Essen: Mann schlägt eine Mutter in U-Bahn zusammen

Kleine Anfrage
vom 28.11.2024

Kleine Anfrage 4796

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Mann schlägt eine Mutter in U-Bahn zusammen

Am 8. August 2024 kam es in einer U-Bahn in Essen zu einer Gewaltattacke gegen eine Mutter. Gegen 16:00 Uhr stieg eine Familie im Stadteil Westviertel an der Haltestelle Bamlerstraße in die U 11 in Fahrtrichtung Hauptbahnhof ein. Als die Frau den unbekannten Mann bat, Platz für ihren Kinderwagen zu machen, reagierte der Fahrgast hochaggressiv, schlug ihr ins Gesicht und trat sie. Ihr Partner wollte sie verteidigen und stellte sich vor sie, worauf der Unbekannte auch ihn mehrfach gegen den Kopf schlug, bis er an der Haltestelle „Berliner Platz“ die U-Bahn verließ. Weil die Ermittler bislang keine Spur zu dem Schläger haben, fahndet die Polizei nun öffentlich mit Fotos der Videoüberwachung nach ihm.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche einzelnen Maßnahmen wurden im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung umgesetzt?
  5. Wie lange nach der Tat wurde die Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet?

Markus Wagner

 

MMD18-11562

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/essen/brutaler-angriff-in-essener-u-bahn-mann-pruegelt-auf-mutter-ein-671a3f07a0e636753eda8f3d.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4796 mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat mir unter dem 29.11.2024 im Wesentlichen be­richtet, seine Behörde führe wegen des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Vorfalls ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen Körperverletzung. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen sei nach dem Zustieg eines Ehepaars, das einen Kinderwagen mit sich geführt habe, ein Streit zwischen der Ehefrau und dem Beschuldigten entbrannt, da dieser möglicherweise auf einem für Gehbehinderte bzw. Personen mit Kinderwagen reservierten Platz gesessen habe. Im weiteren Verlauf habe der Beschuldigte dem Ehemann einen Faustschlag und eine sogenannte „Kopfnuss“ versetzt. Ein ebenfalls anwesender Arbeitskollege des Beschuldigten habe daraufhin eingegriffen und mit ihm an der Haltestelle „Berliner Platz“ die U-Bahn verlassen.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten in Nordrhein-Westfalen polizeilich in Erscheinung getreten:

  • wegen Unterschlagung
  • wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage
  • in 27 Fällen wegen Diebstahlsdelikten
  • wegen Verleumdung
  • in drei Fällen wegen Körperverletzungsdelikten
  • in zwei Fällen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatver­dächtigen nennen.)

Auf den ersten Satz der Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Welche einzelnen Maßnahmen wurden im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung um­gesetzt?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge hat das Amtsgericht Essen unter dem 11.10.2024 antragsgemäß einen Beschluss auf Veröffentlichung der von einem weiteren Fahrgast mit einem

Mobiltelefon gefertigten Lichtbilder des seinerzeit unbekannten Tatverdächtigen erlassen. Der Beschluss sei mit staatsanwaltschaftlicher Verfügung vom 18.10.2024 dem Polizeipräsidium Essen zum weiteren Vollzug übersandt und im Anschluss auf dem dortigen Fahndungsportal veröffentlicht worden.

  1. Wie lange nach der Tat wurde die Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet?

Auf die Antwort auf die Frage 4 wird Bezug genommen.

 

MMD18-12299

Beteiligte:
Markus Wagner