Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärter im Haushaltsplan 2022

Kleine Anfrage
vom 12.10.2021

Kleine Anfrage 6028des Abgeordneten Markus Wagner vom 12.10.2021

 

Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärter im Haushaltsplan 2022

Unter anderem laut Vorlage 17/5685 A 09 beabsichtigt die Landesregierung, in Kapitel 03 110 Polizei des Einzelplanes 03 des Haushaltsplans 2022 die Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärter auf einem Niveau von 2.600 zu halten. Dies sei notwendig, um gegenwärtigen Herausforderungen durch verschiedene Kriminalitätsphänomene begegnen zu können und auch um einen Personalaufwuchs zu gewährleisten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Zahl der unterjährig bereits ausgeschiedenen und bis zum Jahresende noch ausscheidenden Polizeibeamten im Jahr 2021?
  2. Welchen exakten Gesamtumfang hat der Personalkörper der nordrhein-westfälischen Polizei zum Zeitpunkt der Anfrage? (Wir bitten darum, die Antwort nach Regierungsbeschäftigten, Polizei- und Verwaltungsbeamten aufzuschlüsseln.)
  3. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind zum Zeitpunkt der Anfrage in den verschiedenen Polizeibehörden, Polizeieinrichtungen, Organisationseinheiten und den verschiedenen Bereichen der sachlichen Zuständigkeiten der Polizei NRW eingesetzt? (Wir bitten darum, die Antwort dementsprechend unter anderem nach Kreispolizeibehörden und Kriminalhauptstellen, LKA NRW, im LZPD NRW, LAFP NRW, Wasserschutzpolizei, Autobahnpolizei, sowie Gefahrenabwehr/ Einsatz, der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung aufzuschlüsseln.)
  4. Ab wann kann den unterjährig ausscheidenden Polizeibeamten und den Ausbildungsabbrechern zum Trotz bei einem Einstellungsniveau von 2.600 Kommissaranwärtern mit einem Personalaufwuchs bei der nordrhein-westfälischen Polizei gerechnet werden?
  5. Welche Personalausgaben müssten für weitere Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärter (bitte differenzieren nach 100, 200, 300, 400 und 500 weiteren Einstellungsermächtigungen) im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt werden?

Markus Wagner

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6028 mit Schreiben vom 8. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie hoch ist die Zahl der unterjährig bereits ausgeschiedenen und bis zum Jah­resende noch ausscheidenden Polizeibeamten im Jahr 2021?

Auf Grundlage entsprechender Auswertungen aus dem Personalinformationssystem der Poli­zei NRW (PersIS) zum Stichtag 1. Oktober 2021 beträgt die Anzahl der seit dem 1. Januar 2021 ausgeschiedenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 1.192. Rechnerisch sind mindestens 211 weitere Pensionierungen zu erwarten.

  1. Welchen exakten Gesamtumfang hat der Personalkörper der nordrhein-westfäli­schen Polizei zum Zeitpunkt der Anfrage? (Wir bitten darum, die Antwort nach Re­gierungsbeschäftigten, Polizei- und Verwaltungsbeamten aufzuschlüsseln.)

Zum Stichtag 1. Oktober 2021 beläuft sich die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und – beamten (PVB), Verwaltungsbeamtinnen und -beamten (VB) und Regierungsbeschäftigten (RB) inklusive Auszubildende und Kommissaranwärterinnen und -anwärter auf 57.798 (40.570 PVB, 1.187 VB, 8.333 RB, 7.708 in Ausbildung).

  1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind zum Zeitpunkt der Anfrage in den verschie­denen Polizeibehörden, Polizeieinrichtungen, Organisationseinheiten und den verschiedenen Bereichen der sachlichen Zuständigkeiten der Polizei NRW einge­setzt? (Wir bitten darum, die Antwort dementsprechend unter anderem nach Kreis­polizeibehörden und Kriminalhauptstellen, LKA NRW, im LZPD NRW, LAFP NRW, Wasserschutzpolizei, Autobahnpolizei, sowie Gefahrenabwehr/ Einsatz, der Krimi-nalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung aufzuschlüsseln.)

Zum Stichtag 1. Oktober 2021 beträgt die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten

  • in den Kreispolizeibehörden: 070
  • in den Landesoberbehörden (LKA NRW, LZPD NRW, LAFP NRW): 2.500
  • im Tätigkeitsbereich Gefahrenabwehr/Einsatz (inklusive Wasserschutz- und Autobahnpolizei): 22.428
  • im Tätigkeitsbereich Kriminalitätsbekämpfung: 404
  • im Tätigkeitsbereich Verkehrsunfallbekämpfung: 522
  1. Ab wann kann den unterjährig ausscheidenden Polizeibeamten und den Ausbil-dungsabbrechern zum Trotz bei einem Einstellungsniveau von 2.600 Kommissa­ranwärtern mit einem Personalaufwuchs bei der nordrhein-westfälischen Polizei gerechnet werden?

Aufgrund der bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Erhöhung der Einstellungsermäch­tigungen hat der Personalaufwuchs schon eingesetzt.

So liegt zum Stichtag 1. Oktober 2021 das Planstellen-Ist der Polizeibehörden mit mehr als 40.260 Planstellen rund 450 Planstellen oberhalb des Wertes, welcher noch am 1. Oktober 2017 festgestellt wurde.

  1. Welche Personalausgaben müssten für weitere Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärter (bitte differenzieren nach 100, 200, 300, 400 und 500 weiteren Einstellungsermächtigungen) im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt werden?

Je Einstellungsermächtigung wäre als Jahreswert (brutto) der Durchschnittskostenansatz 2021 in Höhe von 17.280,15 Euro anzusetzen. Da die Ausbildung zum 1. September eines jeden Jahres beginnt, wäre im Haushalt 2022 Vorsorge für vier Monate zu treffen.

Die zu erwartenden Kosten für 100 weitere Einstellungsermächtigungen betragen im Haus­haltsjahr 2022 demnach zusätzlich 576.005 Euro (200 = 1.152.010 Euro, 300 = 1.728.015 Euro, 400 = 2.304.020 Euro, 500 = 2.880.025 Euro).

Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 wären dann die entsprechenden Kosten für zwölf Monate und im Jahr 2025 für acht Monate einzuplanen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner