Etablierte Politik immer dreister: Schönheit auf Kosten der Steuerzahler? – Nein, bes­seres Aussehehen ist Privatsache und muss auch so finanziert werden. – Wir werden die Selbstbedienungsmentalität der Politiker stoppen.

Antrag
vom 12.09.2023

Antrag

der Fraktion der AfD

Etablierte Politik immer dreister: Schönheit auf Kosten der Steuerzahler? Nein, bes­seres Aussehehen ist Privatsache und muss auch so finanziert werden. Wir werden die Selbstbedienungsmentalität der Politiker stoppen.

I. Ausgangslage

„Das Geld anderer Leute“, den Titel dieses Films von 1991 mit Danny DeVito scheint sich die etablierte Politik mehr und mehr zu eigen zu machen. Das Geld anderer Leute, es ist das Geld der Bürger, der Wähler, der Steuerzahler. Neu- und Erweiterungsbauten der Landes- und Bun­desregierungen, aber auch der Parlamente werden immer größer, luxuriöser und teurer. Nord­rhein-Westfalen geht dabei – wie so oft – mit schlechtem Beispiel voran. Die Beamtenstäbe in den Ministerien werden aufgebläht und die Pensionslasten dafür auf die kommenden Genera­tionen verschoben. Der Bezug dazu, dass es sich bei der zur Finanzierung herangezogenen Mittel um das hart erarbeitete Geld des Souveräns handelt, geht immer mehr verloren. Ver­hältnismäßig neu ist dabei die Idee, auch noch die Kosten der eigenen Außenwirkung zum einem immer weiter zu erhöhen und diese dann zum anderen auch noch auf die Steuerzahler abzuwälzen.

Die alleinerziehende Mutter, die sich morgens auf den Weg macht, um ihre Tochter in die Kita zu bringen und danach bei Lidl an der Kasse unseren Einkauf berechnet, muss ihren Lippen­stift natürlich genauso privat bezahlen wie der Freiberufler seinen Friseurbesuch, durch wel­chen er dank seiner neuen Außenwirkung womöglich mehr Aufträge generiert. Ein Teil der etablierten Politik hat sich nun allerdings dazu aufgemacht, das für sich selbst anders einzu­richten – und zwar auf Kosten des Steuerzahlers die privaten Ausgaben zu sozialisieren. Das ist anmaßend und kommt einer politischen Veruntreuung von Steuergeldern gleich.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, sind die Ausgaben für Maskenbildner, Visagisten und Fotogra­fen seit dem Regierungswechsel 2021 rasant gestiegen. Das belegt eine Aufstellung der Bun­desregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der AfD. So hat es sich Bundesaußenminis­terin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) im vergangenen Jahr 136.552,50 Euro kos­ten lassen, sich von einer Maskenbildnerin schminken zu lassen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verursachte 2022 Kosten in Höhe von 39.910,95 Euro, die durch engagierte Visagisten entstanden. Darüber hinaus kamen noch weitere 510.764,54 Euro für professionelle Fotos dazu. Ebenfalls 2022 verursachte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) Kosten in Höhe von 83.184,06 Euro durch Fotografen. Dem ehemaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) reichten 2018 noch professionelle Fotos, die „nur“ 31.798,50 Euro verursachten.1

Ließ sich Horst Seehofer (CSU) noch für rund 11.000 Euro im Jahr 2017 fotografieren, sind seitdem die Kosten für Fotografen um ein Vielfaches gestiegen. Die bayerische Staatskanzlei gab 2022 allein 178.618,13 Euro für die Honorare von freien Fotografen aus – darunter 60.000 Euro „für nachgeholte Termine aus den Vorjahren“.2 Seit Jahresbeginn 2023 fallen pro Monat in der Staatskanzlei Kosten von mehr als 25.000 Euro an, die selbstverständlich der Steuer­zahler zu begleichen hat. Neben der Vorsitzenden der bayerischen SPD, Ronja Enders, führte SPD-Fraktionschef Florian von Brunn dazu aus:

„Markus Söder gibt mit rund 220.000 Euro im Jahr 2022 mehr als das Zwanzigfache für Foto­grafen aus als Horst Seehofer.“3

Allerdings bleibt in diesem Zusammenhang unklar, warum von 220.000 Euro gesprochen wurde und somit knapp 40.000 mehr als die dpa berichtete.

