Essen: Mann durch Messerangriff schwer verletzt

Kleine Anfrage
vom 29.10.2024

Kleine Anfrage 4686

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Mann durch Messerangriff schwer verletzt

Am Freitagabend, den 18. Oktober 2024, wurde ein 34 Jahre alter Marokkaner gegen 19:00 Uhr auf der Schützenstraße von einer unbekannten Person unvermittelt mit einer Stichwaffe angegriffen und schwer verletzt. Durch das Eingreifen von Zeugen wurde der Tatverdächtige an der weiteren Tatausführung gehindert und flüchtete in Richtung Rathaus. Polizeibeamte, die als erstes am Tatort eintrafen, fanden das Opfer an der Haltestelle am Einkaufszentrum Rathausgalerie blutüberströmt auf dem Gehweg. Der 34-Jährige blutete stark am Hals, war kaum ansprechbar und wurde noch vor Ort von einem Notarzt versorgt. Anschließend wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert und notoperiert. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen nach dem Tatverdächtigen blieben erfolglos.1

Nach Angaben der Polizei stand das Opfer mit zwei Bekannten vor einem Kiosk in der Innenstadt, als der Messerangreifer gezielt auf ihn zulief und mit einem Messer mehrfach in den Hals stach. Der Täter soll dabei auf Arabisch „Ich bringe dich um“ gebrüllt haben. Der Tatverdächtige wird als männlich, ca. 170 cm groß mit kurzen schwarzen Haaren und schwarzen Vollbart beschrieben. Bei der Tat habe der Mann eine schwarze Hose, ein schwarzes Oberteil und schwarze Schuhe getragen.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  4. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
  5. Welche Schritte sind bisher in Sachen Öffentlichkeitsfahndung konkret unternommen worden?

Markus Wagner

 

MMD18-11233

 

1 Vgl. https://www.bild.de/news/inland/zwei-tote-ein-schwerverletzter-blutige-messer-nacht-in-nrw-6712d8971eb02276e252e493?source=puerto-reco-2_bild-V15.0.B_Aufmacher&t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4686 mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.11.2024 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen einen am 24.10.2024 festge­nommenen syrischen Staatsangehörigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefähr­licher Körperverletzung geführt. Dem Beschuldigten werde zur Last gelegt, unvermittelt mit einem Messer mindestens viermal in Richtung des Halses des Geschädigten gestochen zu haben und hierbei in arabischer Sprache angekündigt zu haben, ihn zu töten.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht als Beschuldigter polizeilich in Erscheinung getreten.

Ausweislich der Berichtslage des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalens ist der Tatver­dächtige wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung und vollendeten Körperver­letzung, einer Bedrohung, einer sexuellen Belästigung und eines Widerstandes gegen Voll­streckungsbeamte der Polizei Niedersachsen sowie im Zusammenhang mit Ermittlungsver­fahren der Bundespolizei polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatver­dächtigen nennen.)

Auf den ersten Satz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf den ersten Satz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.
  2. Welche Schritte sind bisher in Sachen Öffentlichkeitsfahndung konkret unternom­men worden?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge gelang es noch vor Beantragung eines Beschlusses zur Öffentlichkeitsfahndung, den Beschuldigten zu identifizieren.

 

MMD18-11989

Beteiligte:
Markus Wagner