Kleine Anfrage 5643
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: Polizei jagt Vergewaltiger mit Phantombild – Nachfrage
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 27. März 2025, Drucksache 18/13302, auf meine Kleine Anfrage vom 19. Februar 2025, Drucksache 18/12911, wurde Frage 4
„Warum fahndet die Polizei erst seit dem 21. Dezember 2024 nach dem Tatverdächtigen mit einem Phantombild, obwohl die Tat bereits am 5. November 2024 geschah?“1
wie folgt beantwortet:
„Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge konnte aufgrund einer persönlichen Verhinderung der Geschädigten ein Phantombild erst am 27.11.2024 erstellt werden. Der zuständige staatsanwaltschaftliche Dezernent habe daraufhin am 28.11.2024 einen Beschluss zur Veröffentlichung des Phantombildes beim Amtsgericht Essen beantragt, der am 04.12.2024 erlassen worden sei. Im Anschluss daran sei die Akte am 09.12.2024 bei der Staatsanwaltschaft wieder eingegangen und am selben Tag an die Polizei Essen abverfügt worden. Die Veröffentlichung des Phantombildes im polizeilichen Intranet erfolgte am 18.12.2024. Am 19.12.2024 wurde die Öffentlichkeitsfahndung mit dem Phantombild eingeleitet. Die Umstände des zeitlichen Verzuges der Öffentlichkeitsfahndung werden durch die Kreispolizeibehörde Essen nachbereitet.“2
Auf die Frage 5
„Wie viele Sexualdelikte wurden in Essen 2024 im Vergleich zu 2023 auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?“3
erhielt ich folgende Antwort:
„Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Stadt Essen für die Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Straftaten | Jahre | |||
2023 | 2024 | |||
Straftaten gegen Selbstbestimmung | die | sexuelle | 55 | 82“4 |
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5643 mit Schreiben vom 18. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu den Straftaten für das Jahr 2025 derzeit noch nicht vor.
- Welche Erkenntnisse konnten hinsichtlich der Umstände des zeitlichen Verzuges der Öffentlichkeitsfahndung durch die Nachbereitung durch die Kreispolizeibehörde Essen gewonnen werden?
Nach Eingang des Beschlusses des Amtsgerichts Essen beim zuständigen Kriminalkommissariat der Kreispolizeibehörde Essen wurde aufgrund des Einsatzes des zuständigen Ermittlers im Rahmen einer anderen Ermittlungskommission die Öffentlichkeitsfahndung nicht umgehend eingeleitet. Dieser kritikwürdige Umstand wurde in der Kreispolizeibehörde Essen umfassend nachbereitet, um sicherzustellen, dass zeitkritische Ermittlungsmaßnahmen unabhängig von den ermittlungsführenden Kriminalistinnen und Kriminalisten umgesetzt werden.
- Wie alt sind die für die in der Tabelle genannten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verantwortlichen Tatverdächtigen jeweils?
Die entsprechenden Daten bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen diese Tatverdächtigen jeweils?
Die entsprechenden Daten bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
- Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
Die entsprechenden Daten bitte ich der Anlage 3 zu entnehmen.
Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausgewiesen.
1 Antwort der Landesregierung vom 27. März 2025, Drucksache 18/13302.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.