Im Durchschnitt zahlten Privatkunden – also nur die, die es sich leisten konnten – im Jahre 2017 rund 800,00 Euro als Tagessatz für einen Fotografen.4 Möchte man beispielsweise die Hochzeitsfeier, den schönsten Tag seines Lebens, durch einen Fotografen für die Ewigkeit festhalten lassen, können dafür schon mal bis zu 3.000,00 Euro zu Buche schlagen. Für einen Normalverdiener ist das eine Menge Geld, deren Ausgabe wohlüberlegt sein will und vielen nicht möglich sein wird. Ist man allerdings Ministerpräsident von Bayern, muss man sich dar­über scheinbar keine Gedanken machen, solche Beträge können da wie Peanuts wirken.

Politiker, insbesondere Bundes- und Landesminister, sind Personen des öffentlichen Lebens. Ihr Beruf beinhaltet zwangsläufig, dass sie Reden halten, Interviews geben und Gäste in di­versen Talkrunden sind. Dass sie dabei gut aussehen wollen und hierfür auf professionelle Hilfe zurückgreifen, ist nachvollziehbar. Allerdings ist der finanzielle Aufwand, um deutsche Politiker aufzuhübschen, größer, als man vermutet. Die Kosten scheinen keine Rolle zu spie­len; es handelt sich schließlich auch nur um Steuergelder.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat zu Beginn dieses Jahres bekannt gegeben, dass sie zur Hessenwahl im Oktober 2023 antreten wird. Während dieses Wahlkampfes führt sie das Amt der Bundesinnenministerin weiterhin aus und kündigte gleichzeitig an, nur nach Hessen zu wechseln, wenn sie dort Ministerpräsidentin wird. Auf ihrem Twitter beziehungs­weise mittlerweile X-Account teilte sie mit:

„Ich bin mit voller Kraft Bundesinnenministerin. Künftig werde ich hier aber auch über meine Arbeit als SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Hessen informieren, daher wird die­ser Kanal nicht mehr von meinem Ministerium betreut.“5

Unverblümt macht sie damit deutlich, dass sie offenbar ihr Amt und ihre Kandidatur vermischt.

Während der monatelangen Schließung der Friseure und Kosmetiker in unserem Land sorgte die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die auf jeder erdenklichen Dienstreise und bei der Wahrnehmung jeglicher öffentlicher Termine die Dienste einer freiberuflichen Vi­sagistin in Anspruch nimmt, für berechtigte Kritik. Während ganz Deutschland mit immer län­gerem Haar zur Arbeit gehen musste und die Öffnung der Friseursalons herbeisehnte, ließ sich Angela Merkel professionell frisieren und schminken. Die eigenen, über Monate angeord­neten Regeln galten nicht für sie selbst. Man verfährt schließlich nach dem Motto: Alle sind gleich, aber einige sind gleicher. Nicht nur die Bundeskanzlerin bedient sich ungeniert aus dem Steuersäckel. Die Liste der Ministerien ist lang, die sich ebenfalls daraus bedienen und sich so körpernahe Dienstleistungen durch den Steuerzahler finanzieren ließen und weiterhin lassen. Darüber hinaus stellt sich jedoch die Frage, inwiefern der Steuerzahler für Frisur und Make-up von Politikern verantwortlich ist. Vertreter unseres Staates sollten in der Lage sein, sich den Friseurbesuch auch aus eigenen Mitteln zu finanzieren oder selbst für ein anspre­chendes Äußeres zu sorgen, wie es Millionen Menschen in diesem Land Tag für Tag tun. Schließlich werden sie großzügig durch den steuerzahlenden Bürger alimentiert.

Diese Ungerechtigkeiten und das anmaßende Verhalten vieler Politiker dieses Landes wären wahrscheinlich unbeachtet geblieben, wenn nicht die Bundestagsfraktion der AfD bereits An­fang 2021 kritisch durch eine Kleine Anfrage nachgefragt hätte, welche Ministerien Steuergeld verwenden, damit sich deren Vertreter aufhübschen können. So entstanden im Bundesminis­terium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Berichtszeit­raum 2011 bis 2021 Kosten in Höhe von 13.574,54 Euro für die Inanspruchnahme von Visa-gisten.6

Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Visa­gisten, Frisören sowie Kosmetikern rechtfertigt vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Infekti-onsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, wonach „das Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sowie Sonnenstudios weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten“ dürfen, wurde auf eine Antwort der Bundesregierung ver-wiesen.7 Darin heißt es:

„Die Bundeskanzlerin nimmt für Make-Up und Frisur die Leistungen einer freiberuflichen As­sistentin in Anspruch. Dabei sind die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts maß-geblich.“8

Diese knappe Begründung der Bundesregierung zeigt ganz deutlich, dass sich die politische Elite dieses Landes vom eigenen Volk weit entfernt hat und die Sorgen und Nöte der Bevöl­kerung nicht ernst nimmt. Es ist absolut nicht plausibel zu erklären, warum Handlungsempfeh­lungen des Robert Koch-Instituts im Bundeskanzleramt umgesetzt werden können, aber in einem Frisiersalon in Nordkirchen oder Düsseldorf nicht.

Obwohl die ehemalige Bundeskanzlerin eine Rente in Höhe von rund 15.000 Euro brutto mo­natlich erhält – ein Durchschnittsverdiener müsste dafür etwa 468 Jahre arbeiten –, zahlt der Bund und damit der Steuerzahler weiterhin für das Styling der Altkanzlerin.9 Seit Ende ihrer Amtszeit sind für professionelle Hilfe bei Frisur und Make-up mehr als 55.000 Euro zusam­mengekommen. Wie die Bild-Zeitung Anfang August dieses Jahres berichtete, „hat die Regierung bisher 17.200 Euro für Merkels Styling berappen müssen, 2022 waren es insge­samt 37.780 Euro. Das macht rund 3.000 Euro – pro Monat! Dazu kommen Kosten, wenn die Stylistin Merkel auf Reisen begleitet.“10

Der deutsche männliche Bürger geht durchschnittlich 5,5-mal pro Jahr zum Friseur und bezahlt dabei durchschnittlich 15,50 Euro pro Haarschnitt. Geht man von sechs Besuchen aus, so ergibt sich daraus eine Gesamtsumme in Höhe von 93,00 Euro. Damen gehen im Durchschnitt 6,5-mal pro Jahr zum Friseur und bezahlen dabei im Schnitt etwa 43,30 Euro pro Besuch.11 Geht man von sieben Besuchen aus, ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 303,00 Euro.

Auch die nordrhein-westfälische Landtagsfraktion der AfD hatte sich im Februar dieses Jahres der Thematik angenommen und wollte durch eine Kleine Anfrage in Erfahrung bringen, welche Landesministerien seit dem Jahr 2010 Visagisten, Friseure, Maskenbildner, Kosmetiker und sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen in Anspruch genom­men haben. Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion abgefragt, welche Kosten dabei jährlich ent­standen sind. Die Antwort der Landesregierung fiel mehr als schmallippig aus. Dass Visagisten und Friseure sowie Maskenbildner beauftragt wurden, steht außer Frage. Allerdings wurde darauf verwiesen, dass „eine Bearbeitung der Fragen […] eine händische Durchsicht […] er­forderlich“ mache, „die innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten ist“.12

Zumindest bezog sich die Landesregierung in ihrer Antwort auf noch feststellbare Dienstleis­tungen im Jahr 2022 und verwies dabei auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1266 der FDP-Landtagsfraktion. In dieser sind 23 Dienstleistungen, Rechnungssummen und Anlässe aufge­führt. Die Höhe der Rechnungen erstrecken sich von 184,00 Euro für „Make-Up“ bis zu 2.136,10 Euro für „Hair und Make-Up“ und summieren sich insgesamt auf 10.574,05 Euro.13 In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass diese Kosten selbstverständlich – um weiter­hin im Duktus der Landesregierung zu bleiben – in einem „vertretbaren Aufwand“ vom Steuer­zahler getragen werden, nicht von den Politikern, die sie verursachen.

Die nordrhein-westfälische FDP-Fraktion hat sich im Juli 2022 in Form einer Kleinen Anfrage damit auseinandergesetzt, was das Landespresse- und Informationsamt der Landesregierung finanziert. Die Oppositionsfraktion bezieht sich dabei auf einen „Bericht des Kölner Stadtan­zeigers vom 3. Juni 2022 über die Unterstützung des Social-Media-Wahlkampfes des CDU-Spitzenkandidaten Hendrik Wüst“, der „Fragen hinsichtlich der Rolle des Landespresse- und Informationsamtes vor allem in Wahlkampfzeiten“ aufwirft. Bei Durchsicht einiger Beiträge in sozialen Netzwerken ist zumindest fraglich, warum diese offenbar auf ihre Öffentlichkeitswirk­samkeit hin ausgelegten Termine, die nach öffentlich zugänglichen Quellen häufig vor allem ein Besichtigungstermin mit dem Ministerpräsidenten gewesen sind, ausgerechnet in der hei­ßen Wahlkampfphase stattgefunden haben. Diese Frage stellt sich beispielsweise beim „Eh-renpatentreffen mit Zwillingen im Gelsenkirchener Zoo“ oder beim „Fototermin im Krefelder Schwimmbad“.14 Zur Beantwortung der Fragen, wie viele einzelne Einsätze externer Fotogra­fen, Videografen und Kamerateams in der gesamten 17. Wahlperiode eingesetzt wurden und welche Kosten dadurch entstanden, verweist die Landesregierung auf eine Tabelle. Aus dieser geht hervor, wann, wo und zu welchem Kostenbetrag auf Dienstleistungen zurückgegriffen wurde. Neben vielen Kostenpositionen im dreistelligen Bereich fallen immer wieder Positionen im vierstelligen Bereich auf, unter anderem Düsseldorf am 25./27.10.2021 mit 2.499,00 Euro und Bonn am 06.04.2022 mit 2.886,94 Euro auf sowie Wuppertal am 11.04.2022 mit 4.226,88 Euro, als Wüst als neuer Schirmherr die Kinder- und Jugend-Universität für das Bergische Land besuchte.15

Darüber hinaus wird der Steuerzahler auch noch durch weitere eigene Beschäftigte, die sich dienstlich fotografierend oder filmend bei Terminbegleitungen der Ministerpräsidenten betäti­gen, belastet. Hierzu räumt die Landesregierung freimütig ein:

„Mit Beginn der 17. Wahlperiode wurde die Arbeit in der Pressestelle der Staatskanzlei in eine integrierte Kommunikationsstruktur umgestellt. Entsprechend des Prinzips eines Newsrooms, werden Inhalte und Themen zentral gesteuert und für die verschiedenen Zielgruppen mög­lichst passgenau über verschiedene Kanäle ausgespielt. In der Pressestelle als Teil des Lan-despresse- und Informationsamtes Nordrhein-Westfalen sind die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend kanalübergreifend für die Erstellung, Aufbereitung und Ausspielung von Inhalten und somit sowohl für die digitale Kommunikation als auch für klassische Presse­arbeit zuständig. Eine Trennung dieser Tätigkeiten liegt bewusst nicht vor, um ganzheitliches Arbeiten sowie entsprechende Synergien zu ermöglichen und zu nutzen. Sofern ein Termin des Ministerpräsidenten eine Begleitung durch die Pressestelle erfordert, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fotografierend oder filmend tätig. Diese Aufgaben werden von Referentinnen und Referenten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Pressestelle wahrge­nommen. Eine Dokumentation über Terminbegleitungen von Sachbearbeiterinnen und Sach­bearbeitern sowie von Referentinnen und Referenten des Landespresse- und Informations­amts erfolgt grundsätzlich nicht.“16

