Essen: Messerattacke unter Verwandten

Kleine Anfrage
vom 09.12.2024

Kleine Anfrage 4866

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Messerattacke unter Verwandten

Am Montag, den 18. November 2024, kam es im Nordviertel in Essen gegen 09:00 Uhr zu einer Messerattacke unter Verwandten auf offener Straße. Dabei griff ein 31-Jähriger an der Lützowstraße / Ecke Am Freistein unvermittelt seinen 36 Jahre alten Cousin an und stach auf ihn ein. Dieser wurde bei dem Angriff schwer verletzt. Der Tatverdächtige sowie das Opfer stammen aus Afghanistan. Es soll Passanten geben, die den Vorfall beobachtet haben. Die Polizei sucht dementsprechend nun nach Zeugen. Der 31-Jährige wurde dem Haftrichter vorgeführt.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
  4. Wie viele Straftaten mit einem Messer respektive einer Stichwaffe wurden in Essen von 2020 bis heute pro Jahr registriert?
  5. Wie viele der unter Frage 4 ermittelten Tatverdächtigen haben ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit in Prozent und absoluten Zahlen?

Markus Wagner

 

MMD18-11996

 

1 Vgl. https://www.waz.de/lokales/essen/article407720532/nach-messer-attacke-unter-verwandten-polizei-sucht-zeugen.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4866 mit Schreiben vom 16. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 nicht vor.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 10.12.2024 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe wegen des mit der Kleinen Anfrage angespro­chenen Sachverhalts ein noch andauerndes Ermittlungsverfahren gegen einen afghanischen Staatsangehörigen. Das Amtsgericht Essen habe am 19.11.2024 Haftbefehl wegen versuch­ten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen den Beschuldigten erlassen. Ihm werde zur Last gelegt, am 18.11.2024 seinen Cousin durch einen unvermittelten Stich mit einem Messer unterhalb des Rippenbogens potentiell lebensbedrohlich verletzt zu haben. Der Geschädigte habe einen weiteren Stich abgewehrt und dabei eine Schnittverletzung an der Hand erlitten.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmä­ßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung einer

Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
    Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
  2. Wie viele Straftaten mit einem Messer respektive einer Stichwaffe wurden in Essen von 2020 bis heute pro Jahr registriert?

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Die Anzahl erfasster Straftaten mit dem „Tatmittel Stichwaffe“ („Messer WaffG“, „sonstiges Messer“ und „sonstige Stichwaffe“) in der Stadt Essen für die Jahre 2020 bis 2023 bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Berichtsjahr Stichwaffen
insgesamt davon
Messer (WaffG) sonstiges Messer sonstige Stich-waffe
2020 178 16 145 17
2021 215 14 192 9
2022 197 16 172 9
2023 265 30 229 6

 

  1. Wie viele der unter Frage 4 ermittelten Tatverdächtigen haben ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit in Prozent und absoluten Zahlen?

Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatis­tik sehen eine Erfassung nur einer Staatsangehörigkeit vor. Personen, die eine deutsche und eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik mit der deutschen Staatsangehörigkeit erfasst. Eine Differenzierung nach Tatverdächtigen mit ausschließlich einer deutschen Staatsangehörigkeit ist demnach nicht möglich.

Die Anzahl der Tatverdächtigen, die eine Straftat mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ in der Stadt Essen begangen und mindestens die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sowie ihren pro­zentualen Anteil an allen Tatverdächtigen, die in der Stadt Essen eine Straftat mit dem Tatmit­tel „Stichwaffe“ begangen haben, für die Jahre 2020 bis 2023 bitte ich der nachfolgenden Ta­belle zu entnehmen.

Jahr Stichwaffen
insg. in % davon
Messer (WaffG) sonstiges Mes- ser sonstige Stich-waffe
An­zahl in % An- zahl in % An­zahl in %
2020 86 55,13 13 68,42 68 55,28 5 35,71
2021 124 63,27 9 81,82 108 62,07 7 63,64
2022 107 56,02 10 58,82 93 55,36 6 66,67
2023 138 59,48 26 78,79 112 56,85 3 60,00

 

In der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt gemäß den bundeseinheitlichen Erfassungsrichtli­nien eine sog. Echttatverdächtigenzählung. Demnach werden Tatverdächtige unabhängig von der Anzahl der begangenen Straftaten je Deliktsart im jeweiligen Berichtszeitraum nur einmal gezählt.

Gemäß dieser Echttatverdächtigenzählung ist ein Aufsummieren der Tatverdächtigenzahlen innerhalb der jeweiligen Stichwaffen-Kategorien nicht möglich.

 

MMD18-12520

Beteiligte:
Markus Wagner