Essen: Polizist lebensgefährlich verletzt – Wird selbst eine Verkehrskontrolle zur Lebensgefahr?

Kleine Anfrage
vom 17.07.2023

Kleine Anfrage 2126

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Polizist lebensgefährlich verletzt Wird selbst eine Verkehrskontrolle zur Lebensgefahr?

Am Montagnachmittag, den 26. Juni 2023, spielten sich dramatische Szenen im Essener Stadtteil Borbeck ab, als eine alltägliche Polizeiaufgabe eskalierte. Der Polizei fiel gegen 16:20 Uhr ein Renault Megane auf, der von einem Mann gesteuert wurde und Verkehrsregeln missachtete. Als die Beamten den Wagen anhalten wollten, flüchtete dieser in eine Sackgasse. Um dem Fahrzeug den Fluchtweg zu versperren, stellten die Polizisten ihren Streifenwagen quer. Nachdem ein Beamter ausstieg, um sich dem Fahrzeug zu nähern, wendete der Fahrer und gab Vollgas. Dabei wurde der Polizist gezielt vom Wagen erfasst, auf die Kühlerhaube geschleudert und anschließend von dem Fahrzeug mitgeschleift.1

Ein Polizeisprecher schilderte den Tathergang wie folgt:

„Der Kollege fiel erst nach circa 30 Metern zu Boden, erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Er kämpft momentan im Krankenhaus ums Überleben!“2

Die Polizei löste daraufhin sofort eine Großfahndung aus und setzte dabei auch einen Polizeihubschrauber ein. Der geflüchtete Renaultfahrer konnte nach kurzer Zeit in Essen gestoppt und festgenommen werden. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 39 Jahre alten, bereits polizeibekannten Mann.3

Wie die Bild-Zeitung berichtet, soll auch ein Schuss gefallen sein. Allerdings sei noch unbekannt, von wem er abgegeben wurde. Allem Anschein nach wurde aber niemand getroffen. Darüber hinaus habe der Tatverdächtige keinen Führerschein. Der von ihm gesteuerte Renault ist auch nicht zugelassen und die Kennzeichen gehören nicht zum Fahrzeug.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Inwieweit wurde der Vorfall von einer Kamera, z. B. durch die Dashcam des
    Polizeifahrzeugs beziehungsweise der Bodycam der Polizeibeamten, aufgezeichnet?
  3. Wie war es dem Tatverdächtigen möglich, aus der Sackgasse mit dem Renault zu flüchten, obwohl das Polizeifahrzeug quer auf der Fahrbahn stand?
  4. Welche Ergebnisse liegen hinsichtlich des toxikologischen Gutachtens über den Tatverdächtigen vor?
  5. Wurden im Fahrzeug des Tatverdächtigen (illegale) Waffen oder Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, gefunden?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/beamter-in-essen-lebensgefaehrlich-verletzt-fluchtauto-rast-in-polizist-84471328.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2126 mit Schreiben vom 14. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächti­gen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 24.07.2023 unter anderem berichtet, bei ihrer Behörde werde derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen den sich in dieser Sache seit dem 27.06.2023 in Untersuchungshaft befindenden Be­schuldigten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, tätli­chem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit

mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geführt, in welchem die Ermittlungen andauerten. Bei dem Beschuldigten handelte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Der Beschuldigte sei mehrfach wegen diverser – zum Teil auch einschlägiger – Delikte vorbe­straft.

Zum Tathergang hat die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen im Wesentlichen mitgeteilt, dass nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Tatverdächtige sich am 26.06.2023 einer Verkehrskontrolle von zwei Polizeibeamten anlässlich eines Gurtverstoßes habe entzie­hen wollen. Als der Beschuldigte in einen Wendehammer eingefahren sei, hätten die Polizei­beamten ihm durch das schräg auf der Fahrbahn abgestellte Einsatzfahrzeug den Weg ab­schneiden wollen. Nachdem die Beamten das Einsatzfahrzeug verlassen hätten, sei der Be­schuldigte mit seinem Pkw beschleunigt direkt auf sie zugefahren. Ein Polizeibeamter sei von dem Fahrzeug des Beschuldigten erfasst und nachfolgend in einem mehraktigen Geschehen durch gezieltes Überfahren seines Körpers lebensgefährlich verletzt worden.

Von einer näheren Aufschlüsselung der Vorstrafen und Angaben zu dem Vornamen des Be­schuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem all­gemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgese­hen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffent­licher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamen­tarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entspro­chen.

  1. Inwieweit wurde der Vorfall von einer Kamera, z. B. durch die Dashcam des Poli­zeifahrzeugs beziehungsweise der Bodycam der Polizeibeamten, aufgezeichnet?

Dem vorgenannten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Essen zufolge konnte bei ei­nem in dem Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen eine Videoaufzeichnung, auf der der Vorfall zu erkennen ist, gesichert werden.

3. Wie war es dem Tatverdächtigen möglich, aus der Sackgasse mit dem Renault zu flüchten, obwohl das Polizeifahrzeug quer auf der Fahrbahn stand?

Hierzu teilte die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen mit, an der Stelle, an der das Einsatz­fahrzeug schräg auf der Fahrbahn gestanden habe, sei die Fahrbahn durch den dort begin­nenden Wendehammer verbreitert, so dass es dem Beschuldigten möglich gewesen sei, links an dem Einsatzfahrzeug vorbei zu fahren.

4. Welche Ergebnisse liegen hinsichtlich des toxikologischen Gutachtens über den Tatverdächtigen vor?

Das toxikologische Gutachten liegt ausweislich des vorbezeichneten Berichts noch nicht vor.

5. Wurden im Fahrzeug des Tatverdächtigen (illegale) Waffen oder Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, gefunden?

Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeugs des Beschuldigten seien keine Waffen, jedoch ein leeres Druckverschlusstütchen mit Anhaftungen aufgefunden worden. Diese seien gesi­chert und würden untersucht.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner