Ermittlungen gegen Essener Schüler wegen Terrorverdachts

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 20
der Abgeordneten Markus Wagner, Prof. Dr. Daniel Zerbin und Andreas Keith vom 14.06.2022

 

Ermittlungen gegen Essener Schüler wegen Terrorverdachts

Am frühen Morgen des 12. Mai 2022 stürmte ein Spezialeinsatzkommando in Essen-Borbeck eine in einem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung und überwältigte einen 16-jährigen Schüler. Gegen ihn wird wegen Terrorverdachts ermittelt. Der Schüler soll einen Anschlag auf seine Schule geplant und angekündigt haben.1 Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden eine selbst gebaute Schusswaffe, eine Armbrust mit Pfeilen sowie Material zum Bau einer Bombe gefunden. Darüber hinaus wurden 16 Rohrkörper sichergestellt. Außerdem seien antisemitische und antimuslimische Schriftstücke vorgefunden worden. Allerdings verwies Innenminister Herbert Reul in einer Presseerklärung darauf, dass „der Jugendliche massive psychische Probleme und Suizidgedanken hatte“.2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)
  2. Welche Hinweise existieren, dass der Jugendliche unter „massiven psychischen Problemen“ leidet und „Suizidgedanken hatte“?
  3. Welche Erkenntnisse liegen vor, ob der wegen Terrorverdacht inhaftierte Schüler bereits in der Vergangenheit wegen psychischer Probleme in Erscheinung getreten ist bzw. in psychologischer Behandlung gewesen ist?
  4. Wurde der Verdächtige in der Zwischenzeit in eine psychiatrische Einrichtung überführt?
  5. Welche konkreten Ermittlungsergebnisse liegen vor, dass der 16-jährige Schüler dem rechtsextremen Spektrum angehört?

Markus Wagner
Andreas Keith
Prof. Dr. Daniel Zerbin

 

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1 Vgl. https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/essen-polizei-verhindert-blutbad-an-schule-sek-im-einsatz-80057946.bild.html

2 Vgl. https://rp-online.de/nrw/panorama/essen-16-jaehriger-schueler-soll-anschlag-an-schule-am-freitag-geplant-haben_aid-69508289


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 20 mit Schreiben vom 11. Juli 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, Vornamen des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)
  2. Welche Hinweise existieren, dass der Jugendliche unter „massiven psychischen Problemen“ leidet und „Suizidgedanken hatte“?
  3. Welche Erkenntnisse liegen vor, ob der wegen Terrorverdacht inhaftierte Schüler bereits in der Vergangenheit wegen psychischer Probleme in Erscheinung getreten ist bzw. in psychologischer Behandlung gewesen ist?
  4. Wurde der Verdächtige in der Zwischenzeit in eine psychiatrische Einrichtung überführt?
  5. Welche konkreten Ermittlungsergebnisse liegen vor, dass der 16-jährige Schüler dem rechtsextremen Spektrum angehört?

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet:

Erkenntnisse der Landesregierung zu den erfragten Ermittlungen waren Gegenstand des Berichts der Landesregierung für die vertrauliche Sitzung des Hauptausschusses am 14.06.2022. Soweit der Verantwortungsbereich der Landesregierung angesprochen ist, unterbleibt eine öffentliche Beantwortung der vorstehenden Fragen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Jugendlichen und mit Blick auf die dem entsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG. Im Übrigen werden die Ermittlungen seit dem 16.05.2022 von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt.

 

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