Entwickeln sich deutsche Schulen zu rechtsfreien Räumen? – Dritte Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 17.07.2023

Kleine Anfrage 2123

der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens AfD

Entwickeln sich deutsche Schulen zu rechtsfreien Räumen? Dritte Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 26. Juni 2023 auf unsere Kleine Anfrage vom 17. Mai 2023, Drucksache 18/4390, wurde Frage 1

„Welcher Besoldungsstufe entspricht die Lehrstelle, die zur Zusammenarbeit mit der Projektleitung und für pädagogische Aufgaben bereitgestellt wird, beziehungsweise wie hoch sind die haushalterischen Kosten?“1

leider nicht vollumfänglich beantwortet. Die Landesregierung führt lediglich aus:

„Es handelt sich um eine Stelle der Laufbahngruppe 2.1.“2

Auch unsere Frage 2

„Wie hoch sind die Kosten des Projekts pro Teilnehmer?“3

sah sich die Landesregierung außerstande, zu beantworten:

„Eine gesonderte Aufschlüsselung von Kosten für eine teilnehmende Person ist nicht möglich, da der Bildungsfairbunt.Marxloh auf die Entwicklung der gesamten Schulstruktur des Quartiers abzielt.“4

Auf unsere Frage 3

„Welche Erfolge können bisher durch das im Februar 2020 gestartete Projekt „Bildungsfairbunt.Marxloh“ bis heute präsentiert werden beziehungsweise wie werden diese Erfolge gemessen?“5

konnte die Landesregierung weder Daten noch Zahlen oder Fakten nennen:

„Die Schulleitungen bewerten den bisherigen Verlauf des Projektes als Erfolg. Die vom Ministerium für Schule und Bildung unterstützte Kooperation wird als wichtige Entlastung empfunden und von den Lehrkräften vor Ort spürbar frequentiert in Anspruch genommen.

Gemeinsam mit der „Wübben-Stiftung Bildung“ werden die Schulen zum einen mit spezifischen Angeboten als auch in der Prozessbegleitung zur Schaffung einer schulübergreifenden Kooperationskultur unterstützt. Dies drückt sich bisweilen in der Anbahnung von zielgerichteten Schulentwicklungsprozessen, in Fortbildungsangeboten durch Coaching des Lehrpersonals als auch durch die Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen relevanten Partnern aus der Zivilgesellschaft aus. Unter Zuhilfenahme dieser Beratung entwickelt die vor Ort verantwortliche Projektkoordination pädagogische sowie schulformübergreifend-kohärente Konzepte, die erfolgreich zum Einsatz kommen.

Im Rahmen von regelmäßigen Steuergruppen-Sitzungen informieren sich alle Projektpartner kontinuierlich gegenseitig über den zwischenzeitlichen Entwicklungsstand und stimmen weitere Arbeitsschritte ab. Eine Evaluation des Projekts wird gemeinsam mit der „Wübben-Stiftung Bildung“ zum Projektende im Kalenderjahr 2025 anvisiert.“6

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Welche haushalterische Belastung entsteht für die Lehrstelle im Landeshaushalt inklusive Pensionsrückstellungen? (Bitte Höhe der Besoldung, der Zulagen und Pensionslast seit Einstellung pro Jahr auflisten.)
  2. Warum kann die Landesregierung nicht die entstandenen Kosten durch die Anzahl der Teilnehmer teilen und so die Kosten pro Kopf ausweisen?
  3. Wieso kann die Landesregierung zum Projekt „Bildungsfairbunt.Marxloh“ keine ausreichenden Zahlen, Daten bzw. Fakten nennen?
  4. „Eine Evaluation des Projekts wird gemeinsam mit der ,Wübben-Stiftung Bildung‘ zum Projektende im Kalenderjahr 2025 anvisiert.“ Entspricht es aus Sicht der Landesregierung einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Steuermitteln der Bürger, eine Evaluation erst nach 5 Jahren des Projektes „anzuvisieren“?

