Erfahrungen mit stationären und mobilen Blitzern in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1103
des Abgeordneten Klaus Esser vom 20.01.2023

Erfahrungen mit stationären und mobilen Blitzern in Nordrhein-Westfalen

Nicht der ADAC oder der Städte- und Gemeindebund, sondern eine Rechtsanwaltskanzlei analysierte in einer Anfang Januar 2023 veröffentlichten Untersuchung, wie viele Blitzer in Deutschlands 40 größten deutschen Städten stehen. Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden diese in feste, mobile und teilstationäre Blitzer unterteilt und ins Verhältnis zur vorhandenen Straßenfläche der Großstädte gesetzt.1 Die Analyse stellt auch in NRW massive Unterschiede bei Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr fest. So stehen offenbar in Wuppertal – gemessen an der vorhandenen Straßenfläche – 26-mal mehr Blitzer als in Krefeld. Wuppertal und Bonn stehen im bundesweiten Blitzer-Ranking zudem an erster und zweiter Stelle. Nachfolgend wird ein Auszug der Tabelle mit allen erfassten NRW-Städten wiedergegeben.

Rang Stadt Straßenfläche (in ha) Ø   Blitzer

pro Tag

Ø Blitzer pro Tag und 1000 ha Straßenfläche
1 Wuppertal 1405 36,7 26,1
2 Bonn 1239 29,8 24,1
5 Aachen 967 20,4 21,1
8 Köln 4089 71,1 17,4
9 Bielefeld 1781 30 16,9
13 Mönchen- gladbach 1410 21,9 15,5
14 Gelsenkirchen 1168 15,8 13,5
15 Oberhausen 964 12,4 12,8
21 Düsseldorf 2256 23,6 10,5
26 Dortmund 2903 21,6 7,4
28 Bochum 1625 9,5 5,9
34 Münster 1800 6,5 3,6
36 Duisburg 2199 6,4 2,9
37 Essen 2219 6,3 2,8
39 Krefeld 1118 1,4 1,2

Quelle der eingekürzten Tabelle: Goldenstein Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung, die NRW betreffenden Untersuchungsergebnisse der Studie „Bundesweites Städteranking: Hier gibt es die meisten Blitzer“?
  2. Warum variieren die Geschwindigkeitskontrollen im Land in so erheblichem Umfang?
  3. Welche Blitzer sind in NRW im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Gerätetyp, Einkaufspreis und Einsatzgebiet)
  4. Wie viele Blitzer wurden in den letzten fünf Jahren infolge von Vandalismus zerstört? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen, Anzahl und Jahr)
  5. Führt die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps sowohl zeitlich als auch räumlich zu einer stärkeren Verschiebung mobiler Blitzer?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 H t t p s: / / w ww . r a- g o l denstein.de/neuigkeiten/blitzer-ranking-2023/
Datum des Originals: 20.01.2023/Ausgegeben: 20.01.2023


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1103 mit Schreiben vom 16. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.

  1. Wie bewertet die Landesregierung, die NRW betreffenden Untersuchungsergeb­nisse der Studie „Bundesweites Städteranking: Hier gibt es die meisten Blitzer“?

Das Untersuchungsergebnis ist aus Sicht der Landesregierung wenig bis gar nicht aussage­kräftig. Das Untersuchungsergebnis sowie die analysierten und gesammelten Daten sind zu pauschal und undifferenziert. So wird zu Vergleichszwecken zwischen den Städten lediglich die Straßenfläche der jeweiligen Stadt herangezogen und die Anzahl der „Blitzer“ pro Tag und 1.000 Hektar Straßenfläche für die einzelnen Städte ermittelt. Diese Werte werden anschlie­ßend miteinander verglichen. Für ein aussagekräftiges Ergebnis hätte hier u. a. eine Differen­zierung der Straßen (-flächen) stattfinden müssen. So könnten die Straßen(-flächen) bspw. bezüglich der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten differenziert werden.

Des Weiteren wird nicht zwischen „Blitzern“ für die Rotlichtüberwachung und Blitzern für die Geschwindigkeitskontrolle unterschieden, sondern lediglich zwischen mobilen (inkl. teilstatio­nären) und stationären „Blitzern“. Aufgrund des unterschiedlichen Zwecks der „Blitzer“ für die Rotlichtüberwachung und der „Blitzer“ für die Geschwindigkeitskontrolle wäre eine Differenzie­rung aus Sicht der Landesregierung sinnvoll bzw. notwendig gewesen. Für einen Vergleich von „Blitzern“ für die Rotlichtüberwachung ist die gesamte Straßenfläche einer Stadt unerheb­lich.

Aus der bloßen Straßenlänge im Zuständigkeitsbereich einer Verwaltung kann nicht unmittel­bar auf die Anzahl von Lichtsignalanlagen geschlossen werden, so dass sich eine Korrelation zwischen der Anzahl der Rotlichtüberwachungsanlagen mit der Anzahl an Lichtsignalanlagen eher anbietet.

  1. Warum variieren die Geschwindigkeitskontrollen im Land in so erheblichem Um­fang?

Die 47 Kreispolizeibehörden der Polizei Nordrhein-Westfalens (NRW) verfügen über eine ho­mogene Ausstattung an Geschwindigkeitsmessgeräten. Der Einsatz der Geräte erfolgt auf Grundlage einer Analyse der jeweiligen örtlichen Verkehrsunfalllage.

Neben der Polizei sind nach § 48 Absatz 2 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) auch die Kreisordnungsbehörden und die Großen kreisangehörigen Städte für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchst­geschwindigkeiten zuständig. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nur auf die Überwachung an Gefahrenstellen. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss (Verwaltungsvorschrift zu § 48 OBG, Ziffer 48.24). Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung sind im Benehmen mit der zuständigen Kreispolizeibehörde festzulegen. Auf Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Straßen sind die stationären Messstellen im Einvernehmen mit der Auto­bahn GmbH und im Einvernehmen mit der Unfallkommission (Straßenverkehrsbehörde, Stra­ßenbaubehörde sowie Polizei) festzulegen (vgl. Verwaltungsvorschrift zu § 48 OBG, Ziffer 48.26).

  1. Welche Blitzer sind in NRW im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Gerätetyp, Ein­kaufspreis und Einsatzgebiet)

Die Bezirksregierungen haben über die von den Kreisen und Großen kreisangehörigen Städ­ten erfolgten Rückmeldungen zur Kleinen Anfrage berichtet. Die Geschwindigkeitsmessanla-gen der Polizei NRW und der Kreise und Großen kreisangehörigen Städte sind der beigefüg­ten Anlage zu entnehmen.

Die Tabelle erhebt hierbei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zum einen konnten innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht von sämtlichen Kommunen Daten erhoben werden. Zum anderen war den Kommunen innerhalb der zur Be­antwortung der Kleinen Anfrage zu Verfügung stehenden Zeit eine dezidierte Aufschlüsselung nicht möglich.

  1. Wie viele Blitzer wurden in den letzten fünf Jahren infolge von Vandalismus zer­stört? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen, Anzahl und Jahr)

Hierzu verweise ich auf die Antwort zur Frage 3 sowie auf die beigefügte Anlage.

  1. Führt die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps sowohl zeitlich als auch räumlich zu einer stärkeren Verschiebung mobiler Blitzer?

Zunächst ist festzuhalten, dass die Nutzung einer solchen App verboten (§ 23 Abs. 1c StVO) sowie bußgeldbewehrt ist.

Die zuständigen Behörden lassen sich von sogenannten Blitzer-Apps in ihrer Verkehrssicher-heitsarbeit nicht leiten.

 

Antwort samt Anlafe als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser