Kleine Anfrage 5449
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Essen und Köln: Beamte versäumen, Tat sofort an das Ministerium zu melden – Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 27. November 2024, Drucksache 18/11619, auf meine Kleine Anfrage vom 10. Oktober 2024, Drucksache 18/11003, wurden die Fragen 3, 4 und 5
„Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass solche Kommunikationsfehler zwischen Polizei und Ministerium in Zukunft vermieden werden?
Inwiefern plant die Landesregierung, die internen Abläufe und Kommunikationswege bei polizeilichen Einsätzen zu überprüfen und zu optimieren?
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall für die Schulung und Sensibilisierung der Polizeikräfte in Bezug auf die zeitnahe Meldung schwerwiegender Vorfälle?“1
aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:
„Die Meldungen wichtiger Ereignisse sind auf Grundlage des oben genannten WE-Meldeerlasses umfassend geregelt und bedürfen, auch nach Betrachtung dieses Einzelfalls, keiner Anpassung.
Darüber hinaus werden polizeiliche Einsätze grundsätzlich nachbereitet. Die in diesem Rahmen gewonnen Erfahrungen werden unter anderem hinsichtlich einer Relevanz für die Optimierung bestehender Prozesse geprüft. Insoweit Bedarfe zur Anpassung von Prozessen, zur Ergänzung von Fortbildungen oder der Sensibilisierung von Polizeikräften erkannt werden, erfolgt eine Umsetzung durch die zuständigen Stellen.
In dem konkreten Fall ergab die durchgeführte Einsatznachbereitung, dass bereits zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Unfallaufnahme in Köln, auch ohne Kenntnis des vorausgegangenen Sachverhalts in Essen, eine Einordnung als Amoktat hätte erfolgen müssen. Hieraus hätte sich eine unverzügliche Berichterstattung mittels WE-Meldung ergeben. Der zeitlich vorgelagerte Geschehensablauf in Essen hat bei isolierter Betrachtung hierzu keine Veranlassung gegeben.
Eine solche Einordnung als Amoktat durch das PP Köln wäre gleichwohl für die tatsächliche Einleitung von gefahrenabwehrenden Maßnahmen unerheblich gewesen, da der Tatverdächtige unmittelbar vor Ort gesichert werden konnte.“2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Warum ist zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Unfallaufnahme in Köln, auch ohne Kenntnis des vorausgegangenen Sachverhalts in Essen, eine Einordnung als Amoktat nicht erfolgt?
- Wieso hat der zeitlich vorgelagerte Geschehensablauf in Essen (bei isolierter Betrachtung) keine Veranlassung zu einer WE-Meldung gegeben?
- Gilt die Einschätzung zu Frage 2 ex nunc oder ex tunc?
- Welche Folgen wären eingetreten, wenn der Tatverdächtige nicht unmittelbar vor Ort hätte gesichert werden können?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 27. November 2024, Drucksache 18/11619.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5449 mit Schreiben vom 15. Mai 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Warum ist zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Unfallaufnahme in Köln, auch ohne Kenntnis des vorausgegangenen Sachverhalts in Essen, eine Einordnung als Amoktat nicht erfolgt?
Ein wie im zugrundeliegenden Sachverhalt dynamischer Geschehensablauf mit insgesamt drei aufeinanderfolgenden Verkehrsunfällen ist oftmals von Informationsdefiziten und gleichzeitig durch einen hohen Entscheidungsdruck gekennzeichnet. Durch die eingesetzten Kräfte des Polizeipräsidiums (PP) Köln wurde der Gesamtkomplex zur Einsatzzeit in der Gesamtbetrachtung als Verkehrsdelikt bewertet und entsprechend bearbeitet. Im Rahmen der Einsatznachbereitung wurde jedoch festgestellt, dass eine Einordnung als Amoktat hätte erfolgen müssen.
Es ist gleichwohl festzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen mit Blick auf den Täter, der bereits im Rahmen des laufenden Einsatzgeschehens festgenommen werden konnte, vollumfänglich getroffen wurden. Eine Sensibilisierung der eingesetzten Kräfte wurde veranlasst.
Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der Kleinen Anfrage 4626 (LT-Drs. 18/11619) sowie meinen schriftlichen öffentlichen Bericht zum Tagesordnungspunkt „Essen und Köln: Taxifahrer fährt absichtlich Frauen um – Handelte es sich dabei um ein Attentat?“ für die Sitzung des Innenausschusses des Landtags am 05.09.2024 (Vorlage 18/2931).
- Wieso hat der zeitlich vorgelagerte Geschehensablauf in Essen (bei isolierter Betrachtung) keine Veranlassung zu einer WE-Meldung gegeben?
Eine Berichterstattung an das Ministerium des Innern im Zusammenhangmit Verkehrsunfällen als wichtiges Ereignis (WE-Meldung) ist durch den sog. WE-Meldeerlass (Runderlass des Ministeriums des Innern vom 02.11.2018, 412-60.23.02) geregelt. Bei isolierter Betrachtung ist für den Geschehensablauf in Essen bei der vorgenommenen Einordnung als Verkehrsunfall mit Personenschaden und Flucht das Absetzen einer WE-Meldung grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Gilt die Einschätzung zu Frage 2 ex nunc oder ex tunc?
Die Einschätzung zu Frage 2 gilt ex tunc.
- Welche Folgen wären eingetreten, wenn der Tatverdächtige nicht unmittelbar vor Ort hätte gesichert werden können?
Über die zu diesem Zeitpunkt beim Tatverdächtigen bestehenden Absichten und somit weiteren möglichen Handlungsschritte liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Eine Beantwortung dieser Frage wäre rein spekulativ.