Ergebnisse und Wirksamkeit der Prüfung der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ durch die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bei Telemedienanbietern

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5273

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Ergebnisse und Wirksamkeit der Prüfung der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ durch die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bei Telemedienanbietern

In der jüngeren Vergangenheit wurden eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Publikationen durch die Landesmedienanstalten, darunter auch die Landesanstalt für Medien NRW aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ (§ 19 Medienstaatsvertrag) sanktioniert wurden.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Hinweisschreiben wurden seit November 2020 verschickt (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht hat die LfM NRW seit 2020 festgestellt?
  3. In wie vielen Fällen wurden die entsprechenden Medienanbieter durch die LfM NRW kontaktiert?
  4. In wie vielen Fällen wurden daraufhin bereits veröffentlichte Inhalte durch die Medienanbieter verändert oder gelöscht?
  5. In wie vielen Fällen wurden aufgrund von Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht förmliche Verfahren durch die LfM NRW eingeleitet?

Sven W. Tritschler

 

MMD18-13092

 

1 Beispielhaft: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/rki-protokolle-warum-die-medienaufsicht-gegen-multipolar-vorgeht-li.2248989


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5273 mit Schreiben vom 7. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Hinweisschreiben wurden seit November 2020 verschickt (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Auf Nachfrage hat die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) folgende Daten mitgeteilt:

  Anzahl der Hin­weisschreiben
2020 0
2021 14
2022 4
2023 3
2024 9
2025 2

 

  1. Wie viele Fälle von Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht hat die LfM NRW seit 2020 festgestellt?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass in allen Fällen, in denen Hinweisschreiben ver­schickt wurden, Verstöße gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten erkannt wurden.

  1. In wie vielen Fällen wurden die entsprechenden Medienanbieter durch die LfM NRW kontaktiert?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass in allen Fällen, in denen Verstöße gegen die jour­nalistischen Sorgfaltspflichten erkannt wurden, der Anbieter des journalistisch-redaktionell ge­stalteten Telemedienangebots von ihr kontaktiert wurde.

  1. In wie vielen Fällen wurden daraufhin bereits veröffentlichte Inhalte durch die Me­dienanbieter verändert oder gelöscht?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass in allen abgeschlossenen Fällen die Medieninhalte in Reaktion auf ihr Hinweisschreiben bzw. die Einleitung eines darauffolgenden förmlichen Verfahrens angepasst oder gelöscht wurden. Lediglich in drei aktuell noch laufenden Prozes­sen stehe eine Bearbeitung der Inhalte noch aus.

  1. In wie vielen Fällen wurden aufgrund von Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht förmliche Verfahren durch die LfM NRW eingeleitet?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor.

Die LfM hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass von ihr in zwei Fällen ein förmliches Verfahren eingeleitet wurde. Ein Verfahren sei mit einem Beanstandungs- und Untersagungsbescheid abgeschlossen worden, das andere Verfahren sei nach Anhörung eingestellt worden.

 

MMD18-13425

Beteiligte:
Sven Tritschler