Essen: Schüsse vom Balkon eines Mehrfamilienhauses – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 22.11.2023

Kleine Anfrage 2920

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Essen: Schüsse vom Balkon eines Mehrfamilienhauses Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 28. September 2023, Drucksache 18/5795 auf meine Kleine Anfrage vom 27. Juli 2023, Drucksache 18/5165, wurde auf meine Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)?“1

wie folgt geantwortet:

„Im gegenständlichen Sachverhalt konnte bisher kein Anfangsverdacht für eine Straftat begründet werden, weshalb auch kein staatsanwaltschaftliches Verfahren eingeleitet wurde.

Zum Stand der Ermittlungen hat die Kreispolizeibehörde Essen zuletzt am 11.08.2023 im Wesentlichen berichtet, dass der 29-jährige syrische Betroffene vom Balkon eines Mehrfamilienhauses mehrere Schüsse aus einer sogenannten „Schreckschusspistole“ abgegeben habe. Es seien sowohl die PTB-Waffe als auch Schreckschusspatronen sichergestellt worden. Derzeit werde wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz wegen unerlaubten Schießens außerhalb von Schießstätten ermittelt. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Straftatbestände wurden geprüft?
  2. Warum lag jeweils der den unter 1 in Frage gekommenen Delikten kein Anfangsverdacht einer Straftat vor?
  3. Seit wann befindet sich der Syrer in Deutschland?
  4. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Syrer nach Deutschland?
  5. Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug des Syrers? (Bitte einzeln aufführen.)

Markus Wagner

 

MMD18-6872

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 20.10.2023, Drs. 18/6460, S. 2.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2920 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Welche Straftatbestände wurden geprüft?

Es wurden alle in Frage kommenden Straftatbestände aus §§ 51, 52 WaffG geprüft.

  1. Warum lag jeweils der den unter 1 in Frage gekommenen Delikten kein Anfangs­verdacht einer Straftat vor?

Nach dem Ergebnis der vor Ort durchgeführten Ermittlungen lagen die Tatbestandsvorausset­zungen aus §§ 51, 52 WaffG nicht vor. Ein Anfangsverdacht konnte nicht begründet werden.

Auf dem Balkon wurden ausschließlich verschossene Patronenhülsen erlaubnisfreier Kartuschenmunition zum Gebrauch in erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) aufgefunden. Auf dem in der Wohnung befindlichen Couchtisch wurde eine halbauto­matische SRS-Waffe aufgefunden und sichergestellt. Damit hat der Betroffene den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht.

  1. Seit wann befindet sich der Syrer in Deutschland?
    Die Person hält sich seit Juli 2011 im Bundesgebiet auf.
  2. Auf welchem Einreiseweg gelangte der Syrer nach Deutschland?

Die zuständige Ausländerbehörde hat berichtet, dass die Person nach eigenen Angaben nach einem Voraufenthalt in der Türkei auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist ist.

  1. Wie viele Eintragungen wegen welcher Delikte beinhaltet der Bundeszentralregisterauszug des Syrers? (Bitte einzeln aufführen.)

Die erbetenen Informationen liegen der Landesregierung nicht vor, weil ausweislich der Ant­wort der Landesregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 2200 (LT-Drs. 18/5795, S. 2) in dem gegenständlichen Sachverhalt kein staatsanwaltschaftliches Verfahren eingeleitet wurde, in dem eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister hätte erfolgen können. Von einer Abfrage im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird unter Abwägung des parlamentari­schen Informationsanspruchs mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ab­gesehen.

 

MMD18-7607

Beteiligte:
Markus Wagner