Antragder Fraktion vom 02.10.2018
Export von Schlachtrindern einschränken – Mehr Tierschutz bei Tiertransporten durchsetzen!
I. Lebendtiertransporte brauchen Grenzen
Der Tierschutz hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert und gilt nicht nur für den Bauernhof, sondern auch für den Transport der Tiere. Tiertransporte schränken erheblich die Bewegungsfreiheit der Tiere ein und setzen die Tiere immer wieder einer schweren Belastung aus. Nicht selten erleiden die Tiere Prellungen, Abschürfungen oder gar Knochenbrüche in Folge des Transports.
In der EU werden die Tiertransporte in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt. Diese Verordnung berücksichtigt bisher nur unzureichend die besondere Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und die gestiegenen Zahl an Tiertransporten. So wurden 2016 insgesamt mehr als 350 Millionen Nutztiere aus Deutschland exportiert. Vordergründig sind dabei die fortschreitende Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Zentralisierung auf große Schlachthöfe zu nennen.
Auch die Zahl der außereuropäischen Tiertransporte, z.B. in den Nahen Osten, ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Die EU-Mitgliedsländer exportierten im Jahr 2015 insgesamt knapp 238 Millionen lebende Tiere über die EU-Grenzen hinweg. Dies ist vor allen Dingen auf die gestiegene Nachfrage an Schlachtrindern für die Halāl-Schlachtung zurückzuführen.
Das mit Abstand größte Importland für Schlachtrinder aus der EU ist die Türkei. Laut der EU-Kommission wurden im ersten Quartal 2017 über 193.000 Rinder in die Türkei exportiert. Da es in der Türkei kein Tierschutzgesetz gibt, werden Schlachtungen ausschließlich nach islamischen Ritus durchgeführt, also geschächtet. Außerdem ist der Transport für die Tiere noch länger und qualvoller.
Nicht nur der Export in die Türkei ist problematisch, sondern auch in andere muslimisch-geprägte Länder. Wie in der ZDF-Reportage „37 Grad – Geheimsache Tiertransporte“ vom 21. November 2017 zu sehen ist, werden im Libanon die Schlachtrinder an ihrem Bein mit einem
Kran vom Schiff hochgezogen, ihre Sehnen angeschnitten oder ihre Augen ausgestochen, um sie für die rituelle Schlachtung gefügig zu machen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil (C-424/13) vom 23. April 2015 festgestellt, dass der europäische Tierschutz nicht an der Unionsgrenze endet. Die Bestimmungen der EG-Verordnung (Nr. 1/2005) über das Füttern und Tränken beim Transport, sowie die Beförderungs- und Ruhezeiten gelten somit auch für Teilstrecken außerhalb der EU. Doch bis heute wird das EuGH-Urteil verletzt und die Tiertransporte nur unzureichend von den EU-Mitgliedsländern kontrolliert.
Am 26. September 2018 lagen dem Agrarausschuss des Bundestages Anträge der FDP und der Grünen zur Verschärfung der Vorschriften und Kontrollen bei Tierschutztransporte vor. Alle Fraktionen im Bundestag waren sich einig, dass Tiertransporte außerhalb der EU problematisch sind. Der Agrarausschuss des Bundestags hat jedoch alle Anträge für mehr Tierschutz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Es ist die gebotene Pflicht zum Wohle der Tiere, den Lebendtiertransport von Schlachttieren in Drittländer, wo nachweislich gegen das EU-Tierschutzrecht verstoßen wird, auszusetzen.
II. Der Landtag stellt fest,
- dass der Tiertransport über lange Strecken zu schweren Belastungen für die Tiere führt.
- dass der Export von gefrorenem Fleisch aus heimischer Schlachtung gegenüber dem Lebendtransport von Schlachttieren zu priorisieren ist.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. sich dafür einzusetzen, dass die Lebendtransporte von Schlachttieren in Drittländern durch geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ausgesetzt werden, bis die Einhaltung des EU-Tierschutzrechtes in den Drittländern gewährleistet ist.
2. darauf hinzuarbeiten, dass auf EU-Ebene die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz der Tiere beim Transport überarbeitet wird; insbesondere sind die Transportzeiten auf maximal acht Stunden ohne Ausnahme zu begrenzen.
3. stärker als bisher in einen Dialog mit dem Bund und den anderen Bundesländern zu treten, um eine nationale Lösungsstrategie zu entwickeln.
Andreas Keith
Helmut Seifen
Nic Peter Vogel
und Fraktion