Kleine Anfrage 3997
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: Mann mit vorgehaltener Waffe beraubt und durch Pfefferspray verletzt – Wer sind die Täter?
Am Samstagabend, den 25. Mai 2024, wurde ein 24-jähriger Mann in Essen in der Niebuhrstraße von zwei bislang unbekannten Tätern mit einer Schusswaffe ausgeraubt. Dabei soll er leichte Verletzungen erlitten haben. Gegen etwa 21:30 Uhr kamen dem späteren Opfer auf Höhe der Möserstraße die beiden Täter entgegen und griffen ihn unvermittelt an. Dabei packten und würgten sie den Mann am Hals, bis einer der beiden Täter ihm eine Schusswaffe an den Kopf hielt. Dann durchsuchten sie die Jacken- und Hosentaschen des 24-jährigen, wobei sie Smartphone, Kopfhörer und Geldbörse raubten. Anschließend flohen die Männer zurück in Richtung Möserstraße und sprühten dem Opfer noch mit Pfefferspray ins Gesicht. Der erste Täter sei etwa 1,75 Meter groß und schlank gewesen und habe zudem ein afroamerikanisches Erscheinungsbild mit Afro-Frisur gehabt. Außerdem soll er eine blaue Jeans getragen und eine silberne Waffe mit sich geführt haben. Der andere Täter sei von gleicher Größe und Statur gewesen und soll ein westeuropäisches Erscheinungsbild mit braunen Haaren haben. Nun hofft die Polizei durch Zeugen weitere Hinweise auf die Verdächtigen zu bekommen.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Gewaltdelikte, die mit einer Schusswaffe begangen wurden, gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Essen? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele Personen wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in Essen durch Schusswaffen verletzt oder getötet? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele Gewaltdelikte wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW mit Pfefferspray und anderen Reizstoffen begangen? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3997 mit Schreiben vom 7. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitäts-sicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 nicht vor.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.06.2024 im Wesentlichen berichtet, bei ihrer Behörde werde wegen des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt geführt. Eine durch die Polizei durchgeführte Nahbereichsfahndung sei negativ verlaufen. Bei dem Amtsgericht Essen sei der Erlass eines Beschlusses zur Sicherung von Mobilfunkdaten beantragt worden, der derzeit umgesetzt werde.
- Wie viele Gewaltdelikte, die mit einer Schusswaffe begangen wurden, gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Essen? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen lässt sich die Verwendung von Schusswaffen, Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Delikte der Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetze, bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, unabhängig von einer konkreten Nutzung.
Die Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen keine differenzierte Darstellung von „Gewaltdelikten“ vor. Deshalb wurde der definierte Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ ausgewertet. Der Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ umfasst folgende Delikte:
- Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen,
- Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge,
- Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer,
- Körperverletzung mit Todesfolge,
- gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie
- erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.
Der nachfolgenden Tabelle bitte ich, – aufgeschlüsselt nach den Jahren 2019 bis 2023 – die Fallzahlen der „Gewaltkriminalität“, zu denen das Tatmittel „Schusswaffe“ erfasst wurde, für die Stadt Essen zu entnehmen:
Jahr | Fälle |
2019 | 26 |
2020 | 31 |
2021 | 21 |
2022 | 27 |
2023 | 24 |
- Wie viele Personen wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in Essen durch Schusswaffen verletzt oder getötet? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Der Verletzungsgrad von Opfern wird seit dem 01.01.2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW erfasst. Dabei ist es allerdings nicht möglich, festzustellen, ob die Opfer tatsächlich durch eine Schusswaffe verletzt
oder getötet wurden. Es kann lediglich die Anzahl der verletzten Opfer bei Straftaten mit dem Tatmittel „Schusswaffe“ abgebildet werden. Einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz einer Schusswaffe und den verletzten Opfern ist nicht zwingend.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nicht zu allen strafbaren Handlungen Opferdaten erfasst. Opfer sind Geschädigte/unmittelbar Betroffene speziell definierter Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung), die als solche im Straftatenkatalog zur Opfererfassung gekennzeichnet sind.
Der nachfolgenden Tabelle bitte ich, – aufgeschlüsselt nach den Jahren 2019 bis 2023 – die Anzahl der verletzten Opfer der Straftaten insgesamt, zu denen das Tatmittel „Schusswaffe“ erfasst wurde, für die Stadt Essen zu entnehmen:
Jahr | leicht verletzt | schwer verletzt | tödlich verletzt |
2019 | 9 | 1 | 1 |
2020 | 11 | 3 | |
2021 | 8 | ||
2022 | 13 | 1 | |
2023 | 10 | 3 |
- Wie viele Gewaltdelikte wurden seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW mit Pfefferspray und anderen Reizstoffen begangen? (Bitte nach Ort, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Eine nach Pfefferspray und anderen Reizstoffen differenzierte Auswertung zu Fällen im Bereich der Gewaltkriminalität ist auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Eine händische Auswertung der einzelnen Vorgänge wäre innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.