Kleine Anfrage 7062 vom 29. Januar 2026
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/17597
Essen: 81-Jähriger stirbt nach Angriff auf Spielplatz
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Am 3. November 2025 kam es auf einem Spielplatz an der Hofterbergstraße im Essener Ostviertel zu einer Gewalttat mit tödlichen Folgen. Gegen 13:00 Uhr geriet ein damals noch 80-jähriger Rentner auf dem Spielplatz zwischen der Frida-Levy-Gesamtschule und der Münsterschule mit einer Gruppe männlicher Jugendlicher zunächst in eine verbale Auseinandersetzung. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei eskalierte der Streit im weiteren Verlauf. Die Jugendlichen schlugen auf den Senior ein, der daraufhin zu Boden stürzte und schwer verletzt liegen blieb. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und alarmierte umgehend den Rettungsdienst. Die Einsatzkräfte versorgten den Mann noch vor Ort und brachten ihn in ein Krankenhaus.1
Dort kämpfte der 80-Jährige mehrere Wochen um sein Leben und konnte Angehörigen von der eskalierten Situation mit der Gruppe Jugendlicher berichten. Ende Dezember verstarb er schließlich an den Folgen der erlittenen Verletzungen. Bis zu seinem Tod war der Polizei der Angriff vom 3. November nicht bekannt. Erst durch das folgende Todesermittlungsver-fahren erlangten die Ermittler Kenntnis von der schweren Körperverletzung auf dem Spielplatz. Seitdem ermittelt das Polizeipräsidium Essen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Essen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die mutmaßlichen Täter blieben bislang unerkannt. Ob es sich bei den Jugendlichen möglicherweise um Schüler einer der umliegenden Schulen handelt, ist derzeit noch unklar. Die Polizei steht nach eigenen Angaben in Kontakt mit den Schulen. Details zu Alter oder Aussehen der Verdächtigen werden bewusst nicht veröffentlicht, um mögliche Zeugen nicht in ihrer Wahrnehmung zu beeinflus-sen.2
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 7062 mit Schreiben vom 27. Februar 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 11.02.2026 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde sei wegen des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein Ermittlungsvorgang wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen einen 13-Jährigen anhängig gewesen, der gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) wegen Strafunmündigkeit eingestellt worden sei. Abweichend von dem in der Kleinen Anfrage dargestellten Sachverhalt sei nach Durchführung der Ermittlungen davon auszugehen, dass der zur Tatzeit 80-jährige Geschädigte nicht von einer Gruppe, sondern von nur einem Jungen geschlagen worden sei.
- Warum genau war den Ermittlungsbehörden das Tötungsdelikt respektive die Körperverletzung nicht vor dem Ableben des Opfers bekannt?
Der Sachverhalt wurde der Kreispolizeibehörde Essen erstmals am 25.12.2025 durch die Mitteilung des behandelnden Arztes des Uniklinikums Essen über das Ableben des 81jährigen Geschädigten bekannt. Am Tattag, dem 03.11.2025, wurde die Kreispolizeibehörde Essen nicht über das Ereignis informiert und folglich auch nicht hinzugezogen. Die näheren Umstände des Sachverhalts wurden der Polizei insoweit erst im Rahmen des To-desermittlungsverfahrens ab dem 25.12.2025 bekannt. Hieraufhin wurde durch die Kreispolizeibehörde Essen unverzüglich eine Mordkommission eingerichtet.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen jeweils bekannt?
Von einer Mitteilung etwaiger polizeilicher Erkenntnisse wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Tatverdächtigen, insbesondere auch im Hinblick auf seine altersbedingt fehlende strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit (§ 19 Strafgesetzbuch), sowie im Sinne des Kindeswohls abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Welche Vorstrafen haben die Tatverdächtigen jeweils? (Bitte chronologisch auflisten.)
Auf die Antwort auf Frage 1 wird Bezug genommen.
- Über welche (Mehrfach-)Staatsangehörigkeiten verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Von Angaben zur Staatsangehörigkeit des nicht strafmündigen 13-Jährigen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Mitteilungen zu dem Verfahren wäre die Gefahr der Identifizierbarkeit bei weiteren Angaben zur Staatsangehörigkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
2 Ebenda.