Kleine Anfrage 3477
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: 38-Jähriger schießt auf Balkon um sich – Stand er unter Drogen?
Am Dienstag, den 26. Dezember 2023, kam es in einem Wohnhaus in Essen-Überruhr zu einem Großeinsatz der Polizei. Gegen Mittag hatte ein 38-jähriger Mann auf seinem Balkon mit seinem Gewehr herumgespielt und auch in die Luft geschossen. Des Weiteren beschrieben die Nachbarn, die die Polizei riefen, dass sie zuerst laute Musik gehört und dann den Mann mit seinem Gewehr gesehen haben. Darüber hinaus entblößte der Mann auch sein Hinterteil und streckte es in Richtung der Nachbarn. Insgesamt soll er den Eindruck gemacht haben, unter dem Einfluss von Drogen zu stehen.1
Gegen 12.30 Uhr begann dann der Großeinsatz der Polizei. Noch bevor die Einsatzkräfte überhaupt das Haus betraten, flüchtete der Mann über den Balkon seiner Wohnung in der ersten Etage. Er konnte aber, wie die Polizei berichtete, auf dem Gehweg festgenommen werden. Nachdem sich um die im Erdgeschoss des Hauses wohnende Mutter gekümmert wurde, die unter Schock stand, begann die Beweissicherung in der Wohnung.2 Dabei sollen insgesamt etwa 20 Waffen sichergestellt worden sein. Es handle es sich um verschiedene Schuss- und Stichwaffen, die im Anschluss auf das Polizeipräsidium verbracht wurden. Nach der Festnahme musste der 38-Jährige unter Polizeibegleitung in ein Essener Krankenhaus, da er sich beim Sprung vom Balkon verletzte. Die Einsatzkräfte stellten zudem ein Seil auf dem Balkon des Tatverdächtigen sicher, das zu einem Galgen gebunden war und herabhing.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3477 mit Schreiben vom 3. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat mir unter dem 11.03.2024 u. a. berichtet, bei ihrer Behörde werde ein Ermittlungsverfahren wegen der Tatvorwürfe des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz geführt, in welchem die Ermittlungen andauerten.
Zum Tathergang hat sie im Wesentlichen mitgeteilt, der unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stehende Beschuldigte habe
am 26.12.2023 vom Balkon seiner Wohnung in Essen aus unterschiedliche Schusswaffen auf vorbeifahrende Fahrzeuge gerichtet, ohne hierbei einen Schuss abzugeben. Nachdem der Beschuldigte sein Handeln eigenständig eingestellt habe, sei im Rahmen einer anschließenden – richterlich angeordneten – Durchsuchung seiner Wohnung durch Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen eine Vielzahl von Gegenständen mit waffenrechtlicher Relevanz sichergestellt worden.
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
Nach dem vorgenannten Bericht weise der Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten derzeit keine Eintragungen aus.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Beschuldigte besitzt seit seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere Staatsangehörigkeiten sind nicht bekannt.
Von Angaben zum Vornamen des Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Der Tatverdächtige ist wegen einfacher Körperverletzung, Häuslicher Gewalt, einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung und des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz polizeilich in Erscheinung getreten.