Erneute Gewalt im Amateurfußball – Wenn der Sport zur Nebensache wird – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 25.09.2023

Kleine Anfrage 2618

der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith AfD

Erneute Gewalt im Amateurfußball Wenn der Sport zur Nebensache wird zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 29. August 2023, Drucksache 18/5605, auf unsere Kleine Anfrage vom 27. Juli 2023, Drucksache 18/5163, wurde Frage 2

„Wie hoch sind die finanziellen Kosten, die seit Einführung der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) bis heute entstanden sind? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Im Kalenderjahr 2021 sind Kosten in Höhe von 11.075,67 Euro entstanden. Im Kalenderjahr 2022 sind Kosten in Höhe von 99.424,17 Euro entstanden. In 2023 wurden dem Projektträger bisher 40.000 Euro zur Verfügung gestellt, die abschließenden Kosten für das Kalenderjahr 2023 können erst zum Jahresende von MeDiF-NRW beziffert werden.“2

Auf unsere Frage 3

„Welche Erfolge respektive Misserfolge kann die „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit ihrer Gründung vorweisen? (Bitte nach Jahr einzeln auflisten.)“3

erhielten wir folgende Antwort:

„MeDiF-NRW hat im Jahr 2022 543 und im Jahr 2023 (Stand 30.06.2023) 359 Meldungen über diskriminierende Tatbestände (Sexismus, Queerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit, Ableismus, Klassismus und weitere) erhalten. Auf Grundlage der dadurch gewonnenen Daten können die Öffentlichkeits-, die Beratungs- und die Bildungsarbeit für verschiedene Personengruppen (weiter)entwickelt werden. Es werden Bildungs- und Beratungsangebote für ehrenamtlich tätige Personen, Vereinsmitarbeitende, von Diskriminierung betroffene Fans sowie Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. Darüber hinaus wurden 2022/2023 mit der Ruhr-Universität Bochum und der Fachhochschule Dortmund drei das Thema betreffende Lehrveranstaltungen für Studierende angeboten. Ebenfalls wurde ein Austausch mit weiteren in Nordrhein-Westfalen tätigen Meldestellen, wie der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW), etabliert. Zu weiteren Informationen wird auf den Jahresbericht 2022 verwiesen, der online verfügbar ist.”4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie genau verteilen sich die in der Landesregierung genannten Summen in Höhe von 11.075,67 Euro in 2021, 99.424,17 Euro in 2022 und bisher 40.000,00 Euro in 2023? (Bitte nach Personal-, Sachmittelkosten, etc. aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Fälle von Christenfeindlichkeit als Tatbestand wurden der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit 2022 bis heute pro Jahr gemeldet?
  3. Wie viele Fälle von Altersdiskriminierung als Tatbestand wurden der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit 2022 bis heute pro Jahr gemeldet?
  4. Wie viele Fälle von Deutschenfeindlichkeit als Tatbestand wurden der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit 2022 bis heute pro Jahr gemeldet?
  5. Sind die Fallzahlen nach Einführung der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) gesunken oder gestiegen?

Markus Wagner

Andreas Keith

 

MMD18-6034

 

1 Antwort der Landesregierung vom 29. August 2023, Drs. 18/565.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2618 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie genau verteilen sich die in der Landesregierung genannten Summen in Höhe von 11.075,67 Euro in 2021, 99.424,17 Euro in 2022 und bisher 40.000,00 Euro in 2023? (Bitte nach Personal-, Sachmittelkosten, etc. aufschlüsseln.)

 

Jahr Personalkos­ten Sachkosten Gesamt
2021 2.497,53 € 8.578,14 € 11.075,67 €
2022 62.234,23 € 37.189,94 € 99.424,17 €
2023 26.908,50 € 10.806,39 € 37.714,89 €

 

  1. Wie viele Fälle von Christenfeindlichkeit als Tatbestand wurden der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit 2022 bis heute pro Jahr gemeldet?
  2. Wie viele Fälle von Altersdiskriminierung als Tatbestand wurden der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit 2022 bis heute pro Jahr gemeldet?
  3. Wie viele Fälle von Deutschenfeindlichkeit als Tatbestand wurden der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) seit 2022 bis heute pro Jahr gemeldet?

Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über das anonyme Portal der Meldestelle für Diskriminierung im Fußball in Nordrhein-Westfa­len wurden bis dato keine Vorfälle von Christenfeindlichkeit, Altersdiskriminierung und Deutschenfeindlichkeit gemeldet. Die genaue Aufschlüsselung nach Diskriminierungsformen für den ersten Teil der Erhebung ist im ersten Jahresbericht für das Jahr 2022 einsehbar. Der Bericht ist öffentlich zugänglich.

  1. Sind die Fallzahlen nach Einführung der „Meldestelle für Diskriminierung im Fußball NRW“ („MeDiF-NRW“) gesunken oder gestiegen?

Da erst ein Jahresbericht der Meldestelle für Diskriminierung im Fußball in Nordrhein-Westfa­len veröffentlicht wurde, existieren keine belastbaren Zahlen für einen aussagekräftigen Ver­gleich.

 

MMD18-6471