Essen: Massenschlägerei zwischen Jugendlichen – Nimmt die Verrohung zu?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1846

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Massenschlägerei zwischen Jugendlichen Nimmt die Verrohung zu?

Am Dienstagnachmittag, den 9. Mai 2023, kam es gegen 13:30 Uhr an einer unmittelbar vor dem Don-Bosco-Gymnasium gelegenen Bushaltestelle in Essen-Borbeck zunächst zu einer Rangelei unter Schülern, die im weiteren Verlauf in eine Massenschlägerei ausartete und schließlich mit einem Polizeieinsatz endete.1

An dieser Schlägerei waren vermutlich um die 30 Jugendliche beteiligt. Dabei setzten einige der Schüler sogar Schlagwerkzeuge ein. Nach Angaben der Polizei wurde die Schlägerei durch das von den herannahenden Beamten ausgelöste Martinshorn beendet. Als die beteiligten Jugendlichen die Sirene der Streifenwagen hörten, „sollen sie voneinander abgelassen haben und vom Tatort geflüchtet sein“2, und zwar „in die Grünfläche an der Zechenstraße“.3

Die eingetroffenen Beamten fanden am Ort des Geschehens nur noch die Zeugen des Geschehens vor sowie einen verletzten Jugendlichen. Dieser begab sich eigenständig in ein Krankenhaus, nachdem er vor Ort versorgt wurde. Darüber hinaus wurden noch vier weitere Jugendliche leicht verletzt. Nach Angaben der Medien trafen die Beamten in unmittelbarer Nähe des Tatorts zwei Jugendliche an, die laut Zeugenaussagen an der Schlägerei beteiligt gewesen sein sollen. Die Personalien der 15 und 16 Jahre alten Tatverdächtigen wurden aufgenommen.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Ist die Schule, an der sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Grund des Polizeieinsatzes aufschlüsseln.)
  3. Ist der oben genannte Vorfall als Tumultlage gewertet worden?
  4. Handelt es sich bei den unter Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen um Intensivtäter?
  5. Wie viele Intensivtäter von 2015 bis heute wurden und werden in Essen geführt? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei Deutschen aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .t-online.de/region/essen/id_100174092/essen-massenschlaegerei-in-borbeck-30-schueler-schlagen-aufeinander-ein.html.

2 Vgl. https:// www .t-online.de/region/essen/id_100174092/essen-massenschlaegerei-in-borbeck-30-schueler-schlagen-aufeinander-ein.html.

3 Vgl. https:// www .derwesten.de/staedte/essen/essen-bochold-schlaegerei-polizei-zeugen-don-bosco-id300515291.html.

4 Vgl. Vgl. https:// www .derwesten.de/staedte/essen/essen-bochold-schlaegerei-polizei-zeugen-don-bosco-id300515291.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1846 mit Schreiben vom 20. Juni 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermitt-
    lungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vor­strafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatver­dächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürger­schaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatver­dächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nen­nen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz am 30.05.2023 be­richtet, bei ihrer Behörde werde derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen bislang sechs jugend­liche Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung geführt, in wel­chem die Ermittlungen – auch zur Feststellung weiterer Tatbeteiligter – andauerten. Von den vorgenannten Beschuldigten besäßen drei Beschuldigte die syrische, jeweils ein Beschuldig­ter die deutsche bzw. die kroatische und ein Beschuldiger die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit.

Zum Tathergang hat sie im Wesentlichen mitgeteilt, dass es nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen am 09.05.2023 in einer Grünanlage in unmittelbarer Nähe zum Don-Bosco-Gym-nasium in Essen zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen 20 bis 30 Personen un­ter Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray gekommen sei, wodurch zwei Geschädigte Prellungen – einer davon zusätzlich eine Platzwunde am Kopf – erlitten haben sollen.

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben einschließlich etwaiger strafrechtli­cher Vorerkenntnisse der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Infor­mationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Jugendlichen und mit Blick auf die dementsprechende gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG sowie der Unschulds­vermutung abgesehen. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeit­lichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Vorfall eine Identifizierbarkeit der Betroffenen wahrscheinlich oder jedenfalls möglich er­scheint.

  1. Ist die Schule, an der sich der oben geschilderte Vorfall ereignete, seit 2015 bis heute schon einmal Gegenstand polizeilicher Untersuchungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Grund des Polizeieinsatzes aufschlüsseln.)

Seit 2015 haben an der in Rede stehenden Schule 14 Polizeieinsätze aus verschiedenen An­lässen stattgefunden. Es handelte sich dabei u.a. um Verdachtslagen hinsichtlich verschiede­ner Straftaten (z.B. Einbruchsdelikte, Sachbeschädigungen, Körperverletzungsdelikte) bzw. Einsätze zur Gefahrenabwehr sowie eine Ruhestörung. Darüber hinaus ermittelte die Krimi­nalpolizei Essen unter Sachleitung der Generalbundesanwaltschaft im Kontext einer An-schlagsandrohung im Mai 2022 gegen einen Schüler.

  1. Ist der oben genannte Vorfall als Tumultlage gewertet worden?
  2. Handelt es sich bei den unter Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen um Intensivtä­ter?

Nein.

  1. Wie viele Intensivtäter von 2015 bis heute wurden und werden in Essen geführt? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei Deutschen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung der Frage werden – wie im Rahmen der Beantwortung gleichlautender Fra­gestellungen vorangegangener Kleiner Anfragen auch – die entsprechenden jährlich erhobe­nen Steuerungskennzahlen des landesweit einheitlichen Fachcontrollings der Kriminalpolizei NRW herangezogen (Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW – FISPol NRW).

Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der jeweils im laufenden Kalenderjahr von der Kreis­polizeibehörde Essen als Intensivtäterin bzw. Intensivtäter geführten Personen zu entnehmen. Personen, die über einen mehrjährigen Zeitraum als Intensivtäterin bzw. Intensivtäter geführt wurden, werden dabei mehrfach gezählt.

 

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
152 154 159 156 102 94 74 145

(Zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres)

 

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Beteiligte:
Markus Wagner