Kleine Anfrage 3835
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: Polizist schießt auf Angreifer in Mehrfamilienhaus – Wer war der Täter?
Am 22. April dieses Jahres kam es gegen 19:20 Uhr zu einem folgenschweren Polizeieinsatz in einem Mehrfamilienhaus in Essen-Horst. Die Beamten wurden zu dem Haus gerufen, da ein Mann meldete, dass er seinen als gestohlen gemeldeten Motorroller im Flur des Gebäudes gesichtet haben soll. Als die Einsatzkräfte vor Ort den Sachverhalt aufnahmen, wurden sie auf Geräusche aufmerksam, die vom Dachboden zu kommen schienen. Beim Überprüfen der Ursache dieser Geräusche fanden sie einen unbekannten 26-jährigen Mann vor. Dieser soll die Beamten nach kurzer Zeit mit etwas in seiner Hand, das die Polizisten als spitzen Gegenstand ausmachten, angegriffen haben. Aus diesem Grund machten die Beamten Gebrauch von ihren Dienstwaffen und einer schoss dem Angreifer mit zwei Schüssen ins Bein und ins Gesäß. Sofort wurde der Mann, welcher eine deutsche Staatsbürgerschaft haben soll, durch einen herbeigerufenen Notarzt und mehrere Rettungskräfte versorgt. Aus Gründen der Neutralität ermitteln nun Beamte der Kriminalpolizei Bochum, ob der Polizist gerechtfertigt und aus Notwehr seine Dienstwaffe eingesetzt hat.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige?
- Wie lautet der Vorname des Tatverdächtigen? (Bitte eine Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.bild.de/regional/essen/bei-einsatz-in-essen-polizei-schiesst-angreifer-26-nieder-6626b879efe50d3fd037054d.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3835 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat mir unter dem 23.05.2024 in Bezug auf das gegen den 26-jährigen Tatverdächtigen anhängige Ermittlungsverfahren berichtet, dass es den Vorwurf eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zum Gegenstand habe. Zum Tathergang hat sie im Wesentlichen mitgeteilt, dass zwei Polizeibeamte im Zuge der Ermittlungen zu einem als entwendet gemeldeten Kleinkraftrad den Beschuldigten im Dachbodenbereich eines Hauses in Essen angetroffen hätten. Der Beschuldigte habe nach seiner Entdeckung wiederholt erklärt, er steche sich ab. Dabei habe er sich langsam auf die Beamten rückwärts zubewegt, wobei er Gegenstände vor seiner Brust in den Händen gehalten habe. Nachdem die Beamten wiederholt gerufen hätten „Messer weg“ und der Einsatz eines Distanzelektroimpulsgerätes keine Wirkung gezeigt habe, hätten die Beamten von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Der Beschuldigte habe einen Durchschuss des rechten Oberschenkels sowie drei Schussverletzungen im Bereich des Gesäßes und der linken Hüfte erlitten. Die Ermittlungen – auch in Bezug auf die an dem Einsatz beteiligten beiden Polizeibeamten – dauerten an.
- Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
Dem vorbezeichneten Bericht zufolge ist der 26-jährige Beschuldigte unter anderem wegen Delikten gegen das Eigentum und das Vermögen vorbestraft.
Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des/der Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? Der 26-jährige Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger.
- Wie lautet der Vorname des Tatverdächtigen? (Bitte eine Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Von einer Mitteilung des Vornamens des 26-jährigen Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Ergänzend wird auf den letzten Satz der Antwort auf die Frage 2 Bezug genommen.
- Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Aus den im zweiten Absatz der Antwort auf die Frage 2 genannten Gründen wird auch insoweit von einer Auskunft abgesehen.