Kleine Anfrage 5336
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: Massenschlägerei in der Innenstadt – Wenn der Eisdielenbesuch zur Lebensgefahr wird
Am Samstagabend, den 22. März 2025, kam es gegen 17:30 Uhr vor einem gut besuchten Eiscafé in der Grünen Mitte in der Essener Innenstadt zu einer brutalen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Bei den Beteiligten soll es sich nach Angaben der Polizei überwiegend um syrische Männer gehandelt haben. Vorausgegangen war eine verbale Streitigkeit zwischen den Gruppen, die die Situation eskalieren ließ. Die Männer prügelten anschließend mit Fäusten und Holzlatten aufeinander ein. Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung kam auch ein Messer zum Einsatz. Dabei erlitt ein 24 Jahre alter Syrer eine lebensbedrohliche Verletzung an der Halsschlagader und musste sich im Krankenhaus einer Notoperation unterziehen.1
Nach Aussagen von Augenzeugen war es einigen Beteiligten am Tatort noch möglich, sich nach dem Kampf umzuziehen, bevor sie flüchteten. Die Polizei war dank der Aussagen zahlreicher Zeugen in der Lage, zwei Tatverdächtige festzunehmen. Dabei handelt es sich um einen 27 Jahre alten syrischen Mann sowie um einen 17-jährigen Afghanen. Die Spurensicherung war bis in die Nacht im Einsatz, wobei sich insbesondere die Suche nach der Tatwaffe schwierig gestaltete. Der Tatort befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Wasserbeckens, sodass Feuerwehrtaucher und Flutlicht eingesetzt wurden. Allerdings konnte die Tatwaffe bisher nicht gefunden werden.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Welche Vorstrafen sind über die Tatverdächtigen jeweils bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Hinweise liegen den Ermittlern in diesem Zusammenhang bezüglich der Organisierten bzw. Clan-Kriminalität vor?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5336 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung 5329 5297 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 10.04.2025 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen fünf syrische Staatsangehörige im Alter von 21 bis 27 Jahren sowie einen 22-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags und anderer Delikte geführt. Die Beschuldigten B und C hätten am Nachmittag des 22.03.2025 die Wohnung des Beschuldigten W in Essen aufgesucht, in der sich zu diesem Zeitpunkt der Beschuldigte D aufgehalten habe. Die Beschuldigten B und C hätten unter Gewaltanwendung einen Bargeldbetrag von dem Beschuldigten D entwendet. Folgend sei es zu dem weiteren Aufeinandertreffen aller Beschuldigten gekommen, in dessen Verlauf der Beschuldigte B mit einer Holzlatte und der Beschuldigte C mit einer Glasflasche auf den Beschuldigten D eingeschlagen hätten, der sich hiergegen mit einem Messer zur Wehr gesetzt habe. Gegen die Beschuldigten B und C habe das Amtsgericht Essen am 27.03.2025 Haftbefehle wegen des Vorwurfs des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung erlassen. Der Beschuldigte A, gegen den wegen des angesprochenen Sachverhalts Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ergangen sei, habe einem 24-Jährigen mit einem mitgeführten Messer in Tötungsabsicht sowohl in den Rücken als auch in den Hals unter den linken Unterkiefer gestochen. Den weiteren Beschuldigten W und E könnten nach derzeitigem Erkenntnisstand strafbewehrte Handlungen nicht zugeordnet werden.
Die Beschuldigten A, B und C seien am 27.03.2025 in den Niederlanden festgenommen und mit Ausnahme des Beschuldigten A, dessen Auslieferungsverfahren noch andauere, in der Folge ausgeliefert worden.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Über das in Rede stehende Delikt hinaus, liegen in Nordrhein-Westfalen keine kriminalpolizeilichen Erkenntnisse zu den Beschuldigten vor.
- Welche Vorstrafen sind über die Tatverdächtigen jeweils bekannt? (Bitte chronologisch auflisten.)
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge sind Vorstrafen nicht bekannt.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.
- Welche Hinweise liegen den Ermittlern in diesem Zusammenhang bezüglich der Organisierten bzw. Clan-Kriminalität vor?
Bezüge zur Organisierten bzw. Clan- Kriminalität liegen nach derzeitiger Erkenntnislage nicht vor.