Einstellungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 24.01.2022

Kleine Anfrage 6326der Abgeordneten Herbert Strotebeck und Andreas Keith vom 24.01.2022

 

Einstellungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die noch amtierende Landesregierung hat seit ihrem Dienstantritt im Jahre 2017 über 1.000 zusätzliche Stellen in der Ministerialverwaltung geschaffen.1

Gleichwohl haben die aktuell regierungstragenden Fraktionen in der Vergangenheit die rot­grüne Vorgängerregierung immer wieder für die Schaffung neuer Stellen in den Ministerien kritisiert.

Im Falle von zusätzlichen Stellen in den Ministerien steht grundsätzlich der Vorwurf im Raum, dass verdiente Parteigänger der jeweiligen regierungstragenden Partei mit wohldotierten Stellen in der Ministerialverwaltung versorgt werden sollen. Jüngstes Beispiel ist z.B. die Bestellung eines FDP-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat einer NRW-Großstadt als Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.2 3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele neue Mitarbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen waren vorher bei einer Landtagsfraktion bzw. einem Landtagsabgeordneten beschäftigt? (Wir bitten, diese Frage für den Zeitraum seit Amtsantritt der Landesregierung im Jahre 2017 zu beantworten. Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung nach der Ursprungsfraktion – Fraktionszugehörigkeit im Falle eines Abgeordneten -, nach Beamten und Angestellten sowie nach dem Jahr der Einstellung sowie des Ministeriums bzw. der Landesbehörde)
  2. Wie viele dieser Mitarbeiter waren vor ihrer Tätigkeit bei einer Landtagsfraktion bzw. bei einem Landtagabgeordneten schon Mitarbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen? (Wir bitten hier um eine entsprechende Zuordnung der jeweiligen Personen aus Frage 1)
  3. In welche Besoldungsstufen sind die Mitarbeiter nach ihrem Wechsel aus einer Landtagsfraktion in den Landesdienst gewechselt? (Wir bitten um Aufschlüsselung nach Besoldungsstufe, Ursprungsfraktion und Geschäftsbereich der Landesregierung)
  4. Sofern die in Frage 3 abgefragten Personen bereits vor Beginn ihres neuen Dienstes in der Landesverwaltung tätig waren, welcher Besoldungsstufe waren sie zugeordnet? (Wir bitten um eine entsprechende Gegenüberstellung der jeweiligen Personen aus Frage 3)
  5. In welchem Umfang sind Angestellte bzw. Beamte im Rahmen einer Beurlaubung in die Dienste einer Landtagsfraktion bzw. eines Abgeordneten in der aktuellen Legislaturperiode gewechselt? (Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung nach Landtagsfraktion – Fraktionszugehörigkeit im Falle eines Abgeordneten -, Besoldungsstufe beim Land Nordrhein-Westfalen vor Eintritt in den Dienst der jeweiligen Fraktion bzw. des Abgeordneten sowie nach dem Geschäftsbereich der Landesregierung, aus dem diese Personen gekommen sind)

Herbert Strotebeck
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF

 

1 Vorlage 17/5749

2 https://www.rheinisches-revier.de/neues?start=10

3 https://fdp-koeln.de/personen/


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6326 mit Schreiben vom 24. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele neue Mitarbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen waren vorher bei einer Landtagsfraktion bzw. einem Landtagsabgeordneten beschäftigt? (Wir bitten, diese Frage für den Zeitraum seit Amtsantritt der Landesregierung im Jahre 2017 zu beantworten. Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung nach der Ursprungsfrak­tion – Fraktionszugehörigkeit im Falle eines Abgeordneten -, nach Beamten und Angestellten sowie nach dem Jahr der Einstellung sowie des Ministeriums bzw. der Landesbehörde)
  2. Wie viele dieser Mitarbeiter waren vor ihrer Tätigkeit bei einer Landtagsfraktion bzw. bei einem Landtagabgeordneten schon Mitarbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen? (Wir bitten hier um eine entsprechende Zuordnung der jeweiligen Per­sonen aus Frage 1)
  3. In welche Besoldungsstufen sind die Mitarbeiter nach ihrem Wechsel aus einer Landtagsfraktion in den Landesdienst gewechselt? (Wir bitten um Aufschlüsse­lung nach Besoldungsstufe, Ursprungsfraktion und Geschäftsbereich der Landes­regierung)
  4. Sofern die in Frage 3 abgefragten Personen bereits vor Beginn ihres neuen Diens­tes in der Landesverwaltung tätig waren, welcher Besoldungsstufe waren sie zu­geordnet? (Wir bitten um eine entsprechende Gegenüberstellung der jeweiligen Personen aus Frage 3)