Markus Wagner
Carlo Clemens

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 26.06.2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2123 mit Schreiben vom 15. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finan­zen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Bildungsfairbunt.Marxloh ist ein Zusammenschluss der Schulen in Duisburg-Marxloh zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung ihrer schulischen Bildungsarbeit. Die Erarbeitung, Fort­schreibung und Umsetzung eines gemeinsamen, schulübergreifenden Konzepts wird unter­stützt und begleitet durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-West­falen, die Stadt Duisburg und die „Wübben-Stiftung Bildung“.

  1. Welche haushalterische Belastung entsteht für die Lehrstelle im Landeshaushalt inklusive Pensionsrückstellungen? (Bitte Höhe der Besoldung, der Zulagen und Pensionslast seit Einstellung pro Jahr auflisten.)

Es handelt sich um eine Stelle der Entgeltgruppe 12. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesbesoldungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fuer-besoldung-und-versor-gung-nrw

  1. Warum kann die Landesregierung nicht die entstandenen Kosten durch die Anzahl der Teilnehmer teilen und so die Kosten pro Kopf ausweisen?

Wie bereits in der zweiten Nachfrage dargelegt, handelt es sich beim Bildungsfairbunt.Marxloh um ein schulisches Stadtteil-entwicklungsvorhaben.

Eine gesonderte Aufschlüsselung von Kosten für eine teilnehmende Person ist nicht möglich, da der Bildungsfairbunt.Marxloh auf die Entwicklung der gesamten Schulstruktur des Quartiers abzielt. Die Maßnahmen und Angebote sind mehrdimensional ausgelegt, sodass kurz- und langfristig alle Akteure und Mitglieder der Schulgemeinschaften (Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte) davon profitieren.

  1. Wieso kann die Landesregierung zum Projekt Bildungsfairbunt.Marxloh“ keine ausreichenden Zahlen, Daten bzw. Fakten nennen?

Wie bereits zur zweiten Nachfrage dargelegt, bewerten die Schulleitungen den bisherigen Ver­lauf des Projektes als Erfolg. Die vom Ministerium für Schule und Bildung unterstützte Koope­ration wird als wichtige Entlastung empfunden und von den Lehrkräften vor Ort spürbar fre­quentiert in Anspruch genommen.

Dies drückt sich in zahlreichen inner- und schulübergreifenden Projekten aus, wie beispiels­weise „Fairer Übergang Klasse 4/5“ oder der „Übergang in die Sekundarstufe II“.

Alle beteiligten Projektpartner befinden sich im ständigen Austausch, um die zieldefinierten Handlungsfelder auszufüllen.

  1. „Eine Evaluation des Projekts wird gemeinsam mit der „Wübben-Stiftung Bildung“ zum Projektende im Kalenderjahr 2025 anvisiert.“ Entspricht es aus Sicht der Lan­desregierung einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Steuermitteln der Bürger, eine Evaluation erst nach 5 Jahren des Projektes „anzuvisieren“?

Wie bereits ausgeführt, stehen alle beteiligten Projektpartner im ständigen Austausch. Im Rah­men von regelmäßigen Steuergruppen-Sitzungen informieren sich alle Projektpartner kontinu­ierlich gegenseitig über den zwischenzeitlichen Entwicklungsstand und stimmen weitere Ar­beitsschritte im Sinne einer progressiven und sinnhaften Entwicklung für die Schulgemein­schaften im Stadtteil ab. In Absprache mit allen Kooperationspartnern wurde festgehalten, dass eine Evaluation erst im Kalenderjahr 2025, vor dem Hintergrund der jüngst bewältigten Corona-Pandemie, die das Projekt über zwei Jahre lang nachvollziehbar stark ausgebremst hat, sinnvoll scheint, um die gegenwärtig erfolgreichen Schulentwicklungsprozesse vollum­fänglich auswerten und einordnen zu können.

 

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