Erneute Liaison der SPD-NRW mit Islamisten und Nationalisten – Wie lange will NRW-Innenminister Reul dazu noch schweigen? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Kleine Anfrage 2143

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Erneute Liaison der SPD-NRW mit Islamisten und Nationalisten Wie lange will NRW-Innenminister Reul dazu noch schweigen? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 26. Juni 2023 auf unsere Kleine Anfrage vom 25. Mai 2023, Drucksache 18/4462, wurde auf unsere gestellte Frage 2

„Inwiefern erachtet die Landesregierung insbesondere Vertreter der „Ülkücü“-Bewegung sowie der „Milli Görüs“ als geeignete Gesprächspartner im Dialog mit Vertretern des Islams?“1

Folgendes geantwortet:

„Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung zu bewerten, welche Vereine
in kommunale Dialoge miteinbezogen werden.“2

Darüber hinaus hat die Landesregierung auf Frage 3

„Welche weiteren Kontakte der „Ülkücü“-Bewegung sowie der „Milli Görüs“-Bewegung zur SPD in NRW sind der Landesregierung bekannt?“3

Wie folgt Stellung genommen:

„Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 665 vom 29.11.2022, LT-Drs. 18/1852, wird im Übrigen verwiesen.“4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Ist es denn nach Ansicht der Landesregierung Aufgabe des Verfassungsschutzes, zu bewerten, welche Vereine in kommunale Dialoge miteinbezogen werden?
  2. Wie bewertet die Landesregierung auf Landesebene die Einbindung von Vertretern der „Ülkücü“-Bewegung sowie der „Milli Görüs“-Bewegung als geeignete Gesprächspartner im Dialog mit dem Islam?
  3. Warum liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, ob es weitere Kontakte der „Ülkücü“-Bewegung sowie der „Milli Görüs“-Bewegung zur SPD in NRW gab oder gibt?
  4. Welche Anstrengungen wird die Landesregierung zukünftig unternehmen, um derartige Kontakte bzw. Verbindungen der SPD zur „Ülkücü“-Bewegung sowie zur „Milli Görüs“-Bewegung näher zu untersuchen?
  5. Inwiefern gab es diesbezüglich in der Vergangenheit einen Austausch der Landesregierung mit dem Landesintegrationsrat?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 26.06.2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2143 mit Schreiben vom 18. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Ist es denn nach Ansicht der Landesregierung Aufgabe des Verfassungsschutzes, zu bewerten, welche Vereine in kommunale Dialoge miteinbezogen werden?

Gemäß § 3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Darüber hinaus in­formiert er – soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen – über Bestrebungen und Tätigkeiten, von denen Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen.

Die Entscheidung über eine Einbeziehung von Vereinen in kommunale Dialoge obliegt den Kommunen. Hierbei können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu extremistischen Be­strebungen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung bleibt hiervon unberührt.

  1. Wie bewertet die Landesregierung auf Landesebene die Einbindung von Vertre­tern der „Ülkücü“-Bewegung sowie der „Milli Görüs“-Bewegung als geeignete Ge­sprächspartner im Dialog mit dem Islam?

Die Landesregierung pflegt keine Dialogbeziehungen zu extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen.

  1. Warum liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, ob es weitere Kontakte der „Ülkücü“-Bewegung sowie der „Milli Görüs“-Bewegung zur SPD in NRW gab oder gibt?

Im Rahmen seines Beobachtungsauftrages liegen dem nordrhein-westfälischen Verfassungs­schutz lediglich Kenntnisse über das extremistische Personenpotenzial beobachteter Organi­sation vor. Eine personenbezogene Statistik über Kontakte zur SPD NRW wird nicht geführt.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 665 vom 29.11.2022, LT-Drs. 18/1852, verwiesen. Die Ausführungen dort gelten entsprechend für die Ülkücü-Bewegung.

  1. Welche Anstrengungen wird die Landesregierung zukünftig unternehmen, um der­artige Kontakte bzw. Verbindungen der SPD zur „Ülkücü“-Bewegung sowie zur „Milli Görüs“-Bewegung näher zu untersuchen?

Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 665 vom 29.11.2022, LT-Drs. 18/1852, verwiesen. Die Ausführungen dort gelten entsprechend für die Ülkücü-Bewegung.

  1. Inwiefern gab es diesbezüglich in der Vergangenheit einen Austausch der Landes­regierung mit dem Landesintegrationsrat?

Die Landesregierung sieht keinen Anlass für einen diesbezüglichen Austausch mit dem Lan-desintegrationsrat.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner