Kleine Anfrage 2991
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Fahndung nach gewalttätigem Schläger – Seit fast einem Jahr auf der Flucht
Bereits am 14. Januar dieses Jahres kam es gegen etwa 01:30 Uhr in einer S-Bahn nahe Gevelsberg zu einer gefährlichen Körperverletzung. Wie die Polizei berichtete, schlug der mutmaßliche Täter den Geschädigten zu Boden und trat im weiterem Verlauf dem Opfer mehrfach gegen den Kopf. Da die Fahndung bisher ohne Erfolg verlief, wenden sich nun die Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Fotos des Tatverdächtigen, nach mehr als zehn Monaten, an die Öffentlichkeit. Sie hoffen, auf diesem Wege durch die Öffentlichkeitsfahndung und durch Zeugen neue Hinweise zu erhalten.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW zu Gewaltdelikten in öffentlichen Verkehrsmitteln? (Bitte nach Ort, Delikt, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie vielen dieser Delikte ging nach Kenntnis der Landesregierung eine verbale Auseinandersetzung voraus? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele der Täter dieser Delikte konnten auch nach der Fahndung, nach Kenntnis der Landesregierung, nicht ermittelt werden?
- Warum wird die Öffentlichkeitsfahndung des oben beschriebenen Tatverdächtigen erst nach mehr als zehn Monaten nach der Tat ausgestellt?
Markus Wagner
Klaus Esser
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2991 mit Schreiben vom 9. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch im Zusammenhang mit „Gewaltdelikten“ – für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
Die Fallzahlenentwicklung der „Gewaltdelikte“ basiert auf dem Summenschlüssel Gewaltkriminalität der Polizeilichen Kriminalstatistik (Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, Gefährliche und schwere Körperverletzung, vorsätzliche einfache Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme sowie Angriff auf den Luft- und Seeverkehr) sowie den Fallzahlen der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 07.12.2023 berichtet, dass die Ermittlungsakte in dem der vorbezeichneten Kleinen Anfrage zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt (UJs) derzeit versandt sei; eine Rückforderung innerhalb der Berichtsfrist sei nicht möglich. Angaben zu dem Sachverhalt und dem Sachstand seien deshalb nicht möglich. Die Akte sei am 18.07.2023 an das Amtsgericht Hagen mit dem Antrag versandt worden, eine Öffentlichkeitsfahndung gemäß § 131b Strafprozessordnung anzuordnen. Von dort sei sie an die zuständige Polizeibehörde weitergeleitet worden.
- Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW zu Gewaltdelikten in öffentlichen Verkehrsmitteln? (Bitte nach Ort, Delikt, Anzahl der Täter sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik findet seit dem 01.01.2018 die separate Erfassung von öffentlichen Verkehrsmitteln als Tatörtlichkeit statt. Die Fallzahlen zu „Gewaltdelikten“ für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
883 | 770 | 972 | 499 | 1 502 |
- Wie vielen dieser Delikte ging nach Kenntnis der Landesregierung eine verbale Auseinandersetzung voraus? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Frage kann auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nicht beantwortet werden. Die Beantwortung wäre nur durch eine umfangreiche Einzelauswertung aller in Betracht kommenden
Ermittlungsvorgänge möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.
- Wie viele der Täter dieser Delikte konnten auch nach der Fahndung, nach Kenntnis der Landesregierung, nicht ermittelt werden?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik lässt sich nicht automatisiert hinsichtlich des Erfolges kriminaltaktischer Maßnahmen, wie zum Beispiel Vernehmungen, Telefonüberwachungen oder Fahndungen auswerten. Hierzu wäre eine händische Auswertung jedes einzelnen Ermittlungsverfahrens notwendig. Diese ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
- Warum wird die Öffentlichkeitsfahndung des oben beschriebenen Tatverdächtigen erst nach mehr als zehn Monaten nach der Tat ausgestellt?
Nach dem vorbezeichneten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Hagen sei eine konkrete Antwort zu diesem Sachverhalt nicht möglich, da die Ermittlungsakte versandt sei. Aufgrund der sachlichen Zuständigkeit obliegt die polizeiliche Ermittlungsführung in dem zugrundeliegenden Sachverhalt der Bundespolizei, so dass diesbezüglich seitens der Landesregierung keine Beantwortung erfolgen kann.