Die Landesregierung verkennt offensichtlich die Tatsache, dass sie auf finanzielle Mittel zu­rückgreift, die sie weder selbst erwirtschaftet hat noch die dafür grundsätzlich zur Verfügung gestellt wurden. Es handelt sich ausschließlich um Steuergeld, das durch die Bürger dieses Landes hart erarbeitet wird. Insofern sollte es für die Landesregierung eine Selbstverständ­lichkeit und persönlicher Anspruch sein, vollkommen transparent über Ausgaben für Friseure, Visagisten, Maskenbildner, Kosmetiker und sonstige Dienstleister aus dem Bereich der kör­pernahen Dienstleistungen zu informieren. Wo jeder normale Bürger seine finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse detailliert offenlegen muss, wenn er darauf angewiesen ist, auf Steuermittel zurückgreifen, verschanzt sich die Landesregierung hingegen hinter fadenschei­nigen Ausreden. Die Begründung, dass die Beantwortung einer Kleinen Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten sei, zeigt deutlich, dass die berechtigten Interessen der Bürger überhaupt keine Rolle mehr spielen. Es grenzt an eli­tären Hochmut, sich aus der Staatskasse zu bedienen und gleichzeitig transparent und voll­umfänglich darzulegen, was das den Steuerzahler gekostet hat.

Ohnehin ist es nicht Aufgabe des Steuerzahlers, für das äußere Erscheinungsbild von Politi­kern zu zahlen. Landesminister haben ein großzügig bemessenes monatliches Salär, dass es ihnen ermöglich, auf privater Ebener auf Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen zurückzugreifen. Seit Jahren fordert und erwartet die Politik von ihrem Sou­verän, dass sich dieser in Verzicht übt. Die vom Volk geforderte Sparsamkeit sowie der gefor­derte Verzicht, sind hier allerdings nicht zu erkennen. Die Politik hätte hier ein klares Signal setzen können, ist aber mal wieder nicht mit gutem Beispiel vorangegangen. Auch der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass gerade „in Zeiten vermeintlich knapper Kassen, von Rekordverschuldung und Rezessionsängsten […] es ein gutes Signal an den Steuerzahler [wäre], die Ausgaben für teure Visagisten zu reduzie­ren und sich zweimal zu überlegen, ob ein Fotograf engagiert werden muss, um den eigenen Auftritt ins gewünschte Licht zu rücken.“17

Des Weiteren ist es auch in vergleichbaren Berufen nicht üblich, dass allgemeine Gelder für private Zwecke genutzt werden.

Darüber hinaus liegt hier auch eine klare Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Opposition vor, da die Landesregierung auf Steuermittel zurückgreift, die für die Oppositionsparteien rich­tigerweise so nicht zur Verfügung stehen. Demokratietheoretisch entscheidet der Wettbewerb der Ideen, in unserer Tradition getragen von den Parteien als Ideenträgern, über die Zusam­mensetzung des Parlamentes und damit indirekt über die Ausrichtung der Regierung. Wenn jedoch Regierungsvertreter sich eigene Stäbe aufbauen sowie externe Berater und Dienstleis-ter zur Steigerung ihres Images in Anspruch nehmen und damit zur Absicherung ihrer Macht auf Kosten des Steuerzahlers nutzen, dann verzerrt dies evident den Wettbewerb und damit faire Bedingungen im Wettstreit der Meinungen.

