Essen: Jugendliche quälen, berauben und demütigen Gleichaltrigen – Wie weit nimmt die Verrohung noch zu?

Kleine Anfrage
vom 16.05.2024

Kleine Anfrage 3831

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Jugendliche quälen, berauben und demütigen Gleichaltrigen Wie weit nimmt die Verrohung noch zu?

Am Donnerstagnachmittag, den 2. Mai 2024, kam es in Essen zu einem herabwürdigenden Angriff auf einen 15-jährigen Jugendlichen aus Dortmund. Dieser wurde von einem 14­Jährigen und einem 15-Jährigen unter einem Vorwand hinterhältig attackiert und beraubt. Der Vorfall soll sich laut Informationen der Polizei auf einer Grünfläche an der Ohmstraße zugetragen haben. Dort schlugen die Täter auf ihr Opfer ein und traten weiter zu, als der Junge bereits verletzt am Boden lag. Sie gingen sogar so weit, den 14-Jährigen zu bespucken, auf ihn zu urinieren und ihn zu zwingen eine Zigarette zu essen. Im weiteren Verlauf zwangen sie das Opfer unter Androhung weiterer Gewaltexzesse, sein T-Shirt auszuziehen und es mit seinem Smartphone an die Täter abzugeben.1

Schwer verletzt ließen sie den Jungen zurück, welcher aufgrund der Gewaltanwendungen stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um einen 15-jährigen Vietnamesen und einen 14-jährigen deutschen Staatsbürger, welche beide vorläufig von der Polizei festgenommen wurden. Sie sollen Teile der erschütternden Tat sogar mit ihrem Smartphone gefilmt haben. Nun ermittelt eine Ermittlungsgruppe für Jugendkriminalität wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Allerdings wurden noch keine Angaben zum genauen Hintergrund der Tat gemacht.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  5. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-9267

 

1 https://www.welt.de/vermischtes/article251346280/Essen-Jugendliche-schlagen-15-Jaehrigen-zusammen-und-urinieren-auf-ihn.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3831 mit Schreiben vom 21. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat mir unter dem 23.05.2024 u. a. berichtet, bei ihrer Behörde werde ein Ermittlungsverfahren gegen zwei jugendliche Beschuldigte wegen der Tatvorwürfe der versuchten Vergewaltigung, der räuberischen Erpressung und der gefährli­chen Körperverletzung geführt. Die Beschuldigten befänden sich aufgrund am 03.05.2024 er­lassener Haftbefehle in Untersuchungshaft.

Zum Tathergang hat sie im Wesentlichen mitgeteilt, dass es im Rahmen eines geplanten Tref­fens zwischen den Beschuldigten und dem Geschädigten zu einem Streit gekommen sei, in dessen Verlauf es u. a. zur Anwendung körperlicher Gewalt, versuchten sexuellen Handlungen und der Forderung zur Herausgabe persönlicher Gegenstände zum Nachteil des Geschädig­ten gekommen sei. Zudem sei dem Geschädigten mit der Anwendung weiterer Gewalt und der Veröffentlichung einer Filmaufnahme des Geschehens für den Fall der Benachrichtigung der Polizei gedroht worden. Die Ermittlungen, u. a. die Auswertung eines bei einem Beschul­digten sichergestellten Mobiltelefons, dauerten an.

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben einschließlich etwaiger strafrechtli­cher und sonstiger polizeilicher Vorerkenntnisse der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Ju­gendlichen und mit Blick auf die dementsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Vorfall eine Identifizierbarkeit der Betroffe­nen wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsin­teresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regie­rungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand ent­sprochen.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nen­nen.)
  2. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ein Tatverdächtiger besitzt seit seiner Geburt ausschließlich die vietnamesische Staatsange­hörigkeit. Der andere Tatverdächtige besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen be­kannt?

Auf den letzten Absatz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

 

MMD18-9690

Beteiligte:
Markus Wagner