. Der „Sakralausschuss“ setzt sich anlassbezogen aus Mitgliedern der jeweils betroffenen Kirche oder Religionsgemeinschaft, den zuständigen Denkmalbehörden und dem zuständigen Denkmalfachamt zusammen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie häufig tagte der Sakralausschuss bislang? (Bitte um Angabe der Tagungstermine und -orte)
  2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über geplante bzw. bereits erfolgte Umwidmungen von Sakralbauten im Zuge des Inkrafttretens des neuen Denkmalschutzgesetzes?
  3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über geplante bzw. bereits erfolgte Abrisse von Sakralbauten im Zuge des Inkrafttretens des neuen Denkmalschutzgesetzes?
  4. Wie bzw. mit welcher Mehrheit werden Entscheidungen im Sakralausschuss über z.B. Umwidmungen oder Abrisse von Sakralbauten beschlossen?
  5. Inwieweit hat die Denkmalbehörde bzw. das Denkmalfachamt ein Vetorecht im Sakralausschuss bei potentiellen Abrissen von denkmalgeschützten Gebäuden?

Carlo Clemens

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine An­frage 425 mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie häufig tagte der Sakralausschuss bislang? (Bitte um Angabe der Tagungster­mine und -orte)
4. Wie bzw. mit welcher Mehrheit werden Entscheidungen im Sakralausschuss über z.B. Umwidmungen oder Abrisse von Sakralbauten beschlossen?
5. Inwieweit hat die Denkmalbehörde bzw. das Denkmalfachamt ein Vetorecht im Sakralausschuss bei potentiellen Abrissen von denkmalgeschützten Gebäuden?

Die Fragen 1, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Sakralausschuss wurde bislang nicht einberufen.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über geplante bzw. bereits erfolgte Umwidmungen von Sakralbauten im Zuge des Inkrafttretens des neuen Denkmalschutzgesetzes?
  2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über geplante bzw. bereits erfolgte Abrisse von Sakralbauten im Zuge des Inkrafttretens des neuen Denkmalschutzgesetzes?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über geplante, bereits erfolgte Umwidmungen oder Abrisse von Sakralbauten seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes vor. Eine Erhe­bung ist im Rahmen des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgegebenen Zeitraums nicht möglich.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Carlo Clemens