Kleine Anfrage 4766des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.12.2020
Ermittlungen gegen den organisierten Wettbetrug
Immer wieder kommt es auch in Nordrhein-Westfalen zu Skandalen um Wettbetrug im Profi-Sport. Zuletzt erschien das Buch, „Verbrechen am Fußball. Meine Ermittlungen gegen den organisierten Wettbetrug“.
Diese Publikation versucht, dem Leser Einblicke in das weltweite Netzwerk der organisierten Kriminalität zu ermöglichen. Unter anderem wird darin kritisiert, dass Spielmanipulationen im Fußball bei den Ermittlungsbehörden bisher nur eine unter-geordnete Rolle spielten.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Wettmanipulationen in NRW erlangen können? (Bitte aufschlüsseln nach Fällen und rechtskräftigen Verurteilungen in dem Zeitraum seit dem Jahre 2014 bis heute.)
- Warum wurde die „Soko Flankengott“ im Jahre 2014 bereits wieder aufgelöst?
- Gibt es gegenwärtig in NRW bestehende Sonderkommissionen mit dem Schwer-punkt Wettmanipulationen im Fußball? (Bitte aufschlüsseln nach Kreispolizeibehörde und Zeitpunkt der Einsetzung der Sonderkommission.)
- Wie gestaltet sich in diesem Bereich die polizeiliche Kooperation mit anderen Bundesländern, mit dem Bund und mit anderen Staaten?
- Beabsichtigt es die Landesregierung, kurz-, mittel- oder langfristig die Bekämpfung des Phänomenbereichs „Wettmanipulationen im Fußball“ institutionell, konzeptionell und personell auszubauen?
Markus Wagner
1 Vgl. dazu: https://www.koehler-books.de/wp-content/uploads/2020/08/PM_BahrsBest_VerbrechenAmFu%C3%9Fball_190820.pdf.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4766 mit Schreiben vom 15. Januar 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie dem Minister der Justiz beantwortet.
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Wettmanipulationen in NRW erlangen können? (Bitte aufschlüsseln nach Fällen und rechtskräftigen Verurteilungen in dem Zeitraum seit dem Jahre 2014 bis heute.)
Bis einschließlich 2017 wurden Fälle des Sportwettbetruges und der Wettmanipulation unter dem Schlüssel „Sonstige weitere Betrugsarten“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Eine statistische Auswertung für den Zeitraum 2014 bis 2017 hinsichtlich der Fallzahlen zu Sportwettbetrug und Wettmanipulationen ist daher in der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand nicht möglich. Im April 2017 traten die Sonderstraftatbestände „Sportwettbetrug“ (§ 265c StGB) und „Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben“ (§ 265d StGB) in Kraft. Eine nachvollziehbare Erfassung dieser Sonderdelikte in der PKS erfolgt seit 2018. Für die Jahre 2018 bis 2020 sind in der PKS keine Fälle von Sportwettbetrug oder Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben erfasst.
Im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) und der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) werden Fälle der Wettmanipulation, sofern gemäß § 263 StGB oder – ab April 2017 – gemäß §§ 265c oder 265d StGB strafbar, grundsätzlich unter dem Sachgebiet 26 (Betrug und Untreue) erfasst. Hierunter fällt eine Vielzahl von weiteren Straftatbeständen. Eine Differenzierung nach den einzelnen Betrugstatbeständen erfolgt in den betreffenden Statistiken nicht.
In der Strafverfolgungsstatistik wird Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben seit dem Jahr 2018 erfasst. In den Jahren 2018 und 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen keine Personen gemäß § 265c oder § 265d StGB abge- bzw. verurteilt. Für die Jahre 2014 bis 2017 sind Fälle der Wettmanipulation in der statistischen Erfassung von Betrugsdelikten enthalten; diese differenziert nicht nach der Art des Betruges, weshalb eine Auswertung hinsichtlich der Fragestellung in der für die Beantwortung vorgesehenen Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist.
Die Generalstaatsanwältin in Hamm und die Generalstaatsanwälte in Düsseldorf und Köln haben dem Ministerium der Justiz im Oktober bzw. November 2019 zur Anzahl der in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich im Zeitraum 2017 bis Oktober 2019 geführten – laufenden und abgeschlossenen – Ermittlungs- und Strafverfahren aus dem Bereich der Manipulation von Sportwettbewerben im Ergebnis wie folgt berichtet:
Generalstaatsanwaltschaft | Anzahl der Verfahren |
Düsseldorf | 0 |
Hamm | 8 |
Köln | 2 |
Weitere Daten liegen dem Ministerium der Justiz nicht vor und können innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand nicht erhoben und ausgewertet werden.
- Warum wurde die „Soko Flankengott“ im Jahre 2014 bereits wieder aufgelöst?
Die Ermittlungen der Ermittlungskommission „Flankengott“ sind unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bochum beim Polizeipräsidium Bochum geführt worden. Im Jahr 2014 waren die Ermittlungen der Kommission sachlich abgeschlossen, so dass die Ermittlungskommission aufgelöst werden konnte.
- Gibt es gegenwärtig in NRW bestehende Sonderkommissionen mit dem Schwerpunkt Wettmanipulationen im Fußball? (Bitte aufschlüsseln nach Kreispolizeibehörde und Zeitpunkt der Einsetzung der Sonderkommission.)
Eine Abfrage in allen Kreispolizeibehörden ergab, dass in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig keine Sonderkommission beziehungsweise Ermittlungskommission mit dem Schwerpunkt „Wettmanipulation im Fußball“ geführt wird.
- Wie gestaltet sich in diesem Bereich die polizeiliche Kooperation mit anderen Bundesländern, mit dem Bund und mit anderen Staaten?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gründete im Jahr 2019 unter Beteiligung von Behörden, Sportverbänden und Veranstaltern von Sportwetten die Nationale Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben. Ziel der Plattform ist es, Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden und Sportverbänden sowie Veranstalter von Sportwettbewerben und Anbieter von Sportwetten miteinander zu vernetzen, den Informationsaustausch zu fördern, fachspezifische Expertise zu bündeln sowie Präventionsmaßnahmen zu verbreiten, um Manipulationen und Sportwettbetrug effektiver und zielgerichteter bekämpfen zu können. Als polizeiliche Vertretung in diesem Gremium ist das Bundeskriminalamt für die Steuerung entsprechender Informationen an die Polizeien der Länder und des Bundes verantwortlich. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen fungiert zudem als zentrale Ansprech-stelle für das Bundeskriminalamt im Bereich des Sportwettbetrugs. Ein regelmäßiger Informationsaustausch findet unter Beteiligung aller Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts auf der jährlichen Arbeitsbesprechung zum Themenfeld Korruption statt. In der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit werden bewährte Kooperationswege genutzt. Beispielhaft sind die Instrumente der polizeilichen und justiziellen Rechtshilfe sowie die Zusammenarbeit mit Europol und Interpol zu nennen.
- Beabsichtigt es die Landesregierung, kurz-, mittel- oder langfristig die Bekämpfung des Phänomenbereichs „Wettmanipulationen im Fußball“ institutionell, konzeptionell und personell auszubauen?
Nein.