Kleine Anfrage 5034
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen: Schüsse auf Autos führen zu einem SEK-Einsatz – Was sind die Hintergründe?
Am Freitagmittag, den 17. Januar 2025 setzte ein Autofahrer kurz vor 13:00 Uhr einen Notruf ab, wonach sein Auto kurz zuvor womöglich durch Schüsse beschädigt worden sei. Im Laufe der Ermittlungen meldeten sich nach Angaben eines Polizeisprechers noch drei weitere Fahrzeugbesitzer, deren Autos offenbar ebenfalls beschossen worden waren. Nach ersten Erkenntnissen soll es sich dabei allerdings nicht nur um eine scharfe Waffe gehandelt haben.1
Polizeibeamte konnten eine Wohnung in der Friedrichstraße in der Essener Innenstadt ausfindig machen, aus der die Schüsse womöglich abgefeuert worden waren. Aus Sicherheitsgründen forderte die Polizei Spezialeinheiten für den Zugriff an. Das SEK verschaffte sich schließlich Zugang zur Wohnung und traf darin auf zwei Männer, die vorläufig festgenommen wurden. In der Wohnung fanden die Beamten außerdem eine Waffe, bei der es sich allerdings nicht um eine scharfe Waffe gehandelt haben soll. Ob aus ihr gefeuert und mit welcher Art von Munition geschossen wurde, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Nach Angaben des Essener Polizeisprechers lief die Spurensuche auch am Nachmittag weiter.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
- Wie viele Straftaten, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde, wurden in Essen von 2015 bis heute pro Jahr registriert?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.derwesten.de/staedte/essen/essen-schuesse-friedrichstrasse-id301326430.html.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5034 mit Schreiben vom 6. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 06.02.2025 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren gegen einen Heranwachsenden und einen Jugendlichen mit jeweils deutscher Staatsangehörigkeit wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz geführt. Den Beschuldigten werde nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zur Last gelegt, mit einer erlaubnispflichtigen CO2-Pistole, die im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung sichergestellt worden sei, auf parkende sowie an einer Lichtzeichenanlage haltende Fahrzeuge geschossen zu haben.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gewonnen werden.
Solche Erkenntnisse geben regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der anschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Beschuldigter ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
- in drei Fällen wegen Sachbeschädigung,
- in zwei Fällen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und
- in einem Fall wegen Hehlerei.
Darüber hinaus ist der Beschuldigte in der Vergangenheit in sechs Fällen als vermisste Person und in einem Fall im Rahmen einer Personenkontrolle polizeilich in Erscheinung getreten.
Der zweite Beschuldigte wird als polizeilicher Intensivtäter geführt und ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung nachfolgender Straftaten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten:
- in 34 Fällen wegen Diebstahlsdelikten,
- in acht Fällen wegen Sachbeschädigung,
- in drei Fällen wegen Hausfriedensbruch,
- in drei Fällen wegen Hehlerei,
- in zwei Fällen wegen Körperverletzungsdelikten,
- in zwei Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
- in einem Fall wegen Bedrohung,
- in einem Fall wegen Betrugs,
- in einem Fall wegen Nötigung,
- in einem Fall wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und
- in einem Fall wegen unbefugten Gebrauchs von Kraftwagen.
Darüber hinaus ist der zweite Beschuldigte in der Vergangenheit in nachfolgenden Fällen an polizeilichen Verfahren beteiligt gewesen:
- in 19 Fällen als vermisste Person,
- in fünf Fällen als Zeuge in Ermittlungsverfahren wegen Totschlags, Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden, Fahrens ohne Fahrerlaubnis (zweimal),
- in drei Fällen als Geschädigter in Diebstahls-, Erpressungs- und Körperverletzungsverfahren,
- in drei Fällen im Rahmen von Verkehrs- bzw. Personenkontrollen,
- in zwei Fällen als verursachender Beteiligter eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden,
- in einem Fall als Beteiligter des Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
- in einem Fall wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz und
- in einem Fall im Rahmen eines Hilfeersuchens.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen?
Die Tatverdächtigen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. - Wie viele Straftaten, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde, wurden in Essen von 2015 bis heute pro Jahr registriert?
Als Datengrundlage für die Beantwortung der Frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Nordrhein-Westfalen. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten des Jahres 2024 noch nicht vor.
Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen“ gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Waffengesetz. Mit einer Schusswaffe gedroht ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z. B. auch durch Spielzeugpistole). Zur Beantwortung der Frage weise ich in der nachfolgenden Tabelle die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle in Essen in den Jahren von 2015 bis 2023 aus, bei denen eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Werden zur Tatbegehung unterschiedliche Tatmittel verschiedener Gattungen eingesetzt, so sind Schusswaffen vor allen anderen Tatmitteln zu erfassen.