Essen: Polizei jagt Vergewaltiger mit Phantombild – Nachfrage

vom 23.05.2025

Kleine Anfrage 5643
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Polizei jagt Vergewaltiger mit Phantombild – Nachfrage

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. März 2025, Drucksache 18/13302, auf meine Kleine Anfrage vom 19. Februar 2025, Drucksache 18/12911, wurde Frage 4

„Warum fahndet die Polizei erst seit dem 21. Dezember 2024 nach dem Tatverdächtigen mit einem Phantombild, obwohl die Tat bereits am 5. November 2024 geschah?“1

wie folgt beantwortet:

„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge konnte aufgrund einer persön­lichen Verhinderung der Geschädigten ein Phantombild erst am 27.11.2024 erstellt werden. Der zuständige staatsanwaltschaftliche Dezernent habe daraufhin am 28.11.2024 einen Be­schluss zur Veröffentlichung des Phantombildes beim Amtsgericht Essen beantragt, der am 04.12.2024 erlassen worden sei. Im Anschluss daran sei die Akte am 09.12.2024 bei der Staatsanwaltschaft wieder eingegangen und am selben Tag an die Polizei Essen abverfügt worden. Die Veröffentlichung des Phantombildes im polizeilichen Intranet erfolgte am 18.12.2024. Am 19.12.2024 wurde die Öffentlichkeitsfahndung mit dem Phantombild eingelei­tet. Die Umstände des zeitlichen Verzuges der Öffentlichkeitsfahndung werden durch die Kreispolizeibehörde Essen nachbereitet.“2

Auf die Frage 5

„Wie viele Sexualdelikte wurden in Essen 2024 im Vergleich zu 2023 auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?“3

erhielt ich folgende Antwort:

„Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Stadt Essen für die Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ bitte ich der folgenden Tabelle zu ent­nehmen.

Straftaten     Jahre
2023 2024
Straftaten gegen Selbstbestimmung die sexuelle 55 82“4

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5643 mit Schreiben vom 18. Juni 2025 na­mens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu den Straftaten für das Jahr 2025 derzeit noch nicht vor.

  1. Welche Erkenntnisse konnten hinsichtlich der Umstände des zeitlichen Verzuges der Öffentlichkeitsfahndung durch die Nachbereitung durch die Kreispolizeibe­hörde Essen gewonnen werden?

Nach Eingang des Beschlusses des Amtsgerichts Essen beim zuständigen Kriminalkommis­sariat der Kreispolizeibehörde Essen wurde aufgrund des Einsatzes des zuständigen Ermitt­lers im Rahmen einer anderen Ermittlungskommission die Öffentlichkeitsfahndung nicht um­gehend eingeleitet. Dieser kritikwürdige Umstand wurde in der Kreispolizeibehörde Essen um­fassend nachbereitet, um sicherzustellen, dass zeitkritische Ermittlungsmaßnahmen unabhän­gig von den ermittlungsführenden Kriminalistinnen und Kriminalisten umgesetzt werden.

  1. Wie alt sind die für die in der Tabelle genannten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verantwortlichen Tatverdächtigen jeweils?

Die entsprechenden Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen diese Tatverdächtigen jeweils?

Die entsprechenden Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Die entsprechenden Daten bitte ich der Anlage 3 zu entnehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vor­name aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausge­wiesen.

 

MMD18-14346

 

1 Antwort der Landesregierung vom 27. März 2025, Drucksache 18/13302.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner