Kleine Anfrage 1613
der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker vom 29.03.2023
Essen: Mann ersticht Schwiegermutter auf offener Straße – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 1. März 2023, Drucksache 18/3361 auf unsere Kleine Anfrage vom 31. Januar 2023, Drucksache 18/2795, wurde auf unsere gestellte Frage 5
„War die Manteuffelstraße in Essen sowie insbesondere das Haus, in dem das Opfer lebte, schon einmal Gegenstand polizeilicher und/oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr und Anlass der Ermittlungen aufschlüsseln.).“1
unter anderem Folgendes geantwortet:
„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge besteht in den IT-Systemen der Staatsanwaltschaft Essen keine Möglichkeit der Abfrage nach Tatorten.“2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Warum besteht in den IT-Systemen der Staatsanwaltschaft Essen keine Möglichkeit der Abfrage nach Tatorten?
- Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Staatsanwaltschaft Essen zukünftig die Möglichkeit erhält, in den IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten zu vollziehen?
- Welche Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, in den bestehenden IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten vorzunehmen? (Bitte nach Stadt aufschlüsseln.)
- Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die unter Frage 3 abgefragten Staatsanwaltschaften derart auszurüsten, dass eine Abfrage nach Tatorten durch IT-Systeme möglich sein wird?
Markus Wagner
Dr. Hartmut Beucker
1 Antwort der Landesregierung vom 01.03.2023, Drs. 18/3361, S. 2.
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1613 mit Schreiben vom 20. April 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Warum besteht in den IT-Systemen der Staatsanwaltschaft Essen keine Möglichkeit der Abfrage nach Tatorten?
Eine Abfragemöglichkeit nach Tatorten ist für die Zwecke der Strafrechtspflege nicht erforderlich.
- Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Staatsanwaltschaft Essen zukünftig die Möglichkeit erhält, in den IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten zu vollziehen?
Nein.
- Welche Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, in den bestehenden IT-Systemen eine Abfrage nach Tatorten vorzunehmen? (Bitte nach Stadt aufschlüsseln.)
Die nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften nutzen zum Zwecke der Daten- und Vorgangsverwaltung die in einem Länderverbund in Deutschland entwickelte Mehrländer-Staats-anwaltschafts-Automation (MESTA). Da MESTA eine Abfragemöglichkeit nach Tatorten nicht vorsieht, besteht für keine nordrhein-westfälische Staatsanwaltschaft eine Abfragemöglichkeit im Sinne der Fragestellung.
- Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die unter Frage 3 abgefragten Staatsanwaltschaften derart auszurüsten, dass eine Abfrage nach Tatorten durch IT-Systeme möglich sein wird?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.