Essen: Mann ersticht Schwiegermutter auf offener Straße – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1613

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker vom 29.03.2023

Essen: Mann ersticht Schwiegermutter auf offener Straße Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 1. März 2023, Drucksache 18/3361 auf unsere Kleine Anfrage vom 31. Januar 2023, Drucksache 18/2795, wurde auf unsere gestellte Frage 5

„War die Manteuffelstraße in Essen sowie insbesondere das Haus, in dem das Opfer lebte, schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.).“1

unter anderem Folgendes geantwortet:

„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge besteht in den IT-Systemen der Staatsanwaltschaft Essen keine Möglichkeit der Abfrage nach Tatorten.“2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Warum besteht in den IT-Systemen der Staatsanwaltschaft Essen keine Möglichkeit der Abfrage nach Tatorten?
  2. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Staatsanwaltschaft Essen zukünftig die Möglichkeit erhält, in den IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten zu vollziehen?
  3. Welche Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, in den bestehenden IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten vorzunehmen? (Bitte nach Stadt aufschlüsseln.)
  4. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die unter Frage 3 abgefragten Staatsanwaltschaften derart auszurüsten, dass eine Abfrage nach Tatorten durch IT-Systeme möglich sein wird?

Markus Wagner
Dr. Hartmut Beucker

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 01.03.2023, Drs. 18/3361, S. 2.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1613 mit Schreiben vom 20. April 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Warum besteht in den IT-Systemen der Staatsanwaltschaft Essen keine Möglich­keit der Abfrage nach Tatorten?

Eine Abfragemöglichkeit nach Tatorten ist für die Zwecke der Strafrechtspflege nicht erforder­lich.

  1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Staatsanwaltschaft Es­sen zukünftig die Möglichkeit erhält, in den IT-Systemen eine Abfrage nach Tator­ten zu vollziehen?

Nein.

  1. Welche Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, in den bestehenden IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten vorzu­nehmen? (Bitte nach Stadt aufschlüsseln.)

Die nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften nutzen zum Zwecke der Daten- und Vor­gangsverwaltung die in einem Länderverbund in Deutschland entwickelte Mehrländer-Staats-anwaltschafts-Automation (MESTA). Da MESTA eine Abfragemöglichkeit nach Tatorten nicht vorsieht, besteht für keine nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaft eine Abfragemöglichkeit im Sinne der Fragestellung.

  1. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die unter Frage 3 abgefragten Staatsanwaltschaften derart auszurüsten, dass eine Abfrage nach Tatorten durch IT-Systeme möglich sein wird?

Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

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