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst werden nach Eignung, Befähigung und fachli­cher Leistung (Art. 33 Abs.2 GG) getroffen. Um dem Grundsatz der Bestenauslese Rechnung zu tragen, werden Anforderungsprofile der zu besetzenden Funktionen festgelegt, in denen die erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber definiert sind. Da eine Vorbeschäftigung im Dienst einer Landtagsfraktion regelmäßig kein maßgebli­ches Kriterium bei Personalauswahlentscheidungen darstellt, findet im Rahmen der Auswahl­prozesse insofern keine systematische Erfassung von entsprechenden Vorbeschäftigungen statt.

Die entsprechenden Daten müssten aus diesem Grund ausschließlich für die Beantwortung der Kleinen Anfrage erhoben werden.

Eine Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ist daher innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine solche Beantwortung würde zu­nächst erfordern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, die im Abfragezeitraum neu eingestellt wurden. Anschließend wären die Lebensläufe der betreffenden Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter dahingehend zu überprüfen, ob eine Vorbeschäftigung bei einer Land­tagsfraktion bzw. einem Landtagsabgeordneten gegeben ist. Da im Abfragezeitraum nicht nur Neueinstellungen zur Besetzung der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage aufgeführten zusätzlichen Stellen erfolgt sind, sondern auch bereits eingerichtete Stellen nachzubesetzen waren, die im Abfragezeitraum frei geworden sind, ist eine entsprechende Erhebung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. In welchem Umfang sind Angestellte bzw. Beamte im Rahmen einer Beurlaubung in die Dienste einer Landtagsfraktion bzw. eines Abgeordneten in der aktuellen Legislaturperiode gewechselt? (Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung nach Landtagsfraktion – Fraktionszugehörigkeit im Falle eines Abgeordneten -, Besol­dungsstufe beim Land Nordrhein-Westfalen vor Eintritt in den Dienst der jeweili­gen Fraktion bzw. des Abgeordneten sowie nach dem Geschäftsbereich der Lan­desregierung, aus dem diese Personen gekommen sind)

Die entsprechenden Informationen können der Anlage entnommen werden. Da die Kleine An­frage auf zusätzliche Stellen in der Ministerialverwaltung abstellt, wurden die entsprechenden Daten nur für die Beschäftigten der obersten Landesbehörden erhoben.

Auf eine ressort- und fraktionsscharfe Aufschlüsselung wurde dabei verzichtet. Eine derartige Aufschlüsselung würde eine Individualisierung der betroffenen Personen ermöglichen und demnach einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Da so­mit gleichermaßen auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelte Güter kollidieren, sind diese einander so zuzuordnen, dass beide so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten kön­nen. Zur Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen praktischen Konkordanz ist hier auf eine entsprechende Aufschlüsselung zu verzichten. Dem Recht auf informationelle Selbstbe­stimmung wird so Rechnung getragen, sodass die vorliegend kollidierenden Verfassungsgüter auf diese Weise insgesamt zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden.

 

Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 6326

Lfd.Nr. Personengruppe (Beamte oder Arbeitnehmer) Besoldungs-/Entgeltgruppe zum Beginn der Beurlaubung
1 Arbeitnehmer EG 10 TV-L
2 Arbeitnehmer außertariflich nach B 2
3 Beamte B 4
4 Beamte A 15
5 Beamte A 15
6 Beamte A 14
7 Beamte A 13 (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)
8 Arbeitnehmer EG 9b TV-L
9 Beamte A 14
10 Beamte A 13 (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)
11 Beamte A 13 (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)

 

Antwort als PDF