Die Zeiten eines „L’Etat c’est moi“ sind für uns genauso vorbei wie der etwaige Ratschlag der politischen Klasse, das Volk möge doch Kuchen essen, wenn ihm das Brot dank der politisch verschuldeten Inflation zu teuer geworden sei. Es ist stattdessen an der Zeit, zu einem Amts­ethos zurückzukehren, welches wieder Demut, Bescheidenheit und Sparsamkeit umfasst.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Ausgaben für die persönliche Außenwirkung beziehungsweise für das persönliche Aussehen des Ministerpräsidenten und der Landesminister sind deren private Angele­genheit.
  2. Die Ausgaben für Fototermine der Mitglieder der Landesregierung sind auf freiwilliger Basis einer Selbstverpflichtung auf das Minimum der amtsgeschäftlichen Notwendigkei­ten zu begrenzen.
  3. Die Ausgaben für Konten in den sozialen Medien sind klar zwischen persönlichen, par­teipolitischen und amtsgeschäftlichen Motiven zu trennen. Das gilt auch für den Fall ei­nes Ausscheidens aus dem betreffenden Amt.
  4. Der Ministerpräsident und die Landesminister sind weit mehr als ausreichend bezahlt. Anstatt immer weitere Ausgaben aus der persönlichen Sphäre dem Steuerzahler zur Last zu legen, sind stattdessen Demut und (Amts-)Ethos wieder in den Vordergrund zu stellen.
  5. Der Ministerpräsident und die Landesminister verfügen über weit mehr als ausreichende Pensionsansprüche. Im Bewusstsein dieser persönlichen Privilegien, erwarten wir ein gesondertes Gespür für das, was sich mit der Amtsführung ethisch-moralisch vereinba­ren lässt und was nicht.
  6. Eine Inanspruchnahme haushalterischer Mittel für die eigene persönliche Außenwirkung respektive ein besseres Aussehen durch die Mitglieder der Landesregierung stellt eine ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung im demokratischen Wettstreit der Meinungen mit der Opposition dar.
  7. Es bedarf einer klaren Regelung, wie die Mitglieder der Landesregierung mit derarti­gen Beauftragungen umzugehen haben. Zu deren Erstellung bieten sich die Expertise des Landesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahler an.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. auf Aufträge, welche aus vom Steuerzahler aufgebrachten Mitteln des Haushaltes für Friseure, Visagisten und Kosmetiker finanziert werden sollen, freiwillig vollständig zu ver­zichten.
  2. Aufträge an Foto- und Videografen freiwillig auf ein amtsgeschäftliches Minimum zu be­grenzen.
  3. für alle Beauftragungen für die unter 1 und 2 genannten Fälle eine eindeutige Hand­lungsanweisung für die Mitglieder der Landesregierung im Umgang mit derartigen Sach­verhalten zu erarbeiten oder gegebenenfalls vorhandene Regelungen zu präzisieren und diese bis zum 1. Dezember 2023 vorzulegen sowie sich selbst öffentlich, schriftlich und in Praxis dazu zu bekennen, die Ausgaben für die eigene persönliche Außenwirkung respektive das persönliche Aussehen so selbstverständlich privat zu tragen, wie dies auch für den Souverän der Fall ist.

Markus Wagner
Sven W. Tritschler
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/dick-aufgetragen-so-verpudern-politiker-unser-steuergeld-fuer-haare-und-make-up-82670572.bild.html.

2 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article246678732/Markus-Soeder-Fotos-von-Bayerns-Ministerpraesident-kosten-Steuerzahler-220-000-Euro.html.

3 Ebenda.

4 https://www.berufsfotografen.com/news/wo-liegt-der-tagessatz-eines-professionellen-fotografen

5 https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/kommentar-meinung-innenministerin-und-spd-spitzenkandidatin-in-hessen-nancy-faeser-spd-und-ihr-twitter-wahlkampf-so-geht-es-nicht-frau-minis-terin-li.313729.

6 Antwort der Bundesregierung vom 01.03.2021, Drs. 19/27101.

7 Ebenda.

8 Drucksache 19/26440 vom 05.02.2021.

9 https://www.merkur.de/wirtschaft/angela-merkel-rente-geld-pension-sold-pro-monat-ruhestand-ge-halt-verdienst-kanzlerin-plaene-zr-91166322.html.

10 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/angela-merkel-bund-zahlt-55-000-euro-fuer-styling-der-alt-kanzlerin-84978236.bild.html.

11 Vgl. https://www.gruendungsberatung-online.de/gruenderwissen/businessplan/businessplan-friseur/.

12 Antwort der Landesregierung vom 20.03.2023, Drs. 18/3630.

13 Antwort der Landesregierung vom 14.03.2023, Drs. 18/3508.

14 Antwort der Landesregierung vom 04.07.2022, Drs. 18/141.

15 Antwort der Landesregierung vom 19.08.2022, Drs. 18/575.

16 Ebenda.

17 https://www.steuerzahler.de/service/publikationen/bdst-sparbuch/visagisten-trend/?L=